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Städtisches Energiesparprogramm Änderung der Förderrichtlinien. Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen 16.7.2010. 23-5. 2 Fördermöglichkeiten. Maßnahmenpakete Energiediagnose. Dach Fassade Fenster. Einzelmaßnahmen. Gesamtsanierung. bisher nach EnEV 2007 Standards
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Städtisches EnergiesparprogrammÄnderung der Förderrichtlinien Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen 16.7.2010 23-5
2 Fördermöglichkeiten Maßnahmenpakete Energiediagnose Dach Fassade Fenster Einzelmaßnahmen Gesamtsanierung bisher nach EnEV 2007 Standards zukünftig nach EnEV 2009 23-5
Zuschuss aus max. 21.000 Euro/WE Zuschüsse 8 Euro/m2 unverändert Einzelmaßnahmen Gesamt-sanierung Ausnahme: Fenster mit mindestens 3-Scheibenverglasung Künftig: 20 Euro/m2 bisher 8 – 22 % künftig 6 – 20 % 560 Wohnungen (WE) 970 3.940 ø Zuschüsse Euro/WE 380 2,20 Fördermittel in Mio Euro 0,37 0,89 fache oder 11% besser als Neubaustandard nach Sanierung EnEV 2007 In 2009 gefördert 23-5
Anpassung an die EnEV 2009 Wesentliche Änderungen Reduzierung der Zuschüsse Begründung • Neue EnEV 1.10.2009 • Erhöhung der Anforderungen • Gebäudehülle +15 % • Primärenergiebedarf +30 % • Es werden nur Maßnahmen gefördert, die über gesetzliche Anforderungen (EnEV 2009) hinaus gehen • 2010: 2,3 Mio Euro • +HR 0,2 Mio Euro • 2,5 Mio Euro • Reduzierung Regelförderung • von ø 3.940 • von ø 3.640 • Ziel:1.600 Wohnungen jährlich } Euro Zuschuss/ WE 23-5
Auswirkung der Richtlinienänderung 2010 am Beispiel eines frei-stehenden, zu sanierenden Wohnhauses mit 4 Wohnungen, Baujahr 1960 Fazit Bei identischen Maßnahmen und Kosten verschlechtern sich die Bezugsgrößen der EnEV 2009 gegenüber der EnEV 2007. Die städtischen Zuschüsse reduzieren sich - wie das Beispiel zeigt - um 3.192 Euro. Wenn der Eigentümer mehr Förderung erhalten will, muss er auch das höhere Anforderungsniveau der EnEV 2009 voll realisieren, bekommt aber trotzdem 2 Prozentpunkte weniger Förderung als bisher. 23-5