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Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht. Univ.- Ass. Mag. Martin Stricker. Fall 4.
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Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht Univ.- Ass. Mag. Martin Stricker
Fall 4 • Um die Lebensversicherung seiner Frau X zu kassieren, beschließt A, diese töten zu lassen. Zu diesem Zweck bittet er B, die Tötung zu übernehmen. Gegen entsprechendes Entgelt ist B dazu bereit. B besorgt sich eine geeignete Waffe von C, der sie ihm in seinem Waffengeschäft in Graz aushändigt, ohne nähere Umstände wissen zu wollen. An einem Wochenende im Mai begibt sich A zu Freunden nach Innsbruck. Währenddessen schreitet B zur Tat: Er lauert X vor ihrer Villa in Wien Sievering auf und, als X gemeinsam mit ihrer Freundin Y erscheint, drückt er ab. Unglücklicherweise trifft er Y, die kurz darauf stirbt. Aufgrund der Sichtverhältnisse ist ein zweiter Schuss nicht möglich, so dass B nicht noch einmal schießen kann. Daher sucht er das Weite. • Prüfen Sie die Strafbarkeit von A, B und C! • Könnte über A, B und C Untersuchungshaft verhängt werden? Wer ist dafür zuständig? Welche Rechtsmittel und Rechtsbehelfe bestehen gegen die Verhängung der Untersuchungshaft?
Fall 4 - Lösung • Strafbarkeit des B • §§ 15, 75 StGB; § 80 aberratio ictus • Strafbarkeit des A • §§ 12 zweiter Fall, 15 Abs 1, 75 StGB; § 80 StGB • Strafbarkeit des C • §§ 12 dritter Fall, 15 Abs 1, 75 StGB- kein Vorsatz; § 80 StGB? • Haft • Fall der notwendigen Untersuchungshaft – § 173 Abs 6 StPO; • Beschluss der ER auf Antrag der StA – § 173 Abs 1 StPO; • Beschwerde nach § 87 StPO; • GRB nach dem GRBG
Fall 4 • Während der Hauptverhandlung gegen die drei Täter stellt sich heraus, dass B kurz nach dem Attentat – erfolgreich – einen Raubüberfall begangen hat. • Was hat in der Hauptverhandlung zu geschehen? • Ein Zeuge erscheint in der Hauptverhandlung nicht. Das Gericht beschließt, das Protokoll über die Einvernahme des Zeugen vor der Polizei zu verlesen. • Ist das korrekt? Falls nein: Mit welchem (welchen) Rechtsmittel(n) können Sie den Verfahrensfehler geltend machen? • Während C weiterhin leugnet, von den Plänen des B etwas gewusst zu haben, behauptet B fest, er hätte noch einmal schießen können, hätte es aber aus Mitleid unterlassen. • Welche Fragen sind zu stellen?
Fall 4 - Lösung • Zweite Tat • Ausdehnung der Verhandlung auf Antrag gem § 263 StPO • Verlesung • Verstoß gegen § 252 StPO; Keine unmittelbare Beschwerde – § 238 StPO; Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil nach § 345 Abs 1 Z 4 StPO • Fragen • B: HF (§ 312 StPO) nach §§ 15, 75 StGB; HF nach § 80 StGB; HF nach § 142 StGB; Zusatzfrage § 16 StGB • A: HF nach §§ 12/2, 15/1, 75 StGB, HF nach § 80 StGB • C: HF nach §§ 12/3, 15/1, 75 StGB, HF nach § 80 StGB
Fall 4 • Bei der Diskussion über die Strafe für A sind drei Richter für 12 Jahre, drei Richter für 14 Jahre, drei Richter für 16 Jahre und 2 Richter für 18 Jahre. Eine weitere Abstimmung bringt kein anderes Ergebnis. • Wie hoch wird A bestraft? • D wird wegen Diebstahls nach § 128 Abs 1 Z 4 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Ausschlaggebend für das hohe Strafmaß waren einige Vorstrafen. Das Urteil wird rechtskräftig. Kurze Zeit später stellt sich heraus, dass D vor dem Diebstahl einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verursacht hat. In diesem Verfahren stellt sich heraus, dass D betrunken gefahren ist. Er wird deshalb wegen § 81 Abs 1 Z 2 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Auch dieses Urteil wird rechtskräftig. • Sie werden von D beauftragt, seine rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten, und kommen bei der Akteneinsicht auf den vorher genannten Sachverhalt.Was tun Sie und warum?
Fall 4 - Lösung • Strafe • Abstimmung nach § 41 Abs 2 StPO; 14 Jahre bei 8:3 Stimmen • Anwaltstätigkeit • Anregung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes – § 23 StPO, weil das Urteil rechtskräftig ist; • Fehler bei der Bemessung der zweiten Strafe / Zusatzstrafe; Strafmaß um 6 Monate überschritten; • wäre Nichtigkeit nach Z 11.