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Angepasste Rahmenbedingungen (Nachteilsausgleich). (Merkblatt zur DVBS über das Abweichen von den Vorschriften zur Beurteilung (ART. 27 DVBS, zum Übertrittsverfahren (ART. 32 DVBS), zum Promotionsverfahren (ART. 50)).
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Angepasste Rahmenbedingungen(Nachteilsausgleich) (Merkblatt zur DVBS über das Abweichen von den Vorschriften zur Beurteilung (ART. 27 DVBS, zum Übertrittsverfahren (ART. 32 DVBS), zum Promotionsverfahren (ART. 50))
Ersetzt das bisherige Merkblatt über die Beurteilung von Schülerinnen und Schülern mit einer isolierten Lernstörung (Legasthenie bzw. Dyskalkulie vom Oktober 2007)
Rechtliche Grundlagen In der Bundesverfassung, Art. 8 Rechtsgleichheit, steht • 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich • 2 Niemand darf diskriminiert werden • 4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Behinderten vor
Die Anwendung von Nachteilsausgleichsmassnahmen stellt somit einen Rechtsanspruch dar.
Grundsätze • Einschränkungen durch Behinderungen aufheben oder verringern • Anpassung der Bedingungen, unter denen Lernen und Prüfungen stattfinden • Anwendung in der Schul –und Berufsbildung sowie den entsprechenden Aufnahme- und Qualifikationsverfahren
Definition und Abgrenzung • Korrektur einer unausgeglichenen Situation • Vorbeugen einer Diskriminierung • Person hat das Potenzial, die Ziele zu erreichen • Leistungsfähigkeit ist partiell eingeschränkt • Nachteile sollen ausgeglichen werden • Reguläre Lernziele werden erreicht
Geltungsbereich • Hör- und Sehbehinderungen • Körperbehinderungen • Lese- und Rechtschreibstörungen • Rechenstörungen • Autismus-Spektrum-Störung • ADS/ADHS • Noch unzureichende Kenntnisse der Unterrichtssprache • Neuzuzug aus einem anderen Schulsystem, welches wesentlich vom bernischen abweicht • Längeres Fernbleiben von der Schule, z.B. wegen Krankheit und Unfall • Chronische Krankheiten
Ziele • Schulische Ziele: SuS mit einer der erwähnten Diagnose sollen das Recht haben zu zeigen, was sie können und was sie erfasst haben. Die Überprüfung der Lernziele darf nicht an strukturellen Hindernissen scheitern. • Rechtliche Ziele: Die betroffenen Person muss geachtet werden, aus ihrer Behinderung darf kein Nachteil entstehen
Leitplanken • Fairness • Angemessenheit • Kommunizierbarkeit • Vertretbarkeit
Rechtsgültige angepasste Rahmenbedingungen Zeigen sich: • Durch eine schriftliche Vereinbarung der Schule mit den Eltern • Durch konkrete abgesprochene Abmachungen • Durch Einbezug von Fachstellen
Wichtig • In der Unterstufe sind rechtsgültige angepasste Rahmenbedingungen selten notwendig. • Anpassungen im Unterricht liegen in der Freiheit der Lehrpersonen. • FLUT-Grundsätze: Förderorientiert, lernzielorientiert, umfassend, transparent • Innere Differenzierung gleicht Nachteile für alle SuS aus (Beurteilungsmosaik)
Vorgehensweise rechtsgültiger Nachteilsausgleich • Diagnose von einer anerkannten Fachstelle (EB, KJPD, Abklärungsstelle) oder ein ärztliches Attest • Antrag der Eltern oder der Schule mit dem ERZ-Formular: Antrag an die Schulleitung auf Abweichen von den Vorschriften zur Beurteilung aus wichtigen Gründen (nach Art. 27 DVBS) • Verfassen einer Vereinbarung • Unterzeichnung der Beteiligten • Bewilligung der Schulleitung • Bei Nichtbewilligung: Rechtsmittelbelehrung
Formular • Personalien • Begründung des Antrages • Angaben zur Behinderung Massnahmen (Punkt 6) • Gegenstand • Auswirkungen • Massnahmenbeschreibung
Beurteilung (Merkblatt 6.2) • Es gibt keine Sternchen oder andere Hinweise auf eine Diagnose oder angepasste Rahmenbedingungen. • Berichte sind unabhängig von der Beurteilung abzugeben. • Die Vereinbarung der angepassten Rahmenbedingungen ist immer unabhängig vom Beurteilungsbericht abzugeben.
Ausnahme: DaZ(Leitfaden DaZ) Unter „Bemerkungen“ erfolgt der Hinweis: • Lernt Deutsch als Zweitsprache seit MMJJ. • In den folgenden Bereichen wurden Anpassungsmassnahmen und eine individuelle Beurteilung vorgenommen: (Aufzählung). • Ein Zusatzbericht zur Leistung und Entwicklung in diesen Fächern/Teilgebieten von (Name der Schülerin, des Schülers) liegt bei.
Unterlagen auf Webseite ibemfrutigen.ch • Merkblatt zur DVBS • Angepasste Rahmenbedingungen im Unterricht • Formular Antrag auf Abweichen von den Vorschriften zur Beurteilung • Grundlagen zum Ausfüllen der Vereinbarung • Papier Ausgleichsmöglichkeiten folgt noch
Hilfestellungen • Im Merkblatt zur DVBS unter Kapitel 7 • Mögliche strukturelle Massnahmen werden im Papier Ausgleichsmöglichkeiten aufgezeigt. • Zusammenarbeit mit IF