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Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. SPD-Landtagsfraktion NRW Stand : 07.02.2012. Ausgangslage.
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Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem SPD-Landtagsfraktion NRW Stand: 07.02.2012
Ausgangslage • Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. „ • UN-Behindertenrechtskonvention„Die Unterzeichner vereinbaren, dass alle Menschen das Recht auf gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe haben. Sie verpflichten sich, dies auf allen Ebenen umzusetzen. „
Fakten: Schuljahr 2010/11 • Von ca. 1,9 Mio. Schülerinnen und Schüler sind 105.545 in 724 Förderschulen • Sie werden von 20.435 Lehrkräften unterrichtet • 22.757 Schülerinnen und Schüler sind im gemeinsamen Unterricht (GU) • Förderquote: 1991: 4,5 % 2009: 6,3 %
Regionale Unterschiede • Inklusionsquote Grundschule: 24,9 %Dortmund: 40,3 % Bottrop: 4 % • Inklusionsquote Sek. I: 11,1, %Bonn: 23,5 % Gelsenkirchen: 2,2 %
Sonderpädagogische Förderschwerpunkte nach SchulG: • Lernen • Sprache • Emotionale und soziale Entwicklung • Hören und Kommunikation • Sehen • Geistige Entwicklung • Körperliche und motorische Entwicklung
Prognostizierte Entwicklung für die Förderschulen • Viele Förderschulen heute schon unter der Mindestgröße (FS „Lernen“ zur Zeit 58,4 %) • Bei demografischer Entwicklung und linearer „Förderbetroffenheit“ nach heutiger Einteilung wären 2020 nahezu alle Förderschulen Lernen, über 80% der Schulen für emotional soziale Entwicklung und 47% Sprache weit unter der MindestgrößeDaher dringende Handlungsnotwendigkeit!
Beschlusslage • Ziel: „Wir schaffen Inklusion“ (Koalitionsvertrag) • 01.12.2010: Gemeinsamer Antrag SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen „UN-Konvention zur Inklusion in der Schule umsetzen, einstimmig im Landtag angenommen bei Enthaltung der FDP
2011: • Wissenschaftliche Gutachten „Auf dem Weg zur schulischen Inklusion“ (Klemm/ Preuss-Lausitz) • Bildungskonferenz 20.05.2011 • Schulkonsens SPD/ CDU und Bündnis 90/ Die Grünen vom 19.07.2011 (Inklusion wird gemeinsam fortgesetzt) • Workshops und Gesprächsrunden durch das MSW im Herbst 2011
Vorschlag der GutachterKlemm/ Preuss-Lausitz: • Förderschulen Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung nehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt keine Schülerinnen und Schüler auf • Vermeidung von Doppelstrukturen • Rechtsanspruch auf Inklusion
Gemeinsamer Antrag zu Eckpunkten eines Inklusionsplans: • Rechtsanspruch ab 2013, aufwachsend für Klasse 1 und 5 • Kultur des Behaltens statt Abschieben (Verbot) • Vorreiterschulen werden durch Startbudgets unterstützt • Kooperations- und Brückenlösungen bei drohender Schließung von Förderschulen aufgrund Schülerrückgangs
Regionale und im Sozialraum verankerte niederschwellige Unterstützungssysteme • Vorreiterkommunen werden unterstützt • statt AO-SF schulinterne Diagnostik • Bisherige Kompetenzzentren laufen aus und können Kompetenzzentren „neuer Art“ werden
Weitere Aspekte: • Ausbau der Kooperationsstrukturen durch 53 Stellen an den Schulämtern • 150 Mehrbedarfsstellen ab dem Schuljahr 2012/13 • 775 Stellen für integrative Lerngruppen ab 2012/13 • Qualifizierung und Fortbildung • Personalentwicklung und –gewinnung • Wissenschaftliche Begleitung • Öffentlichkeitsarbeit
Fragen und politische Entscheidungen • Umsetzung der Eckpunkte • Fragen der Konnexität • Änderung des Schulgesetzes
Ablauf: • 07.02.: Entscheidung in der Fraktion • Gemeinsames Pressegespräch entweder mit oder ohne der CDU • 14./15.03.: Plenum • Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes durch das MSW • Verabschiedung Ende 2012