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MONOPOLKOMMISSION. Wettbewerb im Krankenhausmarkt: Die Sichtweise der Monopolkommission. Dr. Michael Coenen Wissenschaftlicher Mitarbeiter. MONOPOLKOMMISSION. Die Monopolkommission.
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MONOPOLKOMMISSION Wettbewerb im Krankenhausmarkt: Die Sichtweise der Monopolkommission Dr. Michael Coenen Wissenschaftlicher Mitarbeiter
MONOPOLKOMMISSION Die Monopolkommission • ist ein ständiges fünfköpfiges und unabhängiges Beratungsgremium, das die Bundesregierung in Fragen der Wettbewerbspolitik und der Regulierung berät. Aufgaben: • Hauptgutachten (alle 2 Jahre) • sektorspezifische Sondergutachten (alle 2 Jahre, für Netzindustrien) • Beratung in sog. Ministererlaubnisverfahren • weitere Sondergutachten (z.B. Bahnprivatisierung, GWB-Novelle) Dr. Michael Coenen 2
MONOPOLKOMMISSION Krankenhausmärkte und die Monopolkommission: Berührungspunkte 04/2006: Ministererlaubnisverfahren Rhön Klinikum/Rhön- Grabfeld 12/2007: Ministererlaubnisverfahren Asklepios Kliniken Hamburg/Krankenhaus Mariahilf 03/2008: Ministererlaubnisverfahren Universitätsklinikum Greifswald/Kreiskrankenhaus Wolgast Sozialpolitik und Wettbewerbspolitik – ein Spannungsverhältnis ? 06/2008: Sonderkapitel zum Krankenhausmarkt XVII. Hauptgutachten der Monopolkommission Dr. Michael Coenen 3
MONOPOLKOMMISSION Rahmenbedingungen des Krankenhausmarktes - NACHFRAGE • demografische Einflussfaktoren (Alterung) verändern die Nachfrage quantitativ wie qualitativ Kostendruck • Krankenhäuser sind Dienstleistungsanbieter und sehen sich regional gebundenen Nachfragen gegenüber Wettbewerb • die umfangreiche Krankenversicherung macht Patienten blind gegenüber Kosten; Krankenhaus-Standort und die wahrnehmbare Qualität sind bei planbaren Leistungen nachfragerelevant Fehlanreize Dr. Michael Coenen 4
MONOPOLKOMMISSION Rahmenbedingungen des Krankenhausmarktes - ANGEBOT • Gesundheitsmärkte sind innovativ • wenn Produktinnovationen nicht zugleich auch Prozessinnovationen sind, tragen diese einerseits zu einer besseren Versorgung und andererseits zu Kostensteigerungen bei Kostendruck • Anbieter von Gesundheitsleistungen besitzen Mittel zur Beeinflussung der Nachfrage Fehlanreize Dr. Michael Coenen 5
MONOPOLKOMMISSION Rahmenbedingungen des Krankenhausmarktes - REGULIERUNG • Regulierung des Dreiecksverhältnisses Patient/Krankenhaus/Versicherung • Ziel: Hohe Qualität für alle, überall und jederzeit zu geringen Kosten Versicherung: • Kostenträger; Wahlfreiheiten für Patienten Krankenhaus: • Dualistische Finanzierung I: Betriebskostenabrechnung über DRG-Fallpauschalen;Preiswettbewerb stark eingeschränkt • Dualistische Finanzierung II: Landeskrankenhausplanung und Investitionsförderung der Bundesländer Dr. Michael Coenen 6
MONOPOLKOMMISSION Empfehlung: Rückkehr zur Monistik • Krankenhausplanung soll sich auf Sicherstellung der Mindestversorgung richten • Investitionszuschläge auf die Betriebskosten-Fallpauschalen • Ist ein Abbau des Investitionsstaus vor dem Übergang zur Monistik erforderlich? • ökonomisch problematisch, da nicht der Investitionsbestand sondern die erwarteten Erträge zukünftig relevant • Problemfeld: flächendeckende Versorgung Dr. Michael Coenen 7
MONOPOLKOMMISSION Empfehlung: GKV-Optionstarif für Krankenhausbehandlungen Ausgestaltung: • Prinzip: Erhöhung der Steuerungsmöglichkeiten für die Krankenkassen, Reduktion der Wahlfreiheiten für Patienten • Selektive Versorgungsverträge der Krankenkassen mit ausgewählten Krankenhäusern; Kriterium Preis-Leistungsverhältnis • Patienten verpflichten sich zur Behandlung in diesen Kliniken • jedoch: Opting-Out, Standardtarif bleibt erhalten! • jedoch: mindestens voller Leistungsumfang des gesetzlichen Standardtarifs • jedoch: keine Einschränkung in Notfällen oder im Ausland • Rabatte und regionale Differenzierungsmöglichkeiten Dr. Michael Coenen 8
MONOPOLKOMMISSION Empfehlung: GKV-Optionstarif für Krankenhausbehandlungen Politische Entscheidungen: • Grenzen des Optionsmodells: Auf welche Wahlentscheidungen darf sich der lenkende Einfluss erstrecken? Welche Mindest-anforderungen (z.B. Versorgungsdichte) müssen erfüllt werden? • Preisnachlass: Pauschale Nachlässe vs. Reduktion im Beitragssatz? Preisnachlass je Beitragszahler oder je Versichertem? • Höchstdauer der Bindung von Versicherten an den Optionstarif • Trittbrettfahrerproblem • Steuerungsmöglichkeiten der Krankenkassen Dr. Michael Coenen 9
MONOPOLKOMMISSION Empfehlung: Verbesserung der Qualitätstransparenz • Qualitätswettbewerb ist wirksam, wo Qualität leicht zu beobachten ist • bisher ist nur ein sehr beschränktes Angebot an Qualitätsinformationen verfügbar Qualitätswettbewerb ist in seiner Funktionsfähigkeit beschränkt • Forderung: leicht verständliche und für Vergleiche zwischen Krankenhäusern geeignete Qualitätsinformationen (z.B. Einrichtung eines systematischen Qualitätsregisters für Krankenhausbehandlungen) • Forderung: Lockerung von Werberestriktionen Dr. Michael Coenen 10
MONOPOLKOMMISSION Empfehlung: Volles Wettbewerbsrecht für Krankenhäuser! … damit Vertragswettbewerb besser funktioniert: • selektive Vertragsbeziehungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen (§ 69 SGB V) sollen in vollem Umfang kartell- und wettbewerbsrechtlichen Regelungen unterworfen werden • Senkung der Aufgreifschwellen in Fusionskontrollverfahren • regional gebundene Nachfragen auf dem Krankenhausmarkt • nach § 35 GWB werden bislang nur Fusionen geprüft, bei denen die beteiligten Unternehmen insgesamt mindestens 500 Mio. EUR Umsatz erzielen und ein Unternehmen mindestens 25 Mio. EUR • Durchschnittsumsatz eines deutschen Krankenhauses 29 Mio. EUR Dr. Michael Coenen 11
MONOPOLKOMMISSION Kontakt: Monopolkommission Adenauerallee 133 53113 Bonn Tel.: 0228 / 9499 – 262 Fax: 0228 /9499 – 179 www.monopolkommission.de info@monopolkommission.bund.de Dr. Michael Coenen 12
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