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Beratung im Bildungswesen

Beratung im Bildungswesen. „Bildungsberatung ist ein Strukturelement des Bildungswesens. Ausgangspunkt und Grundlage ist das Sammeln und Bereitstellen von Informationen. Beratung wird in Zukunft auch speziell ausgebildete Fachkräfte erfordern, die ausschließlich Beraterfunktion ausüben.

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Beratung im Bildungswesen

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  1. Beratung im Bildungswesen

  2. „Bildungsberatung ist ein Strukturelement des Bildungswesens. Ausgangspunkt und Grundlage ist das Sammeln und Bereitstellen von Informationen. Beratung wird in Zukunft auch speziell ausgebildete Fachkräfte erfordern, die ausschließlich Beraterfunktion ausüben. Die Ausgliederung der Beraterfunktion aber hebt die Verpflichtung der Lehrer zu einer laufenden pädagogischen Beratung der Lernenden nicht auf. Diese pädagogische Beratung soll in Kooperation mit der Bildungsberatung erfolgen.“ (Deutscher Bildungsrat 1970, S. 91)

  3. „Individualisierung und Differenzierung im Bildungswesen machen es notwendig dem Lernenden durch sachkundige Beratung zu helfen, damit er die Bildungsangebote und Lernmöglichkeiten wählen kann, die die Entfaltung seiner Persönlichkeit fördern und ihm gleichzeitig berufliche und gesellschaftliche Chancen bieten. Auch die Berufswelt ist für den einzelnen so unübersichtlich, dass die Wahl seines Bildungsweges zu einer schwierigen Entscheidung geworden ist.“ (Deutscher Bildungsrat 1970, S. 91)

  4. Beratungserlass vom 8.12.1997 1. Beratungstätigkeit in der Schule 1.1. Beratungstätigkeit in der Schule ist grundsätzlich ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer (§ 4 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 ADO - BASS 21 - 02 Nr. 4). Sie bezieht sich vor allem auf - die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie von Erziehungsberechtigten über Bildungsangebote, Schullaufbahnen und berufliche Bildungswege einschließlich der Berufswahlvorbereitung, - die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten.

  5. 1.2. In Schulen, in denen die Schulkonferenz Bedarf für eine Ergänzung und Intensivierung der Beratungstätigkeit der Lehrerinnen und Lehrer feststellt, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Lehrerkonferenz Beratungslehrerinnen und -lehrer beauftragen (§ 31 Abs. 1 ADO). Voraussetzung für die Auswahl ist in der Regel eine nachgewiesene (Diagnose-)Beratungskompetenz.

  6. Beratungslehrerinnen und -lehrer arbeiten vor allem in den Bereichen: - Beratung von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten über präventive und fördernde Maßnahmen beispielsweise im Hinblick auf die Lösung von Lern- und Verhaltensproblemen und die Förderung besonderer Begabungen, - Beratung von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten sowie von Partnern im dualen System bei der Vorbereitung des Übergangs in weiterführende Bildungsgänge sowie ins Berufsleben, - Beratung von Lehrerinnen und Lehrern zur Vorbereitung und Unterstützung schulischer Maßnahmen zur Förderung von Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler (vgl. BASS 14 - 03 Nr. 2.1/Nr. 2.2), - Beratung von Lehrerinnen und Lehrern zur Vorbeugung und Bewältigung von Lern- und Verhaltensproblemen sowie darin begründeten Konflikten in der Schule, - Herstellen von Kontakten zu außerschulischen Einrichtungen (§ 8 Abs. 2 ADO).

  7. 1.3. Die Beratungstätigkeit der Lehrerinnen und Lehrer kann durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schulpsychologie, Sozialpädagogik, Sozialarbeit und Berufsberatung sowie durch weitere Angebote (z. B. Erziehungsberatungsstellen, Regionale Arbeitsstellen zur Förderung ausländischer Kinder und Jugendlicher, Organisationen der Wirtschaft) unterstützt werden (§ 5 Abs. 2 Nr. 14 SchMG - BASS 1 - 3).

  8. 1.4. Pro angefangene 200 Schülerinnen und Schüler kann für Beratungslehrerinnen und -lehrer 1 Anrechnungsstunde gewährt werden. Für Schulen mit besonderen Problemlagen kann erweiterte Beratungskapazität (pro angefangene 100 Schülerinnen und Schüler 1 Stunde) zugelassen werden. Beratungslehrerinnen und -lehrer können bis zu 5 Stunden ihrer Unterrichtsverpflichtung für ihre Tätigkeit verwenden. Über die Gewährung der Anrechnungsstunden beschließt die Lehrerkonferenz. Eine Erhöhung der Stellenzuweisung für die Schule ist damit nicht verbunden, da dieser Tatbestand bei der Berechnung der Grundstellen bereits berücksichtigt ist (Nr. 6.1.3 AVO-RL - BASS 11 - 11 Nr. 1.1).

  9. 1.5. Einzelhilfe im Rahmen der Beratungstätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern im Sinne des Erlasses setzt die Zustimmung der zu Beratenden voraus. Die den Lehrerinnen und Lehrern zur Kenntnis gelangten personenbezogenen Daten unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Die für den Schulbereich geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten.

  10. 2. Schuleigenes Beratungskonzept Wirksame Beratung ist auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten angewiesen. Den Schulen wird empfohlen, zur Organisation, Koordination und inhaltlichen Schwerpunktsetzung ihrer Beratungstätigkeiten ein schuleigenes Beratungskonzept als Teil ihres Schulprogramms zu entwickeln. Das schuleigene Beratungskonzept ist Ergebnis eines schulinternen Diskussions- und Einigungsprozesses. Es enthält verbindliche Zielvereinbarungen und Verfahrensabsprachen und zeigt, wie unterschiedliche pädagogische, psychologische und soziale Beratungsangebote innerhalb und außerhalb der Schule genutzt werden können. Das schuleigene Beratungskonzept wird von der Schulkonferenz verabschiedet und bei Bedarf fortgeschrieben (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 SchMG ).

  11. 3. Fortbildung Zur Stärkung der Beratungskompetenz aller Lehrerinnen und Lehrer werden Themen der Beratung in der Schule in das Programm landesweiter Fortbildungsmaßnahmen einbezogen. Zur weiteren Qualifizierung von Beratungslehrerinnen und -lehrern wird eine landesweite Fortbildungsmaßnahme eingerichtet. Die Konzeptentwicklung sowie die Qualifizierung und die fortbildungsbegleitende Betreuung der Moderatorinnen und Moderatoren erfolgt im Rahmen der Arbeit der Kompetenzteams auf kommunaler Ebene. Die Bezirksregierungen führen die Fortbildungsveranstaltungen durch und informieren über Ziele und Inhalte.

  12. Kompetenzen des Beratungslehrer: - Ausbildung und Erfahrung des Lehrers - Zusatzausbildung zum Beratungslehrer - Techniken der Gesprächsführung für individual-diagnostische Bemühungen Aufgabenfelder der Beratung: - diagnostische Untersuchung, - anamnetische und explorative Gespräche mit Eltern - Rücksprache mit Lehrern - Einholen von Auskünften bei Jugend- und Sozialämtern - Zweit- und Drittuntersuchungen in besonders schwierig gelagerten Problemlagen - Untersuchungen von Schülerjahrgängen/Schulregion zu Zwecken vorbeugender Maßnahmen - individuelle Schullaufbahnberatung - Behandlungskontrollen (vgl. Aurin, Stark u. Stobberg 1977, S. 33)

  13. Leitlinien der Beratung - Wissenschaftliche Vorgaben für die Beratung in der Schule - reale Bedingungen schulischer Beratung - Entwicklungsperspektiven für die Verbesserung der Schulberatung - Konsequenzen für die Beratungsarbeit

  14. Rahmen für ein schulisches Beratungskonzept „Beratung ist eine freiwillige, kurzfristige, oft nur situative, soziale Interaktion zwischen Ratsuchenden und Berater mit dem Ziel, im Beratungsprozess eine Entscheidungshilfe zur Bewältigung eines vom Klienten vorgegebenen aktuellen Problems durch Vermittlung von Informationen und/oder Einüben von Fertigkeiten gemeinsam zu erarbeiten.“ (Schwarzer/Posse 1986, S. 643)

  15. Arbeitsbedingungen Beratung benötigt einen hohen Grad an Unabhängigkeit in der Institution. Sowohl in Konfliktfällen als auch in der Einzelberatung neigt das Umfeld häufig zu einer eindeutigen Auftragsvergabe. Ist das Beratungsergebnis nicht offen, kommt es zum Verlust der Glaubwürdigkeit und Professionalität. Zentral ist der Schutz des Privatgeheimnisses des Ratsuchenden. Informationen aus dem Beratungsgespräch sind geheim, es sei denn, der Ratsuchende entbindet den Beratungslehrer von dieser Schweigepflicht. Die Arbeit des Beratungslehrers ist eingebunden in ein komplexes System von Zuständigkeiten und Verantwortung anderer Personen. „Eigentlich zuständige“ Personen gilt es rechtzeitig in den Beratungsprozess einzubeziehen. Der Berater handelt im Rahmen des Beratungskonzepts seiner Schule.

  16. Substantielle Bestandteile eines Beratungskonzeptes - Vorgehensweise für immer wiederkehrende Standardsituationen (Schuleingangsberatung, Schullaufbahnberatung, Elternabende, Sprechtage, Berufsvorbereitung usw.) - Vorgehensweise und Kooperationsformen bei schwierigen Anlässen (Klassenkonferenzen, Fallbesprechungen, Hospitation, Pädagogische Tage) - Zusammenarbeit mit anderen Schulen und außerschulischen Institutionen - Formen der Arbeitsteilung und Kooperation zwischen Lehrkräften, Schulleitung und den einzelnen Sonderfunktionen (Beratungslehrer, Schulpsychologen, Drogenkontaktlehrer, Fachberatern usw.)

  17. Soll „Den Ratsuchenden stellt man sich idealerweise als einen Menschen vor, der erkennt, wann er mit seinem Problem nicht mehr allein fertig wird, freiwillig einen Berater aufsucht und diesem seine Schwierigkeiten vorträgt.“ (ebd., S. 634) Ist - nur 2% der Schüler suchen von sich aus den Kontakt zu einem Berater (Ulich 1991) - in der Regel kommt der Anstoss durch Eltern und Lehrer (vgl. Grewe 1992)

  18. Ursachenhypothesen (Schüler) - trotz gelegentlicher Bemühungen lernen Schüler, dass sich wenig an ihrer Situation verändert (dementsprechendes Selbstkonzept) - Befürchtung schlechterer Beurteilung - Beratung endet häufig im Erteilen allgemeiner Ratschläge und lassen konkrete Hilfen vermissen Ursachenhypothesen (Lehrer) - erleben die berufliche Sozialisation Situationen teilweise angstbesetzt bzw. als unangenehm; Beobachtung, Beurteilung ihres Unterrichts und die Entlassung mit allgemeinen Ratschlägen ihrerseits - unterentwickelte Kooperation im Kollegium: - Lehrer als Einzelkämpfer, Vereinzelung, Rückzug auf individuelle Verhaltensstandards - Blockade des Erfahrungsaustauschs (Legendenbildung, Konkurrenz, unrealistische Leistungsansprüche - scheinharmonische Kollegiumswelt (keine Gefühlsäußerungen, hoher Anpassungsdruck - Gruppen- und Cliquenbildung (Schutz- und Ventilfunktion - Abgrenzungsstrategie)

  19. „Sowohl die informalen Kommunikationen zwischen den Kollegen wie die formalen Kommunikationen in den Konferenzen sind … weit davon entfernt, den Charakter von Beziehungen zwischen gleichberechtigten und autonom handelnden Experten anzunehmen, die sich in fachlichen und beruflichen Problemen konsultieren und beraten.“ (Hurrelmann 1975, S. 152)

  20. Die Umsetzung der Schulberatung ist nur zum Teil verwirklicht worden. Um die Kompetenz der „Spezialfunktionen“ (Beratungslehrer und Schulpsychologen) wesentlich effektiver nutzen zu können, müssten alle angehenden und aktuellen Lehrkräfte in langfristig angelegten Bildungsgängen und Kooperationsprojekten besser für die alltägliche (Diagnose-)Beratungsaufgabe qualifiziert werden.

  21. Integration der Beratungslehrerrolle - Darlegung und Diskussion des Beratungsmodells - Problematisierung der Rollenüberschneidungen - Entlastungsstunden als Privileg thematisieren - Konkretisierung der Beratungslehrerrolle - Aufarbeitung der Doppelrolle Lehrer/Beratungslehrer - Eingebundensein in das hierarchische System - Eingebundensein in das soziale Netz der Schule - Tätigkeitsspektrum - Information und Transparenz - Wahl der Tätigkeitsschwerpunkte - Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten - Erfahrungsaustausch und Fortbildung

  22. Thesen zur nachhaltigen Entwicklung innerschulischer Beratung - Schulen müssen sich zu „Problemlöse-Schulen“ entwickeln und lernen Krisen und Konflikte als Feed-back anzunehmen und konstruktiv zu bearbeiten (präventiv/konflikt- und krisenintervenistisch). - Implementation eines Gesamt-Beratungskonzeptes muss realisiert werden (weg vom „Beratungsspezialistentum“). - Bei Beibehaltung der Grundkonstruktion von Schule geht man die Probleme in „Modellprojekten“, „Projektwochen“, Lehrerfortbildungen“ oder „Aktionstagen“ an (vor allem mit außerschulischen Experten) und signalisiert eine mangelnde schulische Problemlösungskompetenz. - Die Beratungsaktivitäten sind häufig unsystematische Problemlösungsversuche, welche auf „Synergieeffekte“ verzichten (Beratung durch Klassenlehrer u. Schulleitung, „Beratungslehrer“, „Berater für Sucht-Prävention“, „Konfliktmoderator“, „Vertrauenslehrer“, Hochbegabtenberater, Schullaufbahnberater, Berufsbarater, schulpsychologischen Berater usw.) - Viel hilft nicht viel!? - - Das Modell „Problemlösung durch Ressourcen von außen“ ist aus systemischer Perspektive eine Scheinlösung.

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