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DB f?r HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009. Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schul?mter Passau. 2. Ma?nahmen. Stopp der Vorverlegung des Einschulungsalters ? Einschulungsstichtag ab Schuljahr 2010/2011 ist der 30. September individuelle F?rderung der Kinder erfolgt durch e
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1. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 1 Kindbezogene Fortentwicklung der Grundschule
2. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 2 Maßnahmen Stopp der Vorverlegung des Einschulungsalters ? Einschulungsstichtag ab Schuljahr 2010/2011 ist der 30. September
individuelle Förderung der Kinder erfolgt durch eine Ausweitung der Ganztagsangebote
flexible Eingangstufe der Grundschule, (also Jahrgangsstufen 1und 2)? die Kinder sollen entsprechend ihrer eigenen Entwicklung ein, zwei oder drei Jahre unterrichtet werden (Ausbau der jahrgangsgemischten Klassen)
Gestaltung des Übertritts: begleitete Übertrittsphase von der Jahrgangsstufe 3 bis zur Jahrgangsstufe 5
3. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 3 Gesamtkonzept der kind- und begabungsgerechten Übertrittsphaseab Schuljahr 2009/10
4. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 4 Inhalte Zentrales Anliegen
Transparenz und Beratung in der Übertrittsphase
5. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 5 Rechtliches BayEUG - Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, Art. 52 Nachweise des Leistungsstands, Bewertung der Leistungen, Zeugnisse
VSO - Schulordnung für die Volksschulen in Bayern überarbeitet zum 1. August 2009, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 14/2009 vom 01. September 2009, § 43 Probearbeiten
KMBek „Beratung und Transparenz in der Übertrittsphase“, veröffentlicht im KWMBl Nr. 13/2009 vom 17. August 2009
Ergänzende Informationen zur kind- und begabungsgerechten Übertrittsphase vom 04.09.09 per OWA an die Grundschulen
Kind- und begabungsgerechte Übertrittsphase; ergänzende Erläuterungen zur Neugestaltung von § 43 VSO vom 22.10.09 per OWA an die Grundschulen
Kind- und begabungsgerechte Übertrittsphase; Entlastungsmaßnahmen in der 4. Jgst. vom 22.10.09 per OWA an die Grundschulen zur Weiterleitung an die Klassenelternsprecher
Informationsveranstaltungen für Eltern der Sch. u. Sch. In der Jgst.4 vom 26.10.09 per OWA an die Grundschulen
6. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 6 Umsetzungsmaßnahmen 1 Erweiterte Elternberatung
erweiterter Entscheidungsspielraum bei der Übertrittsentscheidung durch die Eltern ? neue Übertrittsphase von Jahrgangsstufe 3 bis 5
eine intensive Beratung der Erziehungsberechtigten hinsichtlich des Leistungspotentials ihres Kindes
Fortbildungsoffensive:
Verpflichtende Fortbildung für alle Lehrkräfte aus den Jahrgangsstufen 3 und 4 (bis Ende des Schuljahres 2011/12)
zwei Module:Modul 1: einfache Diagnostik und treffsicherere EignungsfeststellungModul 2: zielführende Beratungsgespräche mit Eltern
Beginn Frühjahr 2010 geplant nach KMS vom 22.10.09
7. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 7 Umsetzungsmaßnahmen 2 Erhöhung der Transparenz
VSO § 43 Abs (1):
1Die Lehrerkonferenz trifft vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres grundsätzlich Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen einschließlich prüfungsfreier Lernphasen; die Festlegungen sind den Schülerinnen und Schülern bekannt zu geben.
Ankündigung von Probearbeiten ? 4. Jgst.
Richtzahlen für Probearbeiten ? 4. Jgst.
Stärkere Ausweisung von Lernphasen ? 1- 4. Jgst.
8. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 8
9. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 9 Kind- und begabungsgerechte Übertrittsphase; ergänzende Erläuterungen zur Neugestaltung von § 43 VSO vom 22.10.09 per OWA an die Grundschulen
Pädagogischer Ermessensspielraum der Lehrkräfte bleibt
vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres grundsätzliche Festlegungen zur Leistungsbewertung (Anforderungsniveau und Anzahl der Proben, Gewichtung mü-schr-pr, usw.)
Festlegung prüfungsfreier Lernphasen keineswegs bereits zu Schuljahresbeginn geschehen
Ankündigung des konkreten Termins von Probearbeiten in der 4. Jgst. ? mind. 1 Woche zuvor (1 Woche ist nicht immer 7 Tage ? Ziel: kein Überraschungseffekt)
Vorgehen bei Erkrankungen und Nachholen einer Probearbeit ? einheitliches Verfahren an der Schule, Absprache mit Erzieh.ber.
Richtzahl 22 Proben: bedeutet eine angemessene Zahl in pädagogischer Verantwortung der Schule, keine Verpflichtung, sondern eine verlässliche Orientierung ? Präzisierung des KMBek vom 22.07.09 folgt
10. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 10 Erhöhung der Transparenz-Übersicht
11. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 11 Hinweise zum Lernstoff in der4. Jgst. bis zum Probeunterricht Mathematik:mathematische Inhalte, die nicht Bestandteil des Probeunterrichts sind ( Auflistung siehe KMS vom 29.07.2009 IV.1 – 5 S 7302 – 4.70107 o.V.) erst ab Mai im Unterricht behandeln
Deutsch: in Rechtschreiben neue Aufgabenformate (vgl. VERA) anstatt Diktaten ? SchülerInnen auch während des Jahres auf diese Prüfungsform vorbereiten
keine Bestätigung über nicht behandelten Lehrstoff mehr notwendig
Information an alle Lehrkräfte, die in der 4. Jgst. unterrichten, auch an MR denken
12. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 12 Hinweise zum Lernstoff in der5. Jgst. bis zum Probeunterricht
aus der 4. Jgst. sind alle Lerninhalte prüfungsrelevant
nicht prüfungsrelevantMathematik:mathematische Inhalte, die kein Bestandteil des Probeunterrichts sind, sind folgende aus dem LZ – Bereich 5.5 „Brüche“:
gleichnamige konkrete Brüche addieren und subtrahieren
konkrete Dezimalbrüche
konkrete Dezimalbrüche addieren und subtrahieren
Fachbegriffe: Zähler, Nenner, Bruchstrich, Dezimalstelle
==> erst ab Mai im Unterricht behandeln
keine Bestätigung über nicht behandelten Lehrstoff mehr notwendig
Information an alle Lehrkräfte, die in der 5. Jgst. unterrichten, auch an MR denken
13. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 13
14. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 14 Begleitete Übertrittsphase von der Jgst. 3 bis zur Jgst. 5 intensivierte Beratung der Eltern ab der 3. Jgst.
Übertrittsempfehlung für alle Kinder der 4. Jgst.
Probeunterricht
zusätzliche Entscheidungsmöglichkeit und mehr Verantwortung der Eltern bei der Wahl der weiterführenden Schule nachdem Probeunterricht
in der Übertrittsphase engere Verzahnung von Grundschule und weiterführender Schule
15. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 15 Informationsveranstaltungen für Eltern der Schülerinnen und Schüler in der 4. Jgst.Organisation und Inhalte Anwesenheit von Lehrkräften mit Erfahrung an weiterf. Schulen (v.a. auch „Lotsen-Lehrkräfte“, d.h. GS-L mit Einsatz an weiterf. Schulen)
Anwesenheitspflicht von Klasslehrkräften der 4. Jgst.
Angebote des schulischen Bildungssystems und dessen An- und Abschlussmöglichkeiten, einschl. berufliches Schulwesen.
Schwerpunkt sind die Anforderungsprofile der Schularten
Möglichkeiten des Schulwechsels
Übertrittsregelungen nach der 4. und 5. Jgst.
Begriff „Gelenkklasse“
? Eingehende Elternberatung
Grundlagen: KMBek vom 22.Juli 2009 und überarbeiteter § 29 Abs. 1 VSO
16. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 16 Begriff „Gelenkklasse“ Grundlage: KMBek vom 26.10. 2009
Erläuterung des Übertritts
? keine abschließende Schullaufbahnentscheidung
Jgst. 5 hat Gelenkfunktion
Klassenkonferenz berät zum Halbjahr über Schullaufbahneignung anhand des Leistungspotentials und des Lern- und Arbeitsverhaltens
Bei erhöhtem Förderbedarf Initiierung von Fördermaßnahmen ab dem 2. Schulhalbjahr an den derzeit besuchten Schularten, z. B. anhand von Intensivierungsstunden oder eines Ganztagesangebotes
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18. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 18 Unter www.meinbildungsweg.de erläutert zum einen eine Informationsgrafik das gesamte differenzierte Schulsystem in Bayern, auch in englischer und türkischer Sprache.
Zum anderen können Schüler, Eltern und Lehrkräfte interaktiv erfragen, wie der individuelle schulische Bildungsweg eines Schülers in Bayern verlaufen kann und welche Möglichkeiten sich an jedem Knotenpunkt eröffnen.
Es gibt auch 5 Beispiele besonderer Art, die die Vielzahl an Möglichkeiten des gegliederten bayerischen Schulsystems zeigen.Unter www.meinbildungsweg.de erläutert zum einen eine Informationsgrafik das gesamte differenzierte Schulsystem in Bayern, auch in englischer und türkischer Sprache.
Zum anderen können Schüler, Eltern und Lehrkräfte interaktiv erfragen, wie der individuelle schulische Bildungsweg eines Schülers in Bayern verlaufen kann und welche Möglichkeiten sich an jedem Knotenpunkt eröffnen.
Es gibt auch 5 Beispiele besonderer Art, die die Vielzahl an Möglichkeiten des gegliederten bayerischen Schulsystems zeigen.
19. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 19
20. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 20 Begriffe Leistungserhebungen
Leistungserhebungen überprüfen den Lernerfolg und den Stand der Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler
Leistungsnachweise
Zum Nachweis des Leistungsstands erbringen die Schülerinnen und Schüler in angemessenen Zeitabständen entsprechend der Art des Fachs schriftliche, mündliche und praktische Leistungen
(? Art. 52 BayEUG)
Schriftliche Leistungsnachweise werden durch Proben erbracht. (? § 43 VSO)
21. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 21 Lehrplan für die bayerische GrundschuleKapitel I - Grundlagen und Leitlinien (Juli 2000) Leistungsfeststellung in der Grundschule soll Prozess und Ergebnis einbeziehen. Sie beschreibt den individuellen Lernfortschritt und schließt mündliche Äußerungen im Unterricht, kreative, musische, soziale und praktische Fähigkeiten und Leistungsanteile bei Gemeinschaftsarbeiten und Projekten ein.
Sie dient als Grundlage für die weitere Planung des Unterrichts und als Diagnoseinstrument zur individuellen Förderung aller Schüler.
Leistungsbeurteilung setzt die erreichten Kenntnisse, Einsichten, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Beziehung zu den Anforderungen des Lehrplans und deren Verwirklichung im Unterricht. Sie ermöglicht dem Kind in einer vertrauensvollen Atmosphäre, sich selbst zunehmend realistischer einzuschätzen und hilft bei der weiteren Schullaufbahnentscheidung.
Im Zeugnis durch Noten dokumentierte Leistungen beschreiben nur einen Teilbereich seines Könnens.
22. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 22
23. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 23
24. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 24 Erhöhung der Transparenz 4. Jgst. - 1 Ankündigung von Probearbeiten
spätestens eine Woche vorher ankündigen?? „Proben sollen lediglich eine Woche vorher angekündigt werden.“ (Pressemitteilung des KM Nr.215 vom 20.10.2009)
genauen Termin, nicht nur Woche, ansagen
Probe nur an dem Tag, an dem das Fach im Stundenplan ausgewiesen ist
Gültigkeit nur für die 4. Jahrgangsstufe
25. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 25 Erhöhung der Transparenz 4.Jgst. - 2 Richtzahlen für Probearbeiten
nur für die 4. Jahrgangsstufe
Zeitraum bis zum Übertrittszeugnis
D 12 / M 5 / HSU 5
für weitere Fächer keine Angaben
Richtwerte als Orientierung, nicht verbindlich (KMBek vom 22.10.09)
26. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 26 Erhöhung der Transparenz 4.Jgst. - 3 Stärkere Ausweisung von Lernphasen
in der Jahrgangsstufe 4 im Zeitraum von Unterrichtsbeginn bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses (Sept. – Mai)
vier Unterrichtswochen ohne bewertete Probearbeiten in den Fächern D/M/HSU
auch rhythmisiert, d.h. für jedes Fach einzeln
auch Abweichungen zwischen Parallelkassen möglich
andere Leistungsnachweise (mü/pra) möglich
Organisation im pädagogischen Ermessen
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28. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 28 Nachweise des Leistungsstands, ..Art.52 BayEUG Zum Nachweis des Leistungsstands erbringen die Schüler in angemessenen Zeitabständen entsprechend der Art des Fachs schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. Art, Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung der Leistungsnachweise richten sich nach den Erfordernissen der jeweiligen Schulart und Jahrgangsstufe sowie der einzelnen Fächer. Die Art und Weise der Erhebung des Leistungsstandes ist den Schülern vorher bekannt zu geben und die Bewertung der Leistungen ist den Schülern mit Notenstufe und der Begründung für die Benotung zu eröffnen.
Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise sowie die gesamte während eines Schuljahres oder sonstigen Ausbildungsabschnitts in den einzelnen Fächern erbrachte Leistung werden nach folgenden Notenstufen bewertet:
sehr gut = 1
gut = 2
befriedigend = 3
ausreichend = 4
mangelhaft = 5
ungenügend = 6
Leistungsnachweise dienen zum einen der Leistungsbewertung und zum anderen als Beratungsgrundlage für Fördermaßnahmen.
29. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 29 Grundsätzliches zur Leistungsbewertung weiterhin gilt für alle Jahrgangsstufen
Die Leistungsbewertung hat in pädagogischer Verantwortung der Lehrkraft zu erfolgen.
Es müssen mü/schr/pra Leistungen für die Gewinnung der Jahresfortgangsnote hinzugezogen werden.
Mündliche und praktische Leistungsbewertungen müssen wie schriftliche Leistungserhebungen eindeutig mit Datum und Stoff nachweisbar sein. ? keine Mitarbeitsnote als mündliche Note
Es gibt keine amtlichen Vorgaben zur Gewichtung der Teilbereiche in Deutsch und Mathematik, aber es müssen alle Fachbereiche in die Bewertung einfließen.
30. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 30 Grundsätzliches zu Proben weiterhin gilt:
in der 1. Jgst. keine Proben
in der 2. Jgst. erst ab dem Halbjahr bewertete Probearbeiten
in allen Jgst. mit Proben
Begrenzung der Anzahl: höchstens zwei Proben pro Woche
Begrenzung des Stoffes: „Der Stoff muss sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf ergeben.“ ? keine „größeren Lernabschnitte“ wie in der HS
Nachholen von Probearbeiten möglich, wenn der Leistungsstand wegen Versäumnissen nicht hinreichend beurteilt werden kann.
Anmerkung: Lt. BayEUG und VSO sind schriftliche Leistungsnachweise Proben, demzufolge gibt es in der GS keine Kurzproben, Extemporale, Stegreifaufgaben oder sonstiges als schriftliche Prüfungsform.
NEU!!!! „Das Spektrum der Arten von Proben war in der GS immer vielfältig und soll es auch bleiben.“ Pressemitteilung des KM Nr.215 vom 20.10.2009
Proben müssen das Kriterium erfüllen, dass Sie die Leistungen in den vier verschiedenen Anforderungsstufen überprüfen. (Reproduktion/ II Reorganisation/ III Transfer/ IV Problemlös. Denken)
31. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 31
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!