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Ziele des ESF-Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen mit Zugang zum Arbeitsmarkt Förderung von Netzwerken auf lokaler und regionaler Ebene unter Einbezug der Argen und Agenturen Vermittlung in Arbeit Berufliche Beratung
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Ziele des ESF-Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen mit Zugang zum Arbeitsmarkt • Förderung von Netzwerken auf lokaler und regionaler Ebene unter Einbezug der Argen und Agenturen • Vermittlung in Arbeit • Berufliche Beratung • Kurzqualifikationen • Sprachkurse • Unterstützung bei der Anerkennung von Abschlüssen 1
Zielgruppe • Flüchtlinge mit gleichrangigem Arbeitsmarktzugang • (z.B. § 104a AufenthG; § 25,1 und 2 AufenthG; § 28,1; nach 3 Jahren § 25,3; Geduldete n. § 10 BeschVerV) • Flüchtlinge mit nachrangigem Arbeitsmarktzugang • (alle Flüchtlinge nach 1 Jahr Aufenthalt ohne Arbeitsverbot, aber mit Vorrangprüfung) 2
ca. 4.250 Flüchtlinge in Thüringen (davon ca. 1.500 mit Duldung, ca. 690 mit Aufenthaltsgestattung) Projekt: ca. 345 TeilnehmerInnen 77 Duldung 106 Aufenthaltsgestattung Rest: Sonstige AE (§§ 104a, 23 (1), 25 (2), 25 (3), 25 (5) u.a.) 63% Männer, 37% Frauen Zahlen für Thüringen und im Projekt 3
Unser Ansatz • Beratung – Qualifizierung – Vermittlung – Coaching • Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement (IBS) GmbH • Flüchtlingsrat Thüringen e.V. • Erfurt Bildungszentrum GmbH 4
Beratung – 345 Fälle (Stand 21.09.2010) • Ausgangssituation: • Arbeitsverbot - wenig bis keine Berufserfahrung in Deutschland • später oder gar kein Anspruch auf Integrationskurs - geringe Deutschkenntnisse • Flucht – fehlende Zeugnisse • Residenzpflicht • instabile Lebensplanung • gesundheitliche Einschränkungen 5
Qualifizierung • sechswöchige Sprachkurse – 137 TN • 2009: 5; 2010: 7 mit TN aus Erfurt, Gotha, Arnstadt, Weimar, Jena, Sömmerda, Apolda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Eisenach, Gangloffsömmern • Kurzqualifikationen (Schweißer, Fachkraft für Sicherheit, Systemgastronomie, PC-Kurse, Kommunikation, Gabelstapler, Existenzgründertraining) – 138 TN • Bewerbungstraining 6
Vermittlung • 13 Prozent Vermittlung in Arbeit • Stolperstein – Vorrangprüfung, Residenzpflicht, befristeter Aufenthalt , fehlende Fahrerlaubnis • 3 Jugendliche 2010 in Ausbildung • Stolperstein – fehlender Schulabschluss, Unsicherheit aufgrund des Status • Zeugnisübersetzungen, Unterstützung bei Bewerbungsaktivitäten • Stolperstein – Abwanderung nach Erhalt des Aufenthalts 7
Ein Beispiel Email: „Frau Götze, wie geht es Ihnen? Danke schön für die Email, dieses Neujahr war für mich sehr interessant, ich bekomme Aufenthaltserlaubnis.Ich würde gerne hier in Thüringen bleiben, ich habe gut Freund hier gefunden und ich glaube unterstützen hier mehr ist, aber letzte Woche haben meine Familie und ich zusammen gesprochen, und alle haben mir gesagt: du musst nach Düsseldorf fahren, z.B. meine Frau hat mir gesagt, ich bin im Osten sehr allein, aber in Westdeutschland ist meine Schwester. 8
Nationales Thematisches Netzwerk „Bleiberecht“ im BMAS regelmäßige Teilnahme Mitglied der Steuerungsgruppe im BMAS (Bindeglied Projekte – BMAS; Vor- und Nachbereitung von Tagungen) Kooperationen mit Bildungsträgern Zusammenarbeit mit Flüchtlings- bzw. Migrationsberatungsstellen Nationales Thematisches Netzwerk „Ost“ Herausarbeiten der Unterschiede der Integrations- bzw. Vermittlungsansätze Multiplikatorenschulungen to arrange – initiativ flüchtlinge in arbeit Teilnahme an relevanten Tagungen Ausländerbeirat beratendes Mitglied für die AWO Thüringen Ausländerbehörden Netzwerk für Integration regelmäßige TN Übernahme von Referaten zu relevanten Themen ARGEn / Arbeitsagenturen Zusammenarbeit im Fallmanagement Schulungen für MA Öffentlichkeitsarbeit regelmäßige Pressemitteilungen Stellungnahmen zu relevanten Themen Ausrichtung von Tagungen Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit 9
Thesen • Berufliche Beratung von Flüchtlingen ist sehr komplex und erfordert eine starke Vernetzung von Partnern. • Berufliche Beratung erfordert eine stärkere Einbindung und Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden. • Flüchtlinge sind Migranten „2. Klasse“. Integrationsleistungen sind gefordert, aber nicht gewollt. • Langfristig werden durch gezielte Beratung und Vermittlung Kosten eingespart . 10