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Wechselspiel der Instrumente - (weitere) produktpolitische Instrumente und ihre Wechselwirkung mit der Umweltkennzeichnung. Berlin, 25. Juni 2008. Marktnachfrage „pull“. (freiwillige) Umweltkennzeichnung. Öffentliche Beschaffung. Öffentliche Förderprogramme.
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Wechselspiel der Instrumente - (weitere) produktpolitische Instrumente und ihre Wechselwirkung mit der Umweltkennzeichnung Berlin, 25. Juni 2008
Marktnachfrage „pull“ (freiwillige)Umweltkennzeichnung Öffentliche Beschaffung Öffentliche Förderprogramme Energieverbrauchs - Kennzeichnung Energie-verbrauchende Geräte Allgemeinverbindliche MindestanforderungenDMs der EbP-RL Herstellerverantwortung und StoffverboteWEEE & RoHS Regulativer „push“ Produktpolitischer Instrumenten - Mixim Kontext der energieverbrauchenden Geräte
Verpflichtende Energieverbrauchs-Kennzeichnung • EU Rahmenrichtlinie (92/75/EWG)und Durchführungsrichtlinien(8 haushaltsnahe Produktgruppen) • Umgesetzt in deutsches RechtEnVKG & EnVKV • Hauptelement: Energie-Etikett • Effizienzsteigerung führt (zunehmend) zu Darstellungs-Problemen (A+, A++, ..) • Laufender Revisionsprozess(keine Umfassende UW Kennzeichnung,keine Lebensweg Informationen,aber ggf. CO2 Angabe)
Energy Star • Stromsparspezifikation für die Nutzungsphase von el. Geräten • Neues ENERGY STAR Abkommen von 2006 Fokus Bürogeräte • ENERGY STAR RL verpflichtet Staatl. Stellen zur Berücksichtigungbei der Beschaffung • Anforderungen derzeit vielfach Bezugspunkt für DM unterhalb der EbP RL
Ggf. Stufe 2 der DM Wechselwirkung – Energetisches Anforderungsniveau Energie-Effizienz Energieverbr.-Kennzeichnung EbP-RL Freiwillige Umwelt-Kennzeichnung Ggf. BAT benchmark Zukünftig„Mindestklasse“für öffentlicheBeschaffung (aktuelles) Markt-Spektrum DM = verbindliche Mindestanforderung
Wechselwirkung – Revisionszyklen • Alle Instrumente „kennen“ Revisionzyklen, aber • Umweltzeichen haben begrenzte Laufzeit (Plicht zur Revision) aber unterschiedliche Zeiträume (anlassbezogen) • EbP-RL sieht „periodical“ vor, Konkretisierung innerhalb der vorliegenden DM Entwürfe (5 Jahre) zusätzlich „staged“ Anforderungen • EnVKV wird nur anlassbezogen revidiert • Bislang keine zeitliche Taktung/Verzahnung • Erste Überlegungen in Hinblick auf die Zusammenführung von Regulationsausschuß EbP-RL und EnVK-RL,
Wechselwirkung – Umweltkennzeichen als Konformitätsvermutung • Die Ökodesign-Richtlinie formuliert (in Artikel 9, 3) die Möglichkeit, dass das Vorliegen einer Produktkennzeichnung mit dem Europäische Umweltzeichen (EU-Blume) vom Hersteller im Rahmen seiner Konformitätsbewertung/-erklärung als Konformitätsvermutung herangezogen werden kann • Allerdings unter der Voraussetzung, dass das Umweltzeichen, die entsprechenden Ökodesign-Anforderungen der jeweiligen Durchführungsmaßnahme „erfüllt“. • Auch nationale Umweltzeichen (Typ I) können, nach Entscheidung der Kommission (und des Regulationsausschusses) und unter den gleichen Voraussetzungen diese Vermutungswirkung entfalten.
Dynamik der Instrumente: Anpassung an Stand der Technik (1) Kriterien EuP-DM in Labelkriterien einzeln aufgenommen (und übertroffen) Label-criteria 1)……. 2)……… 3) • Label als Konformitätsnachweis (§ ….) • Ecolabel muss Vorgaben der EuP-DM abwarten Imp.Meas. A)……. B)……… Imp.Meas. A)……. B)……… EuPProzess
Dynamik der Instrumente: Anpassung an Stand der Technik (2) Kriterien EuP-DM in Labelkriterien als Gesamtes vorausgesetzt Label-criteria 1)……. 2)……… 3) • EuP-DM automatisch für Ecolabel gültig • Vermeidung von Widersprüchen erforderlich Imp.Meas. A)……. B)……… Imp.Meas. gesamt EuPProzess
Nun zunächst zu konkreten Produktbeispielen!