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Politisches System Schweiz Vorlesung am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bern Föderalismus/Gemeindeautonomie II Prof. Dr. Andreas Ladner Kompetenzzentrum für Public Management Sommersemester 2005. 3. Kantone und Gemeinden. Politische Feingliederung. 3.1 Kantone.
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Politisches System Schweiz Vorlesung am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bern Föderalismus/Gemeindeautonomie II Prof. Dr. Andreas Ladner Kompetenzzentrum für Public Management Sommersemester 2005
3.1 Kantone www.badac.ch – Die Schweizer Kantone unter der Lupe (2005)
Art. 1: Schweizerische Eidgenossenschaft Das Schweizervolk und die Kantone Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura bilden die Schweizerische Eidgenossenschaft Art. 3: Kantone Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind. Art. 43: Aufgaben der Kantone Die Kantone bestimmen, welche Aufgaben sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten erfüllen. Art. 47 Eigenständigkeit der Kantone Der Bund wahrt die Eigenständigkeit der Kantone. Bundesverfassung
Nach heutiger Auffassung sind die Kantone keine souveränen Staaten mehr, sondern Gliedstaaten mit Selbstverwaltung. Sie besitzen Staatshoheit, soweit die Bundesverfassung nichts anderes bestimmt. „Bundesrecht bricht kantonales Recht“. Souveränität?
Einwohnerzahlen Kantone (2000) Quelle: www.badac.ch
Kantone haben Volkswahl der Exekutive Erweiterte und erfolgreichere direkte Demokratie Keine zweite Parlamentskammer, schwache Stellung des Parlament Weniger formalisiertes vorparlamentarisches Verfahren, geringerer Einfluss der Wirtschaftsverbände Einfachere parteipolitische Verhältnisse Unterschiede zwischen eidgenössischen und kantonalen Politikstrukturen Linder 1999: 156; Vatter 2002: 31 ff.
Bei den Gemeinden handelt es sich um Körperschaften, die gebietsmässig umgrenzt, mit hoheitlicher Gewalt ausgestattet und als rechtlich verselbständigte Verbände (mit Vermögensfähigkeit, eigenem Finanzhaushalt, eigenen Organen, mehr oder weniger weitreichender Organisationsgewalt) zu bezeichnen sind (Jagmetti 1972: 246 f.).
sind im Rahmen von BV und Kantonsverfassungen selbständig. der äusserer Rahmen ihrer Aktivitäten und Befugnisse wird in erster Linie durch die kantonalen Gemeindegesetze festgelegt. ein Teil der Gemeindeaufgaben fällt in ihren eigenen Wirkungskreis, bei einem grossen Teil der Aufgaben handelt es sich jedoch um übertragene Aufgaben. Gemeinden …
Weitere Merkmale der Gemeinden • Kommunalisierung zwischen 14. und 19. Jahrhundert • Wandel vom Bürgerprinzip zum Einwohnerprinzip verlief nicht ganz ohne fremde Hilfe (Helvetik) • 1874 Aufhebung aller politischen Vorrechte auf Gemeindestufe • 1998 erstmals explizite Erwähnung in Bundesverfassung: Art. 50 • Gemeindepluralismus • Finanz- und Steuerautonomie
Anzahl Gemeinden pro Kanton Stand 2003
Vier gesamtschweizerische Befragungen der Gemeindeschreiber (1988, 1994, 1998, 2005) Empirische Grundlage
Leistungsgrenzen erreicht oder überschritten (CH, 1998) N=1989-2374
Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Kandidatinnen und Kandidaten für die Gemeindeexekutive
(ca.) 2900 Gemeinden 17‘500 Exekutivsitze + 17‘500 Legislativsitze + viele Kommissionsmitglieder = Total 150‘000 Personen Grosser Bedarf an politischem Personal
Anzahl Amtsinhaber und Anteil Amtsinhaber, nach Gemeindegrösse
Verschiedene Reformbereiche Aufgaben-teilung Finanz- und Lastenaus-gleich NPM IKZ, Fusionen PP- Partnership, Outsourcing
Aufgabenteilung (mit Finanzausgleich) Interkommunale Zusammenarbeit Gemeindefusionen New Public Management Zentrale Reformbereiche
Schlüssel zu den Gemeindereformen Subsidiarität, Gemeindeautonomie Fiskalische Äquivalenz Aufgabenteilung
Rechtlich: Handlungsspielraum im Bereich Gemeindeorganisation Wirtschaftlich: Pro Kopf-Ausgaben der Gemeinden Selbsteinschätzung Gemeindeschreiber Gemeindeautonomie
grosse Autonomie: ZH, SZ, OW, NW, GL, ZG, AI, AR, GR, AG, TG mittlere Autonomie: BE, LU, UR, SO, BS, BL, SH, SG, TI, JU wenig Autonomie: FR, VS, VD, NE, GE. Giacometti (1952:19) unterteilt z.B. die Kantone in drei Gruppen
Gemeindeautonomie (gem. Einschätzung der Gemeindeschreiber 1994, Durchschnittswerte) 1 = überhaupt keine Autonomie; 10 = sehr grosse Autonomie
Abnahme der Gemeindeautonomie gem. Gemeindeschreiber 1994, Anteil Gemeinden mit Abnahme
Der Kanton soll den Gemeinden in bestimmten Bereichen mehr Autonomie zugestehen Ja vs. nein, N = antwortende Gemeindeschreiber, 1998, ZH z.B. 120
In welchen Sachbereichen wünschen die Gemeinden zusätzliche Autonomie?
In welchen Sachbereichen wünschen die Gemeinden eine Entlastung durch den Kanton?
Verschiebung wichtiger Aufgaben (Fürsorge, Schule, Gesundheitswesen) zum Kanton. Verschiebung von finanziellen Ressourcen (Steuerzehntel) zum Kanton. Aufgabenteilung am Beispiel des Kantons Bern:
Zusammen-arbeit nach Sach-bereichen Anzahl Gemeinden: N (CH) = 2391;
Je nach Aufgabe und Gemeinden drängen sich unterschiedliche Rechtsformen auf. Demokratische Legitimation ist nicht immer sichergestellt. Hier besteht ein Reformbedarf (Output-Steuerung, Mandat für die Delegierten, gemeinsame Abstimmungen) Probleme der Zusammenarbeit
Je nach Art der Gemeinde ist eine andere Grösse optimal. Je nach Art der Aufgabe ist ein anderer Perimeter optimal. Es gibt keine optimale Gemeindegrösse
Argumente für und gegen IKZ und Fusion Pro IKZ: Pro Fusion: • Bessere Qualität, tiefere Kosten • Ämter besser besetzt • Höhere Responsivität • Kanton wird entlastet • Höhere Standortattraktivität • Grössenvorteile und mehr Professionalität • Aufgaben überschreiten Gemeindegrenzen • Abstimmung von Angebot und Nachfrage Contra IKZ: Contra Fusion: • Teurer • Aufgaben haben unterschiedliche Grössenoptima • Anonymisierung • Autonomieverlust • Demokratiedefizite • Fehlendes Kongruenzprinzip • Bürokratiegefahr
Fusionskantone: TG, FR, TI, GR, LU, GL und AG Nicht die kleinen und schwachen Gemeinden fusionieren. Es braucht einen starken Partner. Die Zukunft liegt bei FOCJ, Zweckgemeinden oder Zweckregionen? Entwicklung