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Industriemeister- Fortbildung Fach: Recht. Vorstellung Worum geht´s eigentlich? Wer? Was? Warum?. Wie lernen? IT. Email an: IndustriemeisterRecht@gmail.com Blog unter: IndustriemeisterRecht2014.wordpress.com
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Industriemeister-FortbildungFach: Recht Vorstellung Worum geht´s eigentlich? Wer? Was? Warum?
Wie lernen? IT • Email an: IndustriemeisterRecht@gmail.com • Blog unter: IndustriemeisterRecht2014.wordpress.com • Arbeitsplattform OneNote: https://onedrive.live.com/redir?page=view&resid=B68DC5432DADD7AD!646&authkey=!AGO8YGa4eSiS8Gg
Wie lernen? LEKF • Nach jedem Kurstag online: • Benutzte Unterlagen • Lernerfolgskontrollfragen zu den Themen • Zu Beginn eines jeden Kurstages: • „Haben Sie Fragen, Anregungen, Kritik?“ • Lernerfolgskontrollfragen vom Dozenten
Was mitbringen? • Gesetzestexte(unkommentiert für Prüfung): • BGB • ArbG • UmwG • Zwei verschieden farbige Textmarker • Was zum Mitschreiben
Warum eigentlich? • Prüfungsrelevant • Führungskraft ohne (Arbeits-)Rechtskenntnisse? • Verwendbarkeit als Arbeitnehmer • Private Verwendbarkeit (Rechtsanwendung) • Rationales Denken und Argumentieren
2 Rechtsgebiete • „Jedermannsrecht“Staat kann, muss aber nicht beteiligt sein • Verhältnis der Gleichordnung • Mindestens ein Träger staatlicher Gewalt ist als solcher beteiligt • Verhältnis derÜber- / Unterordnung
übungsBeispiel Bildungsinstitut,private Schule IHK (Prüfung) Öffentliches Recht Lernender Privatrecht
2 Rechtsgebiete: Folgen • Gesetze:Bürgerliches Gesetzbuch(ArbG) • Gerichte: Ordentliche Gerichte = Amts-u. Landgericht, OLG, BGH(Arbeitsgerichte) • Gesetze: Verwaltungsverfahrensgesetz(VwVfG) • Gerichte: Verwaltungsgericht(Finanzgerichte, Sozialgerichte)
Grundrechte (GG): Art 1, I GG: Menschenwürde Art 1, II GG: Menschenrechte Art 1, III GG: Gewaltenteilung und Bindung aller staatlicher Gewalt (3) • Was soll das sein? • Welche gibt es? • Nachfolgende Grundrechte?
Grundrechte (GG) • Art. 2, I GG: • Freie Entfaltung der Persönlichkeit • solange Rechte anderer, Gesetze oder „Sittengesetz“ nicht verletzt wird • Freie Entfaltung der Persönlichkeit == „Jeder kann tun uns lassen, was er will!“
Grundrechte (GG): Wenn schon einer alleine tun und lassen kann, was er will,dann können auch zwei oder mehr zusammen tun und lassen, was sie wollen,solange sie sich einig sind!
Grundrechte (GG): Ausnahmen!