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Die Weimarer Verfassung

§. §. Die Weimarer Verfassung. Exekutive. Legislative. Judikative. ernennt (auf Vorschlag des Reichskanzlers). Reichs-präsident. kann auflösen (Art. 25). Reichstag. kann NV erlassen (Art. 48). Ober- befehl. Abgeordnete auf 4 J. ernennt. Reichs-regierung. Vertrauen. Reichs-wehr.

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Die Weimarer Verfassung

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Presentation Transcript


  1. § § Die Weimarer Verfassung Exekutive Legislative Judikative • ernennt (auf Vorschlag des Reichskanzlers) Reichs-präsident • kann auflösen (Art. 25) Reichstag • kann NV erlassen (Art. 48) Ober- befehl Abgeordneteauf 4 J. ernennt Reichs-regierung Vertrauen Reichs-wehr Ein spruch Reichsgericht Reichsrat • Entscheidung bei Konflikten zw. Reich und Ländern R-Kanzler+ Minister Vorschlag 66 Delegierte der 18 Länder entsenden Regierungen d. 18 Länder Wahl für 7 Jahre Wahl Länder-parlamente § Wahl für 4 Jahre Volks-entscheid Wahl Wahlberechtigte Bevölkerung: Frauen und Männer über 20 J.

  2. Merkmale der WV Elemente der drei typischen Demokratieformen: Präsidialdemokratie (besonders starke Stellung d. Präsidenten) • Notverordnungsrecht (Art. 48) • Auflösung d. RT (Art. 25) • Einsetzung u. Entlassung d. R-Kanzlers • parlamentarische Gesetz-gebung • Misstrauensvotum gegen-über der Regierung • Volksentscheid • direkte Wahl des R-Präsi-denten = Versuch durch Kombination eine Idealform von Demokratie zu schaffen, in der ein starker Präsident als „Ersatzkaiser“ fungiert Beurteile die Weimarer Verfassung: Ist sie wirklich ein idealer Entwurf oder gibt es problematische Schwachstellen?

  3. Merkmale der WV Problematische Schwachstellen: • leicht mögliche Blockierung der Regierungsarbeit durch den RT • bei Uneinigkeit zw. RT u. Exekutive Auflösung/Neuwahl bzw. NV • eingeschränkte Beschlussfähigkeit d. RT durch Parteienzersplitterung (keine Sperrklausel) •  zunehmende Sympathie d. Bevölkerung für radikale Gruppen: links: unzufriedene Reste der Revolution (Spartakisten, KPD) rechts: Feinde der Demokratie (DNVP, DVP, später NSDAP)

  4. Druckversion

  5. AB WV § § Die Weimarer Verfassung Exekutive Legislative Judikative § Wahlberechtigte Bevölkerung:

  6. AB WV Aus der Weimarer Verfassung Beschreibung der Weimarer Verfassung: Die Abgeordneten des Reichstags werden von der wahlberechtigten Bevölkerung (Frauen und Männer über 20 Jahre) nach dem reinen Verhältniswahlrecht auf vier Jahre gewählt. Der Reichstag besitzt als zentrales politisches Organ der parlamentarischen Demokratie das Recht der Gesetzgebung und der Entscheidung über Krieg und Frieden. Außerdem ist ihm die Reichsregierung als ausführende Gewalt verantwortlich, er gewährt oder entzieht ihr das Vertrauen. Gesetzesanträge können auch direkt vom Volk durch Volksbegehren und Volksentscheid gestellt werden. Der Reichsrat wird aus den 66 Delegierten gebildet, die die Regierungen der 18 deutschen Länder entsenden. Diese werden von den vom Volk gewählten Länderparlamenten gewählt. Gegenüber dem Reichstag hat der Reichsrat ein Einspruchsrecht in der Gesetzgebung. Der Reichspräsident wird unmittelbar vom Volk für sieben Jahre gewählt. Er ernennt die Reichsregierung, also die Minister und den Reichskanzler als deren Spitze. Er vertritt das Reich außenpolitisch und hat den Oberbefehl über die Reichswehr. Wenn die öffentliche Sicherheit des Reiches gefährdet ist, kann er zu deren Wiederherstellung Notverordnungen erlassen (Art. 48) und den Reichstag auflösen (Art. 25). Auf Vorschlag des Reichsrates ernennt er das Reichsgericht als oberste Instanz zur Entscheidung in Streitfragen zwischen dem Reich und den Ländern. Arbeitsauftrag: Ordne die Informationen über die Weimarer Reichsverfassung den einzelenen Organen zu und vervollständige anschließend die Strukturskizze!

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