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Sozialtypischer Vertrag: Gebrauchtwagen- und Neuwagenkauf

Sozialtypischer Vertrag: Gebrauchtwagen- und Neuwagenkauf. Konfliktfelder beim Gebrauchtwagen- und Neuwagenkauf. Gebrauchtwagen- händler. AGB + Haftungsausschluss, §§ 444, 305 ff. Unternehmer. Zwingendes Recht: §§ 474 ff., 434 ff. 305 ff. BGB. Verbraucher. Privat, Unternehmer.

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Sozialtypischer Vertrag: Gebrauchtwagen- und Neuwagenkauf

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Presentation Transcript


  1. Sozialtypischer Vertrag: Gebrauchtwagen- und Neuwagenkauf

  2. Konfliktfelder beim Gebrauchtwagen- und Neuwagenkauf Gebrauchtwagen- händler • AGB + Haftungsausschluss, • §§ 444, 305 ff. Unternehmer • Zwingendes Recht: • §§ 474 ff., 434 ff. • 305 ff. BGB Verbraucher Privat, Unternehmer • AGB + Haftungsausschluss, • §§ 444, 305 ff. BGB Privat • NWVB • §§ 444, 305 ff. BGB Unternehmer Neuwagenhändler • NWVB • §§ 474 ff., 434 ff., 305 ff. BGB Verbraucher

  3. Km-Angabe - BGH 15.2.84 NJW 84, 1454: 1980 kaufte K. von V. (einem Privatmann) dessen Pkw für 6.000,- DM. Im Kaufvertrag wird die Gewährleistung ausgeschlossen. V. trägt in den Kaufvertrag nach seinem Kenntnisstand ein: Das Auto hat eine Gesamtlaufleistung von 27.000 km. Nach 1.000 km versagt der Motor. Es werden Reparaturkosten in Höhe von 3.400,- DM erforderlich. Ein Gutachter stellt fest, dass der Motor so verschlissen war, als ob er bereits 70.000 km gelaufen sei. K. verlangt Schadensersatz von V. in Höhe der Reparaturkosten, nachdem V die ihm gesetzte Frist hat verstreichen lassen. BGH: Klageabweisung. AGL: § 437 Nr. 3, 281 BGB: Voraussetzungen gegeben. Aber Einwand: Haftungsausschluss Dagegen § 444 BGB: Beschaffenheitsgarantie bezüglich des Motors? Im Regelfall sind Angaben des Privatverkäufers keine Beschaffenheitsgarantien. Also kein Anspruch.

  4. Airbag, ABS - BGH 28.11.94 NJW 1995, 518 = JuS 1995, 548 = JA 1995, 529: Kläger kaufte einen Chrysler Voyager für 56.000 DM und gab seinen Opel Omega für 25.000 DM in Zahlung. Im Prospekt war der Voyager als mit Airbag und ABS ausgerüstet bezeichnet. Der Verkäufer hatte dem Kläger dies auch ausdrücklich bestätigt, da der Kläger darauf besonders wert legte. Tatsächlich hatte der Wagen kein ABS. Der Verkäufer verweigert die Nacherfüllung. Der Kläger verlangt volle Rückzahlung des Gesamtkaufpreises abzüglich Nutzungsentgelt; der Beklagte will nur den Baranteil zahlen und ihm das alte Auto zurückgeben.

  5. Preis 56.000 DM Forderung: Preis von 56.000 DM. AGL: §§ 281 Abs. 2, 437 Nr. 3, 250 S. 2 BGB Warum nicht Rücktritt, § 437 Nr. 2? 26.000 DM bar Voraussetzungen gegeben: Ob Mangel oder Beschaffenheits- garantie, spielt heute keine Rolle mehr, wenn die Nacherfüllung verweigert wird. Aber welchen Schadensersatz kann der Beklagte verlangen? Vergleich der Vermögenslagen:??? 25.000 DM Inzahlungnahme des gebrauchten Opel Omega, Marktwert: 20.000 DM

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