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Verordnung podologischer Behandlung. Heilmittel-Richtlinie zum 01.07.2011 Langfristige Genehmigung von Heilmittelbehandlungen ist möglich für Menschen mit schweren dauerhaften Schädigungen (gelistete Diagnose nach Indikationsschlüssel)
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Verordnung podologischer Behandlung Heilmittel-Richtlinie zum 01.07.2011 • Langfristige Genehmigung von Heilmittelbehandlungen ist möglich für Menschen mit schweren dauerhaften Schädigungen (gelistete Diagnose nach Indikationsschlüssel) • 01.01.2012 (Versorgungsstrukturgesetz) unterliegt nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung • Keine langfristige Genehmigung für podologische Behandlung
Verordnung podologischer Behandlung Wer hat einen Anspruch? • Patienten mit krankhaften Schädigungen am Fuß durch Diabetes mellitus (Schädigungen an Haut und Zehennägel) bei nachgewiesener Neuropathie und/oder Angiopathie • Nur im Wagner-Stadium 0 (Wagner-Stadium 1-5, sowie eingewachsene Zehennägel sind ärztliche Leistungen)
Verordnung podologischer Behandlung Inhalt der podologischen Therapie • Abtragen/Entfernen von krankhaften Hornhautverdickungen; Schneiden, Schleifen und Fräsen von krankhaft verdickten Zehennägeln sowie Behandlung von Zehennägeln mit Tendenz zum Einwachsen • Unterweisung in eigenständige Fuß-, Haut- und Nagelpflege • Vermittlung von Verhaltensmaßregeln zur Vermeidung von Fußverletzungen und Folgeschäden • Regelmäßige Inspektion des getragenen Schuhwerks (Bettung, Weite/Länge der Schuhe)
Verordnung podologischer Behandlung Verordnungsfähige podologische Maßnahmen • Hyperkeratoseabtragung • Nagelbearbeitung • Komplexbehandlung (Hyperkeratose + Nagel) • Kombinationen möglich (bei massiver Hyperkeratose ist dann im Wechsel Hyperkeratoseabtr. und Komplexbehandlung alle 2 Wochen möglich)
Verordnung podologischer Behandlung Bis zu 3 Behandlungen bei Erstverordnung Bis zu 6 Behandlungen bei Folgeverordnung Behandlungsintervall alle 4 - 6 Wochen Beginn der Heilmittelbehandlung 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung (andere Heilmittelbehandlungen 14 Tage) Ausnahme: Knappschaft 10 Tage
Verordnung podologischer Behandlung • Indikationsschlüssel: • DFa Hyperkeratoseabtragung • DFb Nagelbarbeitung • DFc Komplexbehandlung • Diabetisches Fußsyndrom mit Neuropathie und/oder Angiopathie im St. Wagner 0 • Bei Mehrkosten wird auf Praxisbesonderheiten geprüft
Verordnung podologischer Behandlung Erst-/Folgeverordnung Hausbesuch ja/nein Verordnungsmenge (3 Erst-VO, 6 Folge-VO) Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges (z.B. Nagelbeh., nicht Fußpflege) Indikationsschlüssel: DF (a,b,c) Diagnose und ICD-10 Code (DFS mit Neuro- u/o Angiopathie)
Verordnung podologischer Behandlung Nagelkorrekturspangen • Nicht im Hilfsmittelverzeichnis • Anlegen/Wechseln von Korrekturspangen ist nicht verordnungsfähig • Gemäß Heilmittel-Richtlinien ärztliche Leistung, durch Versichertenpauschale abgegolten • Es steht den KK frei die Behandlungskosten durch den Podologen/in zu übernehmen