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Die wirtschaftliche Landesversorgung. Auftrag. Der Bund stellt die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleis-tungen bei schweren Mangellagen infolge von Marktstörungen machtpolitischer Bedrohung sicher ,
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Auftrag Der Bund stellt dieVersorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleis-tungen beischweren Mangellagen infolge von • Marktstörungen • machtpolitischer Bedrohung sicher, wenn die Wirtschaft eine Versorgungsstö-rung nicht aus eigener Kraft bewältigen kann.
Auslandabhängigkeit Nahrungsmittel Heute: ca. 1/3 zum Beispiel: Krise: ? Zucker, Sirup, Honig Pflanzliche Fette/Öle Reis und Kaffee ca. 50 % ca. 80 % 100 %
Vorrats- haltung Produktions- lenkung Verbrauchs- lenkung Dienst- leistungen Ergänzende Massnahmen Kontingentierung Transportmittel Steigerung Güterbeschaffung Exportbeschränk Pflichtlager Rationierung Arbeitskräfte Preismassnahmen Umstellung Haushaltvorrat Verbote Flankierende Massnahmen Informations- / Komm. Systeme Einsatzkonzepte Rechtswesen Ausbildung Kommunikation Lagebeurteilung Infrastruktur Vorsorgliche Massnahmen bzw. Bewirtschaftungsmassnahmen
Pflichtlager • Ernährung (4 Monate) • Nahrungsmittel (Getreide, Reis, Zucker, Speiseöl/-fett, Kaffee) • Futtermittel • Dünger • Energie (4.5 Monate) • Autobenzine, Dieselöl, Flugpetrol • Heizöl • Heilmittel (2 - 4 Monate) • Antibiotika • Antivirale Medikamente