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Qualifizierung der Koordinatorinnen und Koordinatoren für Studien- und Berufsorientierung für weiterführende Schulen in NRW. Schulung der Trainerinnen und Trainer am 07.12.2007. Lernmodul II Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit. Agenda:.
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Qualifizierung der Koordinatorinnen und Koordinatoren für Studien- und Berufsorientierung für weiterführende Schulen in NRW Schulung der Trainerinnen und Trainer am 07.12.2007 Lernmodul II Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit
Agenda: • Vom Ausbildungskonsens zur Berufsorientierung in der Schule • Rahmenvereinbarung zur „Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung“ • Das Informations- u. Beratungsangebote der Berufsberatung • Inhalte der Zusammenarbeit vor Ort, beispielhaft • Beteiligung der Berufsberater/innen an der Qualifizierung
2. Rahmenvereinbarung Schule – Berufsberatung (1/4) • Die Rahmenvereinbarung zwischen RD NRW und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) zur „Zusammenarbeit von Schule & Berufsberatung“ von 1999 wird neu gefasst. • Die neue Fassung wurde in Kraft gesetzt, eine Pressekonferenz dazu erfolgte am 07.11.07. • Grundlage für die Neufassung war das Rahmenkonzept des Ausbildungskonsens „Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung“. • Im Rahmenkonzept positionieren sich alle Konsenspartner zu einer auf Dauer angelegten Implementierung der Berufsorientierung in allen allgemeinbildenden Schulen des Landes.
2. Rahmenvereinbarung Schule – Berufsberatung (2/4) • Das Rahmenkonzept beschreibt Aufgabenbereiche und Zusammenwirken aller am Prozess der Berufsorientierung beteiligten Akteure. • Eckpunkte des Rahmenkonzepts: • Berufsorientierung wird verpflichtender Bestandteil der Schulprogrammarbeit. • Berufsorientierung wird in die Lehreraus- und -fortbildung integriert. • Die Kooperation von Schule mit externen Partnern (insbesondere der Wirtschaft) wird vertieft. • An jeder Schule werden Berufs- und Studienwahlkoordinatoren eingeführt. • Die Zusammenarbeit mit den Eltern wird intensiviert. • RD und MSW legen verbindliche Standards für die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in einer Rahmenvereinbarung fest.
2. Rahmenvereinbarung Schule – Berufsberatung (3/4) • Eckpunkte der Rahmenvereinbarung: • Schule und Berufsberatung stellen an allen allgemeinbildenden Schulen sowie an den Berufskollegs flächendeckend das Angebot von Berufs- und Studienorientierung sicher. • In Abhängigkeit von der Schulform wird ein verbindliches Mindestangebot an Berufs- und Studienorientierung festgelegt. • Die konkreten Inhalte und Modalitäten der Zusammenarbeit werden in regionalen Kooperationsvereinbarungen festgeschrieben, die jede Agentur und jede Schule miteinander abschließen. • Schule und Berufsberatung beziehen weitere Partner wie z.B. die Wirtschaft in die Aktivitäten der Berufs- und Studienorientierung sinnvoll mit ein und stimmen alle Aktivitäten aufeinander ab.
2. Rahmenvereinbarung Schule – Berufsberatung (4/4) • Eckpunkte der Rahmenvereinbarung: • Durch optimales Zusammenwirken sollen Jugendliche mit Unterstützungsbedarf, deren Übergang Schule-Beruf gefährdet ist, frühzeitig identifiziert und begleitet werden – ein besonderes Augenmerk liegt hier auch auf den Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf. • Den Schulen wird der Einsatz des Berufswahlpasses empfohlen. • Die Durchführung von vertiefter Berufsorientierung i.R. regionaler und landesweiter Projekte wird ausdrücklich unterstützt. • Das Zusammenwirken von Berufskolleg, Träger und Berufsberatung beim Einsatz von abH wird festgeschrieben (i.V.m. RdErl. d. MSW).
3. Das Informations- und Beratungsangebot der Berufsberatung • Was sollten die Studien- und Berufsorientierungskoordinatoren/innen über den regionalen Ausbildungs- u. Arbeitsmarkt sowie die Informations- und Beratungsangebote der Berufsberatung wissen? • Aktuelle Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt • Überblick über das Berufsspektrum in der Region • Erweiterung des berufskundlichen Wissens der Schüler/innen • Angebote der Berufskollegs der Region • Informations- und Beratungsangebote der Agenturen für Arbeit • Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit den Berufsberatern/innen • Kenntnis über Informationen zu freien Ausbildungsplätzen sowie Bewerbungsfristen und –arten • …
4. Inhalte der Zusammenarbeit vor Ort, beispielhaft: • Unterrichtsveranstaltungen der Berufsberater/innen zu den Themen: • Berufswahlfahrplan • Erkundung von Interessen + Fähigkeiten • Anforderungen der Betriebe • Tipps für Bewerbungen • Chancen verbessern bei Bewerbungen • Situation auf dem Ausbildungsmarkt • Informationen zu Berufen • Aufzeigen von Informationsmöglichkeiten • … • Einzelberatung in der Schule und der Agentur für Arbeit • Elternabende • Lehrerkonferenzen • BiZ-Besuche • Ausbildungsvermittlung • Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bei der Orientierung • …
5. Beteiligung der Berufsberater/innen an der Qualifizierung • Zuordnung einer/s Berufs- beraterin/s aus jedem Bezirk der Agenturen für Arbeit zu dem regionalen Bildungsträger • Berufsberater/innen werden vorab durch Regionaldirektion informiert
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Duisburg, 07. Dezember 2007