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Tariflose Zustände und Tariferosion - Erfahrungen aus dem Gastgewerbe -. Gerd Pohl WSI-Tariftagung 26./27.09.2006. Tarifstrukturen Interessenvertretung in Klein- und Kleinstbetrieben Tarifpolitische Durchsetzungsschwierig-keiten Branchentarifverträge im Gastgewerbe „Kollektives Betteln“
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Tariflose Zustände und Tariferosion- Erfahrungen aus dem Gastgewerbe - Gerd Pohl WSI-Tariftagung 26./27.09.2006
Tarifstrukturen Interessenvertretung in Klein- und Kleinstbetrieben Tarifpolitische Durchsetzungsschwierig-keiten Branchentarifverträge im Gastgewerbe „Kollektives Betteln“ Tarifbindung im Gastgewerbe Tariflose Zustände Orientierung an Tarifen Häufiger Tarifbruch Verbetrieblichung Tariferosion im Gastgewerbe Gewerkschaftliche Organisation verbessern Gesetzlicher Mindestlohn Inhalt
Tarifstrukturen Einkommensunterschiede: • Hochlohnbranchen, z. B. Cigaretten- und Zuckerindustrie • Mittelfeld der Einkommensskala (z. B. Brauwirtschaft) und • Niedriglohnbereich Hotel- und Gaststättengewerbe (ca. 630.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, 245.000 Betriebe)
Interessenvertretung in Klein- und Kleinstbetrieben • Beschäftigte sind vor allem in Klein- und Kleinstbetrieben tätig • Ständige Präsenz des Chefs, teilweise Mitarbeit • Angst vor Sanktionen und mangelnden Arbeitsplatzalternativen • Arbeitsplatzwechsel stellt individuelle Konfliktlösung dar • Mittelständische Arbeitgeber gegen die Bildung von Betriebsräten (Schikanen und Behinderung an der Tagesordnung) • Beschäftigungsstrukturen (Vollzeit, Aushilfskräfte, Abrufbeschäftigte, Mini-Jobber, Saisonbeschäftigte, Teilzeit etc.) • Überwiegend Frauen
Tarifpolitische Durchsetzungsschwierigkeiten • Organisationsgrad im Gastgewerbe ist auf Grund der Branchenstruktur, der ablehnenden Haltung der Arbeitgeber sowie der hohen Fluktuation der Arbeitnehmer gering (ca. 5 Prozent). • Unbefristete Streiks sind in der Fläche nahezu unmöglich. Kurzfristige Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit und kurze Warnstreiks werden in einzelnen Tarifbereichen praktiziert.
Branchentarifverträge Gastgewerbe • Die Einkommens- und Arbeitsbedingungen werden durch regionale gastgewerbliche Branchentarif-verträge geregelt. • Die Branchentarifverträge gelten allerdings nicht mehr für alle Regionen der Bundesrepublik. Etwa ein Drittel der Tarifstrukturen ist weitgehend funktions-unfähig. Firmentarife können die weißen Flecken nicht abdecken. • In Teilbereichen der Systemgastronomie (z. B. Mc. Donalds) gibt es eine Kombination negativer Faktoren (tariflose Zustände, Tarifkonkurrenz gelber Gewerkschaften, Behinderung von Betriebsratsarbeit etc.).
Tarifverhandlungen:„Kollektives Betteln“ • Tarifverhandlungen und Tarifstrukturen werden durch das Kräfteverhältnis der Tarifparteien geprägt • Gewerkschaftliche Mitgliederzahl, Organisationsgrad und Streikfähigkeit sind wichtige Indikatoren • Im Gastgewerbe ist der Organisationsgrad traditionell sehr niedrig, Tarifverhandlungen sind dort häufig „kollektives Betteln“ • Tarifdiktate der Arbeitgeber können nur abgewehrt werden durch wirkungsvolle Aktionen und Öffentlichkeitsarbeit
Tarifbindung im Gastgewerbe • Tarifbindung der Beschäftigten im Gastgewerbe liegt seit Mitte der 90er Jahre auf Arbeitgeberseite auf Grund der hohen Fluktuation der Arbeitgeber/Inhaber sowie der Kleinbetriebe bei ca. 60 % • In einigen regionalen Tarifbereichen, insbesondere in den neuen Bundesländern (z. B. Mecklenburg-Vorpommern) dürfte die Tarifbindung des DeHoGa bei etwa 30 % liegen)
Tariflose Zustände • Veränderung der tariflichen Situation im Gastgewerbe:Während bis Mitte der 90er Jahre tariflose Zustände von mehreren Monaten vorkamen, gibt es nun auch in einigen Tarifregionen jahrelange tariflose Zustände • Beispiele: Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Orientierung an Tarifen • Wo keine Tarifbindung besteht, gibt es häufig eine Orientierung an einigen tariflichen bzw. Branchenstandards (5-Tage-Woche, Wochenarbeitszeit, Urlaubsdauer) • Entgelte orientieren sich nach Arbeitsmarkt und Tarifniveau, das regional stark streut
Häufiger Tarifbruch • Tarifbruch besonders häufig bei Entgelten, Mehrarbeitszuschlägen, Arbeitszeit, Urlaub (z. B. 50 % bis 70 % der Arbeitnehmer erhalten kein oder ein geringeres Urlaubsgeld) • Kontrolle de Einhaltung von Tarifverträgen nur durch wenige Betriebsräte möglich • Zahlreiche Arbeitsrechtsprozesse
Verbetrieblichung • Gastgewerbliche Branchentarife werden zunehmend durch tariffreie Zonen bzw. nicht funktionsfähige Tarifstrukturen geprägt • Auf Grund der nur geringen Zahl von Betriebsräten im Gastgewerbe gelten in diesen Fällen die Regulierungen durch Arbeitsverträge, d. h. die Interessen der Arbeitgeber werden durchgesetzt
Tariferosionim Gastgewerbe Seit Mitte der 90er Jahre zeigt sich eine zunehmende Erosion gastgewerblicher Tarifstrukturen durch - Ausweitung tarifloser Zustände - abnehmende Tarifbindung in regionalen Tarifbereichen - OT Mitgliedschaft in den DeHoGa-Landes- verbänden- häufigen Tarifbruch- Tarifnormen, die auf Grund der Verhandlungs- bedingungen gewerkschaftliche und gesellschaftliche Standards verletzen (z. B. Armutslöhne)
Gewerkschaftliche Organisation verbessern • Einkommen und Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe verbessern sich nicht von selbst • Tarifliche Fortschritte sind im starken Maße abhängig vom Engagement der Arbeitnehmer • Mehr Betriebsräte im Gastgewerbe unterstützen die tarifpolitische Interessenvertretung • Ein höherer gewerkschaftlicher Organisationsgrad, mehr Mitglieder und Aktive bilden das Fundament der Tarifpolitik
Gesetzlicher Mindestlohn Seit 1999 setzt sich die Gewerkschaft NGG für einen gesetzlichen Mindestlohn ein, da ohne sozialstaatliche Unterstützung die Einkommens- bedingungen im Gastgewerbe, aber auch in vielen anderen bundesdeutschen Branchen nicht existenzsichernd gestaltet werden können.