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Das Hauptstudium der Evangelischen Theologie im Rahmen des Lehramts GHR

Das Hauptstudium der Evangelischen Theologie im Rahmen des Lehramts GHR. 16.01.2007 Prof. Aaron Schart. Zulassung zum Hauptstudium. Die erfolgreiche Teinahme an Hauptstudiumsveranstaltungen setzt die Zwischenprüfung voraus

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Das Hauptstudium der Evangelischen Theologie im Rahmen des Lehramts GHR

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Presentation Transcript


  1. Das Hauptstudium der Evangelischen Theologieim Rahmen des Lehramts GHR 16.01.2007 Prof. Aaron Schart

  2. Zulassung zum Hauptstudium • Die erfolgreiche Teinahme an Hauptstudiumsveranstaltungen setzt die Zwischenprüfung voraus • ABER: §6 (7) Veranstaltungen der Hauptstudiumsmodule können in Ausnahmefällen bereits vor Abschluss des Grundstudiums belegt werden. Die Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen des Grundstudiums in demjenigen Bereich, in dem die jeweiligen Veranstaltungen des Hauptstudiums besucht werden sollen.

  3. Studium-Übersicht mit Kürzeln

  4. Hauptstudium – Beispiel3 Module, 4 Bereiche, 3 Semester

  5. Erfolgreiche Teilnahme • In allen Veranstaltungen ist die erfolgreiche Teilnahme nachzuweisen! • Die Bedingungen der Vergabe dieses Scheins unterscheiden sich nicht vom Grundstudium, d.h. die Lehrpersonen legen jeweils die Erbringungsart fest. Der Workload entspricht dem eines Protokolls.

  6. 2 Leistungsnachweise • LN im Gegensatz zum Grundstudium nicht in Teilleistungsnachweise unterteilt • Fachwissenschaftlicher Leistungsnachweis - in M3 oder M5 - in einem der Bereiche A oder B oder C • Fachdidaktischer Leistungsnachweis - in M3 oder M4-RP1 (nicht in M4-RP2) - in Bereich D = Religionspädagogik

  7. Neu! Noch nicht in Studienordnung: • Die Leistungsnachweise müssen in zwei verschiedenen Modulen erworben werden!

  8. Leistungsnachweise – Beispiel 1

  9. Leistungsnachweise – Beispiel 2

  10. Hauptstudium – Beispiel-Verlauf3 Module, 4 Bereiche, 3 Sem, 2 LN (grün)

  11. Fachdidaktische Praxisstudien(gilt erst für Studierende mit Studienbeginn Sose 2006)

  12. Praktikumsordnung - Auszug • § 5 Fachdidaktische Praxisstudien(1) Die fachdidaktischen Praxisstudien finden im Hauptstudium statt und liegen in der Verantwortung der Fachbereiche. • - (2) Die fachdidaktischen Praxisstudien umfassen Schulaufenthalte von jeweils mindestens 80 Stunden pro Unterrichtsfach, Lernbereich oder beruflicher Fachrichtung - sowie vorbereitende, begleitende und nachbereitende Lehrveranstaltungen im Umfang von jeweils mindestens 4 Semesterwochenstunden pro Unterrichtsfach, Lernbereich oder beruflicher Fachrichtung. - Darüber hinaus ist eine Lehrveranstaltung im Umfang von mindestens 2 Semesterwochenstunden aus den Modulen „Grundlagen von Schul- und Unterrichtsqualität“ (Modul 3) oder „Pädagogisches und psychologisches Denken und Handeln in den Schulstufen“ (Modul 4) aus den Bildungswissenschaften nachzuweisen. • § 6 Nachweise der TeilnahmeDie erfolgreiche Teilnahme an den Praxisstudien wird von den jeweils verantwortlichen Fachbereichen bescheinigt.Nachgewiesen werden dabei im Einzelnen:a. die erfolgreiche Teilnahme an den jeweilig zugehörigen Lehrveranstaltungenb. die erfolgreiche Durchführung der Praxisphasec. die Dokumentation der Praxisphase entsprechend der Vorgaben der jeweils gültigen Studienordnung.

  13. http://www.uni-essen.de/Ev-Theologie/praxisstudien.htm • 1. Es gilt Vertrauensschutz. Von den Studierenden, die vor dem Sose 2006 ihr Studium aufgenommen haben, können die Praxisstudien nur in dem Umfang verlangt werden, wie dies bis dahin Bestandteil der Studienordnung war. Dh. Schulpraktische Studien im Umfang von ca. 30 Stdn. • Freiwillig kann man natürlich mehr machen, z.B. Im Rahmen von M4-RP1

  14. 80 Stdn Fachdidaktische Praxisstudien können auf vierfache Weise erbracht werden • Erstens wird vorausgesetzt, dass Studierende der Ev. Theologie im Vorgriff auf das Hauptstudium bereits 20 Stdn. theologie-relevante fachdidaktische Praxisstudien im Rahmen des ESL-Orientierungspraktikums erbringen. Eine Nachweispflicht besteht nur dann, wenn mehr als 20 Stdn geltend gemacht werden. • Zweitens wird davon ausgegangen, dass im Rahmen der Veranstaltung „Grundlagen der Fachdidaktik, inklusive einer Praxisphase“ (M4-RP2) 30 Stdn. erbracht werden. Eine Nachweispflicht besteht nur dann, wenn mehr als 30 Stdn geltend gemacht werden. • Drittens können im Rahmen des Seminars „Religionspädagogische Handlungsfelder der Kirche in Schule und Gesellschaft“ (M4-RP1) Stdn. erbracht werden. In der Regel 20 Stdn. • Viertens bleibt es den Studierenden überlassen, Stunden im Rahmen anderer Lehrveranstaltungen selbst zu organisieren, also 10 bis 30 Stdn.

  15. Nachweis und Anerkennung • Die fachdidaktischen Praxisstudien sollen vorrangig in der Schule, können aber auch bei anderen Bildungsträgern und Kirchengemeinden abgeleistet werden. • Der Umfang der fachdidaktischen Praxisstudien muss nachgewiesen werden, soweit die Nachweispflicht nicht gemäß obigen Regelungen erlassen ist,. • Zuständig für Nachweis und Anerkennung sind jeweils die Lehrpersonen, zu deren Lehrveranstaltungen die Studien gehören.

  16. Partner für die Fachdidakt. Praxisstudien • Grundsätzlich wird darauf gesetzt, dass die Studierenden die selbst zu organisierenden Anteile der FDP mit den zuständigen Lehrpersonen absprechen. • Die Fachgruppe bemüht sich aber, mit Partner-Kirchengemeinden, und Partnerbildungsträgern feste Beziehungen zu knüpfen, z.B. Kirchengemeinde Altenessen, Schulreferat, Sekteninfo, bewährte Lehrerinnen, Kontaktstunde an bestimmten Schulen

  17. Staatsprüfung

  18. Prüfungsbestandteile in Ev. Theologie • Hausarbeit (eventuell) • Fachwissenschaftliche Prüfung • Fachdidaktische Prüfung§10 (4) Eine der beiden Prüfungen ist mündlich (45 Min. Dauer) und eine schriftlich (4-stündige Klausur) abzulegen.(Die fachdidaktische Prüfung soll nach der fachwissenschaftlichen Prüfung abgelegt werden) • erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium • Bestreben der Ev. Theologie: Prüfungen möglichst weit an das Ende des Studiums schieben.

  19. 2) Prüfungsdurchführung allg. • Möglichst frühzeitig beim Prüfungsamt anmelden. • Erst Scheine sammeln, dann von Modulbeauftragten die Modulabschlussbescheinigungen ausfüllen lassen. Das Prüfungsamt interessiert sich nur für letzteres, da es unter LN eine MAB versteht (Achtung: Definitionsdifferenzen) • Alle Prüfungen innerhalb der Regelstudienzeit sind im ersten Versuch Freischussversuche. • Notenfindung = arithmetisches Mittel der Vorschläge der beiden Prüfer. Keine uni-externen Prüfer mehr. • Terminplanung durch Prüfungsamt, aber erhebliche Mitarbeit der Studierenden erforderlich!

  20. Modul-abschluss-bescheinigungFormular

  21. 1 Hausarbeit (eventuell) • Zur Hausarbeit in Fachwissenschaft im Fach Evangelische Religionslehre wird zugelassen, wer die fachwissenschaftlichen Veranstaltungen des Hauptstudiums erfolgreich besucht und den fachwissenschaftlichen Leistungsnachweis erworben hat. (= 9 Veranstaltungen + 1 LN) • Zur Hausarbeit in Fachdidaktik im Fach Evangelische Religionslehre wird zugelassen, wer die fachdidaktischen Veranstaltungen des Hauptstudiums erfolgreich besucht, das Modul 4 erfolgreich abgeschlossen und den fachdidaktischen Leistungsnachweis erworben hat. (= 6 Veranstaltungen + 1 LN)

  22. Durchführung • Die StudentIn wählt eine prüfungsberechtigte Lehrperson aus, • bittet diese ein Thema zu stellen, • händigt das entsprechende Formular aus. • Die PrüferIn sendet die Themenstellung an das Prüfungsamt. • Dieses stellt dem Prüfling unverzüglich das Thema zu, welches auch sofort bearbeitet werden muss.

  23. 2) Fachwissenschaftliche Prüfung • §9 (1) Die Zulassung zur fachwissenschaftlichen Prüfung erfolgt, wenn die Modulabschlussbescheinigungen der Module 3 und 5 und der fachwissenschaftliche Leistungsnachweis vorgelegt werden. • Ein/e Prüfungsberechtige/r stellt ein Thema, das sich schwerpunktmäßig auf ein Spezialgebiet eines Bereiches bezieht, aber auch Aspekte der anderen Bereiche einbezieht. • Das Thema soll sich von dem des fachwissenschaftlichen LN unterscheiden.

  24. 3 Fachdidaktische Prüfung • §9 (2) Die Zulassung zur fachdidaktischen Prüfung erfolgt, wenn die Modulabschlussbescheinigung des Moduls 4, ein Nachweis über die Teilnahme an den Veranstaltungen des Moduls 3 im Bereich D und der fachdidaktische Leistungsnachweis vorgelegt werden. • Ein/e Prüfungsberechtige/r stellt ein Thema, das sich schwerpunktmäßig auf ein Spezialgebiet des Bereiches bezieht, aber auch Aspekte der anderen Bereiche einbezieht. • Das Thema soll sich von dem des fachdidaktischen LN unterscheiden.

  25. erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium

  26. Durchführung • Für die Zulassung zum erziehungs-wissenschaftlichen Abschlusskolloquium muss eine Bescheinigung der Ev. Theologie eingeholt werden, dass alle obligatorischen Veranstaltungen des Studiums erfolgreich abgeschlossen wurde. • Dementsprechend sind vorzulegen:- Zwischenprüfungszeugnis- Modulabschlussbescheinigungen M3, M4, M5- fachwiss. und fachdidakt. Leistungsnachweis- Nachweis der fachdidaktiktischen Praxisstudien

  27. Viel Erfolg!

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