1 / 32

Vorgestellt von: J. Pospich S. Hanebrink

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) und sein Verfahren in NRW - Auswahl der Anträge, Antragsverfahren, Nachweise und Abrechnungsverfahren. Vorgestellt von: J. Pospich S. Hanebrink. Inhalt. Rechtsgrundlage Förderziel Fördergegenstand Fördereinschränkungen und -ausschlüsse

yeva
Download Presentation

Vorgestellt von: J. Pospich S. Hanebrink

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) und sein Verfahren in NRW-Auswahl der Anträge, Antragsverfahren, Nachweise und Abrechnungsverfahren Vorgestellt von: J. Pospich S. Hanebrink

  2. Inhalt Rechtsgrundlage Förderziel Fördergegenstand Fördereinschränkungen und -ausschlüsse Wer ist antragsberechtigt? Welche Förderung kann beantragt werden? Förderungshöhe Verfahren 2 Das AFP Verfahren in NRW

  3. Allgemeines & Rechtsgrundlage AgrarinvestitionsFörderungsProgramm Bestandteil des Programms „Ländlicher Raum 2007-2013“ Schwerpunkt 1 „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft“ Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 vom 20.09.2005 (ELER-Verordnung) insbes. Artikel 20 In NRW: RL des MKULNV vom 26.03.2007 –II-3-2114/11 – in der Fassung vom 10.05.2011 3 Das AFP Verfahren in NRW

  4. Förderziel Förderung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von: Landwirtschaftlichen Unternehmen Gartenbauunternehmen durch Zuwendungen für investive Maßnahmen zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten, und multifunktionalen Landwirtschaft. 4 Das AFP Verfahren in NRW

  5. Was wird gefördert? Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter die der Verbesserung der Gesamtleistung d. Landw. Betriebes dienen. der Erzeugung, Verarbeitung und Direktvermarktung von Anhang-I-Erzeugnissen dienen. durch Schaffung der baulichen und technischen Vorausetzung folgenden Zielen dienen: Verbesserung von Produktions- und Arbeitsbedingungen Rationalisierung/Senkung von Produktionskosten Erhöhung betrieblicher Wertschöpfung Verbesserung Tierschutz und –hygiene (Anlage 4) 5 Das AFP Verfahren in NRW

  6. Das kann sein… Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen Kauf von neuen Anlagen der Innenwirtschaft (inkl. z.B. Software) allgemeine Aufwendungen (Architektur- und Ingenieurleistungen, Beratung, Betreuung, Erwerb Patentrechte…) zusätzliche Förderungen (JL, Erschließungsmaßnahmen) 6 Das AFP Verfahren in NRW

  7. Förderungseinschränkungen Investitionen zur Erhöhung der Produktionskapazitäten von Mastschweinen und Mastgeflügel in die Legehennenhaltung sind nur förderfähig, wenn nach Abschluss der Maßnahme die Kriterien der Anlage 4 eingehalten werden. in die Tierhaltung wenn Zielviehbesatzdichte < 2 GV/ha Zieltierbestand unter Schwellenwert nach 4. BImSchV Anhang 7.1 Spalte 2 In Bereiche mit betrieblichen Referenzmengen (Ausnahme Milchsektor) nur im Rahmen der Referenzmenge förderfähig 7 Das AFP Verfahren in NRW

  8. Förderausschlüsse Nicht förderfähige Investitionen Erwerb von Produktionsrechten und Gesellschaftsanteilen, Tieren, Pflanzrechten oder Pflanzen Ersatzinvestitionen, Reparaturen und Instandsetzung Anlagen zur Erzeugung von Energie, die nicht ausschließlich im eigenen Betrieb verwendet wird Maschinen und Geräte für Innen- und Außenwirtschaft Investitionen in Betrieben der Aquakultur und Binnenfischerei Investitionen im Bereich der Pelztierhaltung 8 Das AFP Verfahren in NRW

  9. Förderausschlüsse Nicht förderfähige Investitionen laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten, Gebühren für Rechtsberatung Umsatzsteuer manuelle Eigenleistungen Investitionen in Wohnungen (auch Unterkünfte für Saisonarbeitskräfte) und in Verwaltungsgebäude Landkauf Erwerb von gebrauchten Gegenständen Errichtung von Anlagen, welche nicht zur eigenen Produktion genutzt werden 9 Das AFP Verfahren in NRW

  10. In welcher Höhe wird gefördert? Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit: grundsätzlich Zuschuss in Höhe von bis zu 15% des förderfähigen Investitionsvolumens möglich Bei Investitionen in Betriebe des ökologischen Landbaus Umstellung Anbindehaltung/Laufstall 25 % 10 Das AFP Verfahren in NRW

  11. In welcher Höhe wird gefördert? Errichtung von Ställen / Anlagen zur besonders tiergerechten Haltung: Zuschuss in Höhe von bis zu 35% Zuschuss in Höhe von bis zu 25% bei Investitionen in die Milchviehhaltung mit einem Bestand von mehr als 150 Kühen im Zieljahr hierbei gelten bes. Voraussetzungen!! gesamter Tierbestand gemäß Anlage 4 (evtl. Investitionen in Altgebäude) Bedingungen aus Anlage 4 müssen für den gesamten Zweckbindungsraum bestehen 11 Das AFP Verfahren in NRW

  12. In welcher Höhe wird gefördert? Erschließungsmaßnahmen bei Verlegung eines Betriebes oder von Betriebsteilen in den Außenbereich: Zuschuss in Höhe von bis zu 25% Voraussetzung: erhebliches öffentliches Interesse 12 Das AFP Verfahren in NRW

  13. In welcher Höhe wird gefördert? Junglandwirteförderung: Zuschuss in Höhe von bis zu 10%, maximal 10.000€ Landwirt zur Antragsstellung unter 40 Jahre Investition innerhalb von 5 Jahren nach erstmaliger Niederlassung Die genannten Prozentsätze beziehen sich auf das förderfähige Investitionsvolumen (Nettoinvestition) 13 Das AFP Verfahren in NRW

  14. Mindestvolumen und höchstens förderfähiges Investitionsvolumen Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000€ (förderfähige Ausgabe) Begrenzung auf ein förderungsfähiges Investitionsvolumen in Höhe von 750.000€  Förderperiode 2007-2013 14 Das AFP Verfahren in NRW

  15. Zweckbindungsdauer Die dem Förderzweck entsprechende Nutzungsdauer muss betragen: bei Gebäuden und baulichen Anlagen mindestens 12 Jahre ab Fertigstellung bei Maschinen, technischen Einrichtungen und Geräten mindestens 5 Jahre ab Lieferung 15 Das AFP Verfahren in NRW

  16. Wer ist antragsberechtigt? Unternehmen der Landwirtschaft mit Sitz in NRW Kleinst- und Kleinbetriebe od. mittlere Unternehmen (KMU´s) (2003/361/EG) deren Umsatzerlöse zu mehr als 25% aus der Bodenbewirtschaftung oder der damit verbundenen Tierhaltung stammen die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten Außerdem dürfen Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben, die kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen, gefördert werden 16 Das AFP Verfahren in NRW

  17. Voraussetzungen für Antragsberechtigung Unternehmer Berufliche Befähigung (jur. Pers.: mindestens ein Mitglied der Unternehmensleitung) Vorwegbuchführung über mindestens 2 Jahre  angemessene bereinigte Eigenkapitalbildung (bes. Voraussetzungen für Existenzneugründer) Prosperitätsgrenze darf innerhalb der letzten 3 Jahre nicht überschritten sein Nicht bei Betrieben die kirchliche, gemeinnützige od. mildtätige Zwecke verfolgen Bei juristischen Personen für alle Gesellschafter, Genossenschaftsmitglieder, Aktionäre (einschließlich ihrer Ehegatten) bei >5% Kapitalanteil oder hauptberuflicher Tätigkeit im Unternehmen Wirtschaftlichkeitsberechnung (Unternehmen & Maßnahme) 17 Das AFP Verfahren in NRW

  18. Verfahren Antragsverfahren Bewilligungsverfahren Auszahlungsverfahren Verwendungsnachweisverfahren 18 Das AFP Verfahren in NRW

  19. Was muss der Antragssteller tun? 19 Das AFP Verfahren in NRW

  20. Antragstellung & Antragsverfahren Antragsstellung bei dem/der Geschäftsführer(in) der Kreisstelle der LWK als Landesbeauftragter inkl. erforderlicher Anlagen zwingend erforderliche Anlagen sind Investitionskonzept (Maßnahme) Kopien von Einkommensteuerbescheiden (3 Jahre) Buchführungsjahresabschlüsse Bescheinigung der Alterskasse aktuelles ZID-Register / -Konto Bei Investitionen über 100.00€ Einholung Stellungnahme des Gutachterausschusses zweifache Ausführung des IK (Kreisstelle/Bewilligungsbehörde) Eingangsmitteilung 20 Das AFP Verfahren in NRW

  21. weitere mögliche Anlagen 21 Das AFP Verfahren in NRW

  22. Neu: Bewilligungsreihenfolge 22 • Punktevergabe von Investitionsschwerpunkt abhängig • Milchviehhaltung, Umweltrelevanz, Tierschutzrelevanz, ökologischer Landbau, Härtefall • 4 Punkte • Zuchtsauenhaltung, Ferkelaufzucht, keine AFP Bewilligung seit 2007 • 1 Punkt • Erstellung eines Rankings • Bewilligung solange Mittel verfügbar sind • Übernahme ins nächste Jahr • bei 0 Punkten  Ablehnungsbescheid Das AFP Verfahren in NRW

  23. Verfahren Antragsverfahren Bewilligungsverfahren Auszahlungsverfahren Verwendungsnachweisverfahren 23 Das AFP Verfahren in NRW

  24. Prüfung des Antrags 24 • Antragsstellung (Eingangsdatum, Übereinstimmung mit InVeKoS-Daten…) • Betreuung (Betreuungsvertrag, Unterschriften…) • Nachweis Unternehmen der Landwirtschaft (Umsatzerlöse, gemeinnützige Zwecke…) • Gesellschaften (Gesellschaftervertrag, Vollmacht…) • Einkünfte (ESt.-Bescheide, Prosperitätsgrenze…) • Berufliche Befähigung (Zeugnisse, Buchführungsergebnisse…) • Betriebsflächen (Nachweise, Pachtverhältnisse…) • Tierhaltung (Nachweise, Verstöße…) • Förderfähigkeit (Mindest-IV, Förderziel) • JL-Förderung (Niederlassung, ALG-Bescheinigung) • Existenzgründung • Investorförderung (Vollmacht,…) • Anlagen • Gültigkeit des Antrages Das AFP Verfahren in NRW

  25. Bewilligungsverfahren 25 • Bewilligungsbehörde (Dir. d. LWK als Landesbeauftragter) erteilt Zuwendungsbescheid nach dem Muster der Anlage 2 • enthält Durchführungszeitraum sowie eine Vorlagefrist für den Verwendungsnachweis • u.U. Erklärung der „Förderunschädlichkeit des Maßnahmenbeginns“ • auf Antrag • Maßnahmenbeginn vor Bewilligung möglich • kein Rechtsanspruch • Bestimmung 1.3.1 VV zu §44 LHO • grundsätzlich: bereits begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden Das AFP Verfahren in NRW

  26. Verfahren Antragsverfahren Bewilligungsverfahren Auszahlungsverfahren Verwendungsnachweisverfahren 26 Das AFP Verfahren in NRW

  27. Auszahlungsverfahren 27 Auszahlung der Zuschüsse durch Bewilligungsbehörde nach Vorlage des Zwischennachweises/Verwendungsnachweis auf angegebenes Konto Das AFP Verfahren in NRW

  28. Verfahren Antragsverfahren Bewilligungsverfahren Auszahlungsverfahren Verwendungsnachweisverfahren 28 Das AFP Verfahren in NRW

  29. Verwendungsnachweisverfahren 29 • Nachweise sind nach Anlage 3 zu führen • für ein Durchführungsjahr maximal 2 Auszahlungsanträge • mittels eingereichter Zwischennachweise maximal 75% Auszahlung • restliche 25% mit Schlussverwendungsnachweis • Die Zuwendungsempfänger sind dazu verpflichtet, Verwaltungskontrollen und Kontrollen vor Ort so zuzulassen, dass zuverlässig geprüft werden kann, ob die Bedingungen für die Gewährung der Förderung eingehalten werden • Inaugenscheinnahme am Ende der Maßnahme obligatorisch Das AFP Verfahren in NRW

  30. Diskussion Welches Vorgehen gibt es an den verschiedenen Dienststellen? 30 Das AFP Verfahren in NRW

  31. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit 31 Das AFP Verfahren in NRW

  32. Quellen Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 vom 20.09.2005 (ELER-Verordnung) RL des MKULNV vom 26.03.2007 –II-3-2114/11 – in der Fassung vom 10.05.2011 LUB- http://www.lub-nrw.de/ MKULNV- http://www.umwelt.nrw.de/ Intranet  Bereich Förderung 32 Das AFP Verfahren in NRW

More Related