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EU – Erweiterung Unternehmenssteuerliche Aspekte für Investoren Ursula Slapio Partner Tax KPMG Head of Central and Eastern Europe Tax Desk 27. Januar 2004. Agenda. Unternehmenssteuerliche Aspekte Fördermittel bei Investitionen Ertragsteuerliche Aspekte Indirekte Steuern Fazit.
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EU–ErweiterungUnternehmenssteuerliche Aspekte für Investoren Ursula SlapioPartner Tax KPMG Head of Central and Eastern Europe Tax Desk 27. Januar 2004
Agenda • Unternehmenssteuerliche Aspekte • Fördermittel bei Investitionen • Ertragsteuerliche Aspekte • Indirekte Steuern • Fazit
Unternehmenssteuerliche Aspekte • Freier Warenverkehr, Freier Kapitalverkehr, Niederlassungsfreiheit • Beihilfen und Zuschüsse • Körperschaftsteuer • Indirekte Steuern
Fördermittel bei Investitionen • Förderinhalte • Schwerpunktbereich: verarbeitendes Gewerbe/Dienstleistungen • Schaffung von Arbeitsplätzen durch Investitionen • Arbeitsmarktförderung • Förderung Forschung und Entwicklung, Umwelt, Beratung sowie Umschulung • Fördervoraussetzungen • Spezifische Investitionsvorhaben/Investitionshöhe • Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze • Arbeitslosenrate der Region • Förderrechtliche Bedingungen/Auflagen • Förderausschlüsse • Refinanzierungsverbot • Subventionswert
Fördermittel bei Investitionen • Details vgl. Anlagen in Ihrer Arbeitsunterlage: • Förderlandschaft Polen • Förderlandschaft Tschechische Republik
Ertragsteuerliche Aspekte • Nominelle Sätze sind nicht gleich effektiven Sätzen • Betriebsausgaben häufig nicht abziehbar • Ausgaben nur abzugsfähig, wenn bezahlt • Umsetzung Europäischer Richtlinien • Arbeitnehmerentsendung
Ertragsteuerliche Aspekte • Details vgl. Anlagen in Ihrer Arbeitsunterlage: • Mutter-Tochter-Richtlinie • Fusionsrichtlinie • Lizenzrichtlinie • Beispiel: Polen • Beispiel: Tschechische Republik
Land • niedriger Steuersatz • ermäßigter Steuersatz • Regel-steuersatz • Zypern • 5 • 15 • Tschech. Rep. • 5 • 22 • Estland • 5 • 18 • Ungarn • 12 • 25 • Lettland • 9 • 18 • Litauen • 5 • 9 • 18 • Malta • 5 • 15 • Polen • 3 • 7 • 22 • Slowak. Rep. • 14 • 20*(seit 2004 19) • Slowenien • 8 • 20 Indirekte Steuern * seit 01.01.2004: einheitlicher Umsatzsteuer- + Körperschaftsteuer-Satz von 19 %
Indirekte Steuern • Direkte Geltung des europäischen Zollkodex • Umsetzung der 6. EG-Richtlinie (Umsatzsteuer) • Wegfall der Zollgrenzen • Geltung umsatzsteuerlicher Binnenmarktregelungen • Registrierungspflichten ohne örtliche Präsenz
Indirekte Steuern • Details vgl. Anlagen in Ihrer Arbeitsunterlage: • Beispiel: Polen • Beispiel: Tschechische Republik
Fazit Chancen • Erschliessung neuer Absatzmärkte • Nutzung von Zuschüssen • Nutzung der Vorteile des Binnenmarktes • in einem harmonisierten Rechtsumfeld • in aufstrebenden Märkten
Fazit Risiken • Nicht-Beachtung nationaler Besonderheiten gefährdet die Erreichung der erwarteten Ergebnisse. Diese Besonderheiten sind bei der Planung und in jeder Stufe der Umsetzung frühzeitig zu beachten.
USt Beitrittsland ESt / KSt Drittland Sonder-regelung Zinsen Fördermittel Inland Ausnahme Zoll EU-Erweiterung Noch Fragen?????
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Ursula Slapio Am Bonneshof 35 40474 DüsseldorfTelefon +49 (0) 211 4 75 72 97Fax +49 (0) 211 4 75 60 99 USlapio@kpmg.com
Anlage:Förderlandschaft Polen • Gesetzliche Grundlagen • Gesetz über die Bedingungen der Zulässigkeit und die Kontrolle öffentlicher Hilfen für Unternehmer, Anpassung an EU • Förderinstrumente • Zuwendungen und steuerliche Erleichterungen • Kapitalhilfen, Darlehen, Bürgschaften, Garantien • Stundung und Ratenzahlung von Steuerschulden • Erwerb oder Nutzung von Staatseigentum zu günstigen Bedingungen
Anlage:Förderlandschaft Polen • Förderebenen • Polnische Agentur für Unternehmensentwicklung (PARP) • Sonderwirtschaftszonenverwaltungen • Wojewodschaften, Kreise und Gemeinden • Programme u. Maßnahmen • Fördermaßnahmen in Sonderwirtschaftszonen • Reduzierung/Erlass von Steuern durch Städte und Gemeinden • Arbeitsmarktförderung, Forschung und Entwicklung, Umwelt, Export
Anlage:Förderlandschaft Tschechische Republik • Gesetzliche Grundlagen: • Gesetz über Investitionsanreize • Regierungsbeschluss über die Umsetzung der RahmenprogrammeStrategische Dienstleistungen und Technologiezentren • Förderschwerpunkte: • Verarbeitende Industrie • Strategische Dienstleistungen • Technologiezentren
Anlage:Förderlandschaft Tschechische Republik • Verarbeitendes Gewerbe (1) • Grundlegende Investitionsbedingungen: • Produktionssektor • Errichtungsinvestition oder Erweiterung/Modernisierung zur Einleitung neuer Produktionstätigkeit • Mindestinvestitionssumme (nach Region unterschiedlich) • Anteil Maschinenanlagen mind. 40 % an Gesamtinvestition • Investitionszeitraum: 3 Jahre
Anlage:Förderlandschaft Tschechische Republik • Verarbeitendes Gewerbe (2) • Sonstige Bedingungen: • Keine Arbeit am Projekt vor Antragstellung bei (Vertragsabschlüsse möglich, nicht aber Erfüllung!) • Zweckbindefrist: 5 Jahre • Erhalt neu geschaffener Arbeitsplätze: 5 Jahre • Ersteigentümer des materiellen Anlagevermögens (außer Immobilien o. Erwerb von Vermögen von tschechischer Gesellschaft im Konkursverfahren)
Anlage:Förderlandschaft Tschechische Republik • Verarbeitendes Gewerbe (3) • Arten der Investitionsanreize: • Vollständiger KSt-Nachlass bis zu 10 Jahre bei neu gegründeten Gesellschaften (KSt-Nachlass bis zu 5 Jahre bei bestehenden Gesellschaften) • Materielle Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen/Um-schulung • Bereitstellung von Grundstücken mit Infrastruktur zu günstigen Preisen • Übertragung von Grundstücken aus staatl. Eigentum zu günstigen Preisen
Anlage:Förderlandschaft Tschechische Republik • Strategische Dienstleistungen (1) • Geförderte Dienstleistungen • Kundendienstzentren • Shared Service-Zentren • Software-Entwicklerzentren • ICT-Experten- und Lösungszentren • High-Tech-Reparaturzentren
Anlage:Förderlandschaft Tschechische Republik • Strategische Dienstleistungen (2) • Grundlegende Investitionsbedingungen • Bestimmte Investitionshöhe • Mindestanzahl neu geschaffener Arbeitsplätze • Mindestens 25 % Eigenmittel • Realisation von mindestens 50 % des Umsatzes der Dienstleistungen im Ausland
Anlage:Förderlandschaft Tschechische Republik • Strategische Dienstleistungen (3) • Sonstige Bedingungen • Bindefristen • Umweltfreundliche Investition • Materielles Vermögen (außer Immobilien) nicht älter als ein Jahr • Kein vorfristiger Investitionsbeginn • Arten der Förderung • Finanzielle Subvention - unternehmerische Tätigkeit • Finanzielle Subvention - Schulung/Umschulung
Anlage:Förderlandschaft Tschechische Republik • Technologiezentren (1) • Projekte • Serienherstellung High-Tech-Produkte und Technologien • Änderung Produkte, Produktreihe, diverse Technologienzur Übertragung und Verwendung in Serienproduktion • Schwerpunktbereiche • Computer und Büromaschinen • Elektronik und Mikroelektronik • Luft- und Raumfahrt • Telekommunikation, Pharmazie
Anlage:Förderlandschaft Tschechische Republik • Technologiezentren (2) • Grundlegende Investitionsbedingungen • Minimum Investitionshöhe, Anzahl Arbeitsplätze, Eigenmittel • Jährlich mindestens 50 % Export von Projektergebnissen/ Folgeprodukten • Max. 40 % Externbeteiligung • Arten der Förderung • Wie Strategische Dienstleistungen
Anlage:Förderlandschaft Tschechische Republik • Weitere Formen öffentlicher Förderung • Zollvergünstigungen • Regionale Investitionsanreize • Regional gebundene Investitionsförderung bei Schaffung von Arbeitsplätzen • Vergünstigungen für kleine und mittlere Unternehmen
Anlage:Ertragsteuerliche Aspekte • Mutter-Tochter-Richtlinie (Inhalte) • Zur Zeit Kapitalertragsteuer auf Dividenden von Tochtergesellschaften an Muttergesellschaften in Deutschland, Verminderung gem. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) • EU-Richtlinie verbietet Kapitalertragsteuern auf grenzüberschreitende Dividenden innerhalb der EU • Muttergesellschaft muss mindestens 25% der Anteile halten • Optional: 2-jährige Behaltefrist • Optional: Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs der Muttergesellschaft im Zusammenhang mit dem Halten der Beteiligungen
Anlage:Ertragsteuerliche Aspekte • Mutter-Tochter-Richtlinie (Gestaltung) • Analyse: Ist Muttergesellschaft außerhalb der EU, so ist Zwischenholding für Tochtergesellschaft(en) vorteilhaft • Analyse: Ist Muttergesellschaft innerhalb der EU, so ist Zwischenholding für Tochtergesellschaft(en) u.U. überflüssig • Dividendenpolitik: Verschiebung von Dividendenausschüttungen auf einen Zeitpunkt nach dem Beitritt bedingt Wegfall der Kapitalertragsteuer (Ausnahmen möglich)
Anlage:Ertragsteuerliche Aspekte • Fusionsrichtlinie (Inhalt und Umsetzung) • Grenzüberschreitende Verschmelzungen sind kein Steuertatbestand für Ertragsteuern • Grenzüberschreitende Verschmelzungen müssen die Verlustvorträge erhalten • Bare Zuzahlungen sind möglich • Gilt auch für Spaltungen • Umsetzung: National sind neutrale Verschmelzungen möglich • Umsetzung: Verlustvortrag der untergehenden Gesellschaft geht über (ausgenommen Verluste vor EU-Beitritt)
Anlage:Ertragsteuerliche Aspekte • Lizenzrichtlinie (Inhalt und Umsetzung) • Ziel ist die Vermeidung der Quellenbesteuerung von Zinsen und Lizenzen im Unternehmensverbund • Umsetzung innerhalb der EU ab dem 01.01.2004 • Tschechien wird für Lizenzen Übergangsregelung beantragen, max. bis 2011
Anlage:Ertragsteuerliche Aspekte Beispiel: Polen • Dividenden werden nicht der Steuer unterliegen • Verminderung Körperschaftsteuersatz auf 19% • Verlustvortrag maximal 5 Jahre möglich • Maximaler Verlustansatz je Jahr 50 % des Vortrages • Geltung neues DBA mit Deutschland ab 1.01.2004, Einführung Quellensteuer auf Zinsen in Höhe von 5 % • Debt-Equity-Ratios von 3:1, Anwendung auch bei Schwesterge-sellschaften
Anlage:Ertragsteuerliche Aspekte Beispiel: Tschechische Republik • Kein Abzug von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Halten von Beteiligungen • Steuerermäßigung in Höhe von 50% der gezahlten Quellensteuer wird entfallen • Debt-Equity-Ratio von 4:1, Ausdehnung auf Schwesterge-sellschaften • Übergang des Verlustvortrags der untergehenden Gesellschaft bei Verschmelzung nur für jene Verluste möglich, die nach dem Beitritt entstehen • Verlustvortrag bei einer erheblichen Änderung der Gesellschafter wird begrenzt (Mantelkauf)
Anlage:Indirekte Steuern Beispiel: Polen (1) • Warenlieferung in Leasingstrukturen • Lieferkommission • Immaterielle Wirtschaftsgüter und Urheberrechte • Bestimmung des Leistungsortes bei Dienstleistungen • Vorsteuer: - Aufteilungsschlüssel wird anhand der Umsätze des Vorjahres ermittelt- 5 Jahre Berichtigungszeitraum bei Anlagegütern und immateriellen Wirtschaftsgütern- 10 Jahre Berichtigungszeitraum bei Immobilien • Unberechtigter Vorsteuer-Abzug:- 13,5% Verzinsung p. a.- Sanktion in Höhe von 30% nach Anordnung einer Außenprüfung
Anlage:Indirekte Steuern Beispiel: Polen (2) • Vorsteuererstattung: Altregelung zum „Vortrag“ eines Vorsteuerüber- schusses soll bestehen bleiben • „Verjährung“ des Vorsteuererstattungsanspruchs beachten • Registrierung ausländischer Unternehmen: Fiskalvertretung • Finale Steuerbelastung beim Erwerb von Grund und Boden: - Erwerb von Grund und Boden ist steuerpflichtig- Kein Vorsteuerabzug bei Erwerb von nichtabschreibungspflichtigen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens • Warenlieferungen: - Erwerb von Gütern über deutsche Muttergesellschaft- Ware im Transit zum Zeitpunkt des EU-Beitritts • Keine neuen Steuersätze zu erwarten, aber „Umgruppierung“
Anlage:Indirekte Steuern Beispiel: Tschechische Republik • Einführung des Vorsteuervergütungsverfahrens nicht vor dem 1. Mai 2004 • Umsatzsteuerliche Registrierung unabhängig von Eintragung im Handelsregister • Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens zum 1. Mai 2004 • Ausgestaltung Reverse Charge unklar; z. B. nur dann keine umsatzsteuerliche Registrierung des ausländischen Unternehmers, wenn keine „ökonomische Aktivität“ in der Tschechischen Republik • Faktische Erhöhung der Umsatzsteuer durch Umgruppierung (z. B. Dienstleistungen) • Organschaft für Umsatzsteuerzwecke nicht vorgesehen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Ursula Slapio Am Bonneshof 35 40474 DüsseldorfTelefon +49 (0) 211 4 75 72 97Fax +49 (0) 211 4 75 60 99 USlapio@kpmg.com