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Ki nder bi ldungsgeset z ( KiBiz ) Das neue Gesetz zur frühen Förderung und Bildung von Kindern Elterninformation . Wieso ein neues Gesetz? Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vom 20.06.2005 folgendes vereinbart:. Verbesserung der Förder- und Arbeitsbedingungen
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Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Das neue Gesetz zur frühen Förderung und Bildung von Kindern Elterninformation
Wieso ein neues Gesetz? Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vom 20.06.2005 folgendes vereinbart: Verbesserung der Förder- und Arbeitsbedingungen in den Kindertageseinrichtungen Flächendeckender Ausbau von Familienzentren Ausbau der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder
Wieso ein neues Gesetz? Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vom 20.06.2005 folgendes vereinbart: Verbesserung der vorschulischen Sprachförderung Schaffung eines vereinfachten und gerechteren Finanzierungssystems
Wie bewertet die Landesregierung das neue Gesetz? „Deshalb brauchen wir ein modernes Gesetz, das sowohl den Anforderungen an eine zeitgemäße frühkindliche Bildung für alle Kinder, den Betreuungswünschen der Eltern, den Veränderungen in Familie und Arbeitswelt als auch den zukünftigen pädagogischen und finanziellen Herausforderungen gerecht wird.“
Welche Auswirkungen wird das neue Gesetz haben? Mehr Bildung • Mit dem neuen Gesetz soll die Förderung und Erziehung individueller, bedarfs- und kindgerechter werden. Sprachförderung wird zur gesetzlichen Pflicht. Jedes Kind soll die deutsche Sprache so beherrschen, dass es dem Unterricht von Anfang an folgen kann.
Welche Auswirkungen wird das neue Gesetz haben? Mehr Bildung • Das innovative Konzept der neuen Familienzentren bündelt Beratung, Bildung und Betreuung. Der Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren wird ebenfalls erstmals gesetzlich verankert. Bis zum Jahr 2010 sollen 3.000 Familienzentren geschaffen werden. Die Bildungsdokumentation sorgt für mehr Individu-alität und Kontinuität in der frühen Bildung derKinder.
Welche Auswirkungen wird das neue Gesetz haben? Mehr Betreuung • Das Betreuungsangebot für unter dreijährige Kinder wird massiv ausgebaut. Von derzeit rund 16.000 soll das Angebot im Jahr 2008 auf 34.000 Plätze erhöht werden. Im Jahr 2010 sollen dann 90.000 Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder zur Verfügung stehen. • Im Kindergartenjahr 2010/11 wird ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab zwei Jahren eingeführt.
Welche Auswirkungen wird das neue Gesetz haben? Mehr Betreuung • Erstmals wird in Nordrhein-Westfalen die Betreuung durch Tagesmütter und -väter gesetzlich verankert und finanziell gefördert. • Die kindgerechte Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung soll verbessert werden.
Welche Auswirkungen wird das neue Gesetz haben? Mehr Finanzmittel • Die Fördermittel für frühkindliche Bildung werden von 819 Mio. € im Jahr 2007 auf 1092 Mio. € im Jahr 2010 ansteigen. • Die neuen Förderstrukturen sind nach Einschätzung der Landesregierung klar und übersichtlich und schaffen erhöhte Planungssicherheit.
Welche Auswirkungen wird das neue Gesetz haben? Mehr Flexibilität • Die Wahlfreiheit der Eltern wird durch ein flexibles und bedarfsgerechtes Angebot von 25, 35 oder 45 Stunden gestärkt. • Der Ausbau der Kindertagespflege schafft zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten und verbessert damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Was sind die Ziele des neuen Gesetzes? • Die Bildungs- und Erziehungsarbeit soll präzisiert und gestärkt werden. Kindertageseinrichtungen müssen ein eigenes Bildungs- und Erziehungskonzept haben und zur individuellen Förderung der Kinder ihre Entwicklung beobachten und dokumentieren. • Die Betreuungsangebote für unterdreijährige Kinder sollen nachhaltig ausgebaut werden. • Das neue Gesetz soll die Vermittlung von Tagesmüttern und Tagesvätern unterstützen. • Die Kindertagespflege wird erstmalig landesgesetzlich geregelt und finanziell gefördert.
Was sind die Ziele des neuen Gesetzes? • Es wird eine klare und übersichtliche Finanzierungsstruktur auf der Grundlage von Kindpauschalen eingeführt. • Die Kindertageseinrichtungen werden durch neue Formen der Vernetzung und Kooperation zu Familienzentren weiter entwickelt. • Die Sprachförderung wird als Regelaufgabe der Einrichtungen auch landesgesetzlich verankert. Angebote zusätzlicher Sprachförderung ergänzen sie für diejenigen Kinder, die eines solchen Angebots bedürfen. Ziel ist es, dass jedes Kind bei Schuleintritt die deutsche Sprache so beherrscht, dass es dem Unterricht von Anfang an ohne Probleme folgen kann.
Was sind die Ziele des neuen Gesetzes? • Integrative Angebote für Kinder mit und ohne Behinderungen sollen erhalten bleiben und erhalten eine gesetzlich verankerte Finanzgrundlage. • Die Angebote sollen flexibler gestaltet werden und sich am tatsächlichen Bedarf der Familien orientieren können. Dazu sollen bürokratische Hürden abgebaut und vorhandene Standards überprüft werden. • Die Zusammenarbeit mit der Schule soll weiter intensiviert werden.
Wie werden behinderte Kinder betreut ? • Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, erhalten den 3,5fachen Satz der Kindpauschale III b.
Welche Öffnungszeiten werden künftig angeboten? Für jede Gruppenform können grundsätzlich 25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden pro Woche angeboten werden.
Welche Öffnungszeiten werden künftig angeboten? • Das Kreisjugendamt Paderborn weist jedoch darauf hin, dass trotz dieser erhöhten Flexibilität hinsichtlich der Öffnungszeiten auch künftig natürlich nicht jeder individuelle Wunsch von Eltern erfüllt werden kann! So wird es z.B. keine Verteilung von 25 Std. auf 2 Tage geben, da hierdurch keine kontinuierliche Gruppenzusammensetzung und Gruppenarbeit sichergestellt werden könnte!
Wie hoch werden die Elternbeiträge sein? • Die veränderten Betreuungsmöglichkeiten erfordern eine Neugestaltung der Elternbeiträge. Die Festsetzung der neuen Elternbeiträge erfolgte in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreises Paderborn am 17.04.2008 bzw. in der Kreistagssitzung am 21.04.2008. • Künftig ergeben sich folgende Elternbeiträge:
Wie hoch werden die Elternbeiträge sein? • Die neue Beitragstabelle orientiert sich im Wesentlichen an den bisherigen Elternbeiträgen! • Die beitragsfreie Einkommensstufe wurde erheblich von 12.271 € auf 25.000 € angehoben. • Neu ist allerdings die 7. Einkommensstufe über 73.000 € Jahresbruttoeinkommen, die erhöhte Elternbeiträge beinhaltet. • Geschwisterkinder sind auch künftig beitragsbefreit!
Hinweise des KJA Paderborn: • Das Kinderbildungsgesetz ist ein Bildungsgesetz. • Um die im Gesetz festgelegten Bildungsinhalte (Sprachförderung, Zusammenarbeit mit den Grundschulen, Bildungsdokumentation etc.) umsetzen zu können, ist es erforderlich, dass die Kinder kontinuierlich die Kindertageseinrichtungen besuchen. In dem einheitlichen Anmeldeformular wurde diese Kontinuität berücksichtigt.
Hinweise des KJA Paderborn: • Um eine genaue Jugendhilfeplanung durchführen zu können, werden die Betreuungsverträge mit den Eltern für ein Jahr abgeschlossen. Ein Wechsel des Betreuungsumfanges innerhalb des Kindergartenjahres ist nicht so ohne weiteres möglich, da den gemeldeten Betreuungszeiten die Kindpauschalen zugeordnet sind und der Träger sich im Rahmen seines festgelegten Budgets bewegen muss. Es besteht lediglich ein Korridor von 10 % nach oben und unten.
Hinweise des KJA Paderborn: • Grundsätzlich gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab dem dritten Lebensjahr. Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren sind bestimmte Rahmenbedingungen (Schlafmöglichkeiten, Ausstattung, pädagogisches Konzept etc.) erforderlich. Nicht alle Einrichtungen können derzeit den Anforderungen an eine U 3-Betreuung entsprechen. Hier müssen in enger Zusammenarbeit von Kreisjugendamt, Trägern und Leitungen Abstimmungen vorgenommen werden. Aktuelle Vorgaben zur Kontingentierung seitens des Landesjugendamtes für die U 3-Betreuung liegen derzeit noch nicht vor.
Hinweise des KJA Paderborn: • Es sollten möglichst alle Kinder, die während des laufenden Kindergartenjahres aufgenommen werden sollen, vor Beginn des Kindergartenjahres angemeldet und eingeplant werden. Dies setzt voraus, dass die Eltern ihr Kind/ihre Kinder im Rahmen der Anmeldezeiten der Kindertageseinrichtungen ebenfalls verbindlich anmelden. Die Träger erhalten ansonsten keine anteiligen Kindpauschalen. Es wird daher als sinnvoll angesehen, alle Eltern der Kinder des hereinwachsenden Jahrganges hierüber zu informieren. Dies ist in Borchen zentral durch die Gemeindeverwaltung erfolgt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!