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Prof. Dr. Anton Hahne. Beispielprojekt: Flexibilisierung der Arbeitszeit. Ort: Soziale Einrichtung für Kinder und Jugendliche Jahr: 2004. Anpassung an Arbeitsanfall (Kunden- orientierung). Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit. Warum eigentlich Flexibilisierung der Arbeitszeit?.
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Prof. Dr. Anton Hahne Beispielprojekt: Flexibilisierung der Arbeitszeit Ort: Soziale Einrichtung für Kinder und Jugendliche Jahr: 2004 Prof. Dr. Hahne
Anpassung an Arbeitsanfall (Kunden- orientierung) Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit Warum eigentlich Flexibilisierung der Arbeitszeit? Mitarbeiter-orientierung
Arbeitszeitflexibilisierung bisher: feste Kopplung neu: Ent- kopplung, Ausgleich erst nach längerem Zeitraum Prof. Dr. Hahne
Aus bisherigen Überstunden (und späterem Freizeit-ausgleich) wird also Mehrarbeit (mit Zeitguthaben) und Minderarbeit (mit Zeitschulden). • Abkehr von starren Regelungen z.B. nach § 17 BAT, Abs.5, wonach Überstunden möglichst zum Ende des folgenden, spätestens aber bis zum Ende des 3.Monats nach ihrer Ableistung durch Freizeit auszugleichen sind. Prof. Dr. Hahne
Gleitende Arbeitszeit • Gleitzeit bedeutet, dass der Mitarbeiter seine Arbeit innerhalb einer gewissen Zeitspanne zu einem selbst gewählten Zeitpunkt beginnen und beenden kann • Meist wird zwischen Kern- und Gleitzeit unterschieden • Bei qualifizierter gleitender Arbeitszeit kann der Mitarbeiter Arbeitszeit ansparen (Zeitguthaben) und nachholen (Zeitminus) Prof. Dr. Hahne
Jan. Feb. Mär. April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. 17:00 ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ 16:00 ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ 15:00 ▒ ▒ █ █ █ █ █ ▒ ▒ 14:00 ▒ ▒ ▒ █ █ █ █ █ ▒ ▒ ▒ ▒ 13:00 ▒ █ █ █ █ █ █ █ █ █ ▒ ▒ 12:00 █ █ █ █ █ █ █ █ █ █ █ █ 11:00 █ █ █ █ █ █ █ █ █ █ █ █ 10:00 █ █ █ █ █ █ █ █ █ █ █ █ 09:00 ▒ █ █ █ █ █ █ █ █ █ ▒ ▒ 08:00 ▒ ▒ ▒ █ █ █ █ █ ▒ ▒ ▒ ▒ 07:00 ▒ ▒ █ █ █ █ █ ▒ ▒ 06:00 ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ Beispiel: Gleitzeit bei ungleich-mäßiger Verteilung der Arbeitszeit Gleitzeitrahmen Auslastungskurve Kernzeit
Zeitautonome Gruppen • Teamorientierte Festlegung der Arbeitszeit • Voraussetzung: Alle Teammitglieder können anfallende Aufgaben übernehmen • Meist Vorgaben des Arbeitgebers über Rahmenbedingungen Prof. Dr. Hahne
Vertrauensarbeitszeit • Völliger Verzicht des Arbeitsgebers auf Arbeitszeitkontrolle • Vorteil: Konzentration auf die Aufgabe nicht auf die Zeit, daher höhere Motivation und mehr Flexibilität • Nachteil: Gefahr möglicher Leistungsverdichtung und Nichteinhaltung von Arbeitnehmerschutz-rechten • Voraussetzung: Offenes Klima zwischen AN und Vorgesetztem, so dass AN unbefangen über Mängel der eigenen Arbeitsleistung reden kann Prof. Dr. Hahne
Arbeitnehmerschutzrechte • ArbZG § 3: Bei Überschreiten der gesetzlichen Normalarbeitszeit von 8 Std. um max. 2 Std. innerhalb des individuellen 24 Std.-Werktags Verpflichtung zum Zeitausgleich innerhalb von sechs Monaten (bis max. 12 Monate bei ent-sprechendem Tarifvertrag oder bei Betriebs-vereinbarung) • ArbZG § 4: (vorher festgelegte) Ruhepausen von mind. 30 Min. bei einer Arbeitszeit zwischen 6 und 9 Std. • ArbZG § 5: Nach Beendigung der Arbeitszeit mind. 11 Std. ununterbrochene Ruhezeit
Dokumentationspflicht • Aufzeichnungen über die geleistete Arbeitszeit müssen laut §16 Abs.2 ArbZG zwei Jahre aufgehoben werden. • Dokumentationspflicht des AG wird in der Praxis oft an AN delegiert • Eine Variante zur normalen Dokumentation des jeweiligen Arbeitsbeginns und -endes stellt die Erfassung der Abweichungen dar. Prof. Dr. Hahne
Arbeitszeitkonten • Guthabenkonten (mit Verzinsung bei mehrjährigen Langzeitkonten) • Girokonten (mit Ausgleichsverpflichtung im festgelegten Rhythmus) • Ampelsysteme (zur Signalisierung stark abweichender Kontostände) Prof. Dr. Hahne
Ampelkonto (Beispiel) Bei vorher festgelegter gleicher Basis: Prof. Dr. Hahne
Bei vorher festgelegter unterschiedlicher Basis Prof. Dr. Hahne
Probleme in der Praxis • Ausgleich am Ende möglicherweise schwierig! • Auswege: - Kappung restlicher Differenzen • - ausnahmsweise Übertragung in Folgeperiode • - Verlängerung der Laufzeit des Kontos • - Verkleinerung des Korridors • Ausgleich bei unerwartetem Ausscheiden des MA • - evt. Annahmeverzug des AG • - Negativsaldo nur auszugleichen, wenn MA Wahlfreiheit bei Arbeits- zeitgestaltung hatte
Rechtlicher Entscheidungsrahmen • Direktionsrecht des AG zu Mehrarbeit beschränkt auf Ausnahmesituationen (Notfälle) • Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei kollektiver Verkürzung/Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit (§ 87 Abs.1 Nr.3 BetrVG) • Einführung von flexibler Arbeitszeit bedarf daher entweder formloser Regelabsprache oder schriftlicher Betriebsvereinbarung (nach § 77 Abs.2); dann keine weitere individualrechtliche Vereinbarung nötig Prof. Dr. Hahne
Jan. Feb. Mär. April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. 17:00 16:00 15:00 █ █ █ 14:00 █ █ █ 13:00 █ █ █ █ █ █ 12:00 █ █ █ █ █ █ 11:00 █ █ █ █ █ █ 10:00 █ █ █ █ █ █ █ █ 09:00 █ █ █ █ █ █ █ █ 08:00 █ █ █ █ █ █ █ █ 07:00 06:00 Flexibilisierungsalternative: Teilzeitbeschäftigung Arbeitsverteilung ungleich-mäßig Vergütungsniveau gleich-mäßig 50 %
Methodisches Vorgehen zur Flexibilisierung der betrieblichen Arbeitszeit* • Analyse-Phase • Orientierungs- und Such-Phase • Entscheidungsphase • Planungs-Phase • Implementierungsphase • Evaluations-Phase * nach Linnenkohl u.a. 2001, S.97
Quellen I • Adamski, Berhard (1998): Praktische Arbeitszeitmanagement. Rechen: Datakontext Vlg. • Gutmann, Joachim (Hrsg.)(1999): Arbeitszeitmodelle. Stuttgart: Schäffer-Poeschel. • Hamm, Ingo (2001): Flexible Arbeitszeiten in der Praxis. 2.Aufl. Frankfurt/M.: Bund-Vlg. • Hamm, Ingo (2002): Flexible Arbeitszeitsysteme. Frankfurt/M.: Bund-Vlg. Prof. Dr. Hahne
Quellen II • Hamm, Ingo (2003): Arbeitszeitkonten. Frankfurt/M.: Bund-Vlg. • Langmaack, Sabine (2001): Teilzeitarbeit und Arbeitszeitflexibilisierung. 2.Aufl. Berlin: Erich Schmidt Vlg. • Linnenkohl, Karl u.a. (2001): Arbeitszeitflexibilisierung. 4.Aufl. Heidelberg: Vlg. Wirtschaft und Recht. • Rischar, Klaus (2001): Flexible Arbeitszeitmodelle in der betrieblichen Praxis. München, Berlin: Rehm. Prof. Dr. Hahne