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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal. Totalrevision der Versicherungskassenverordnung. Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal. Totalrevision der Versicherungskassenverordnung.
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Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Totalrevision der Versicherungskassenverordnung
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Totalrevision der Versicherungskassenverordnung Leistungsprimat Beitragsprimat Verselbständigung Übrige Revisionspunkte
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Grundsatz der Rentenversicherung angespartes Vermögen Rente
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Grundsatz der Rentenversicherung angespartes Vermögen Vermögen als Berechnungsbasis Rente Umwandlung techn. Zins
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Grundsatz der Rentenversicherung angespartes Vermögen Rente Berechnungs- satz Rente als Berechnungsbasis
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Leistungsprimat Erwerbsleben KoAZ Endlohn angespartes Vermögen B.-Grundlage Rente Umwandlung techn. Zins Verzinsung A.-nehmer Rente als Berechnungsbasis A.- geber
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Leistungsprimat Endlohn KoAZ angespartes Vermögen KoAZ Endlohn angespartes Vermögen B.-Grundlage B.-Grundlage Rente Rente Umwandlung techn. Zins Verzinsung A.-nehmer Rente als Berechnungsbasis A.- geber
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Beitragsprimat Erwerbsleben angespartes Vermögen Vermögen als Berechnungsbasis Rente Umwandlung techn. Zins Verzinsung A.-nehmer A.- geber
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Beitragsprimat Was passiert, wenn angespartes Vermögen Rente die Verzinsung sinkt die Umwandlungssatz sinkt Umwandlung techn. Zins Verzinsung A.-nehmer A.- geber
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Leistungsprimat Was passiert, wenn KoAZ Endlohn angespartes Vermögen B.-Grundlage Rente die Verzinsung sinkt die Umwandlungssatz sinkt Umwandlung techn. Zins Verzinsung A.-nehmer A.- geber
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Leistungsprimat Tiefere Verzinsung und/oder zu hoher Berechnungssatz Rente bleibt gleich Deckungsgrad sinkt
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Leistungsprimat Tiefere Verzinsung und/oder zu hoher Berechnungssatz Rente bleibt gleich Rente wird gesenkt Deckungsgrad sinkt Beiträge werden erhöht bei aktueller Parität
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Leistungsprimat Aktuelle Parität
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Aktuelle Parität
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Leistungsprimat Tiefere Verzinsung und/oder tieferer Berechnungssatz Rente bleibt gleich Rente wird gesenkt Deckungsgrad sinkt Beiträge werden erhöht bei aktueller Parität bei voller Parität
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Verselbständigung Der Wunsch nach Verselbständigung liegt im - rein rechtlich korrekten, im Sinne von BVG und Sozialpartnerschaft aber nicht haltbaren - völligen Fehlen von Mitbestimmung.
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Verselbständigung Aktueller Zustand = unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalt ? privatrechtliche Stiftung selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt privatrechtliche Genossenschaft
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Verselbständigung Aktueller Zustand = unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalt privatrechtliche Stiftung selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt privatrechtliche Genossenschaft
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Verselbständigung Einem paritätisches Organ könnte aber unabhängig von der Rechtsform grösstmögliches Entscheidrecht eingeräumt werden - selbst bei Beibehaltung der heutigen unselbständigen öffentlich-rechtlich Anstalt.
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Übrige Revisionspunkte Verbesserungen und Anpassungen: bezüglich Kapitaloption bezüglich Überbrückungsleistungen bezüglich Flexibilisierung des Pensionierungsalters bezüglich alternativen Wohn- und Lebensgemeinschaften und bezüglich weiterer Revisionspunkte
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Der Revisionsprozess Regierungsratsbeschluss vom 18.12.2001 Kenntnisnahme vom Bericht des Finanzdepartementes zur Frage einer Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Der Revisionsprozess Ursprung Die Totalrevision liegt ganz ursprünglich in einer Interpellation im Grossen Rat aus dem Jahre 1993 begründet.
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Der Revisionsprozess Vernehmlassung unterstützt durch Hearing Termin: Ende April 2002 vier Arbeitsgruppen mit Arbeitnehmervertretern neuer Termin: Ende November 2002
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Der Revisionsprozess Aktueller Stand vom 21. April 2003 verabschiedeter Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Gesamtkoordination
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Der Revisionsprozess Grundsätzliches im Zwischenbericht Auf der einen Seite ist durch die Totalrevision praktisch das gesamte Staatspersonal betroffen. Der partnerschaftliche Konsens ist daher von besonderer Bedeutung. Die Bedenken und Unsicherheiten der Personalvertreter vor allem im Zusammenhang mit der diskutierten Grundsatzfrage eines Primatwechsels sind ernst zu nehmen.
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Der Revisionsprozess Grundsätzliches im Zwischenbericht Auch wenn Regierung und Grosser Rat formell über die Revision der VVK allein entscheiden können, sollten zentrale Revisionspunkte wie das zukünftige Versicherungs- und Leistungsmodell nicht einfach gegen einen allenfalls erklärten Willen der Sozialpartner durchgesetzt werden.
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Der Revisionsprozess Leistungsprimat Beitragprimat Der Regierung können zum heutigen Zeitpunkt keine abschliessenden Lösungsabsichten empfohlen werden. Die der Totalrevision zu Grunde liegenden Thesen sind zwar weiterhin gültig, die Personalvertreter haben aber erhebliche Bedenken gegenüber einem Primatwechsel.
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Der Revisionsprozess Verselbständigung Die Möglichkeiten zur echten paritätischen Führung soll bezüglich der Rechtform sowohl für eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt als auch für eine privatrechtliche Stiftung dargelegt werden. Die finanzpolitische Problematik besteht in der aktuellen Unterdeckung und der dadurch nötigen Ausfinanzierung.
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Der Revisionsprozess Übrige Revisionspunkte Die übrigen Revisionspunkte bedürfen vorläufig keiner weiteren Behandlung. Sie sollen im Anschluss an die nächste Beschlussfassung der Regierung im Entwurf zu einem konkreten Erlasstext konkretisiert und ausformuliert werden.
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Der Revisionsprozess Aktueller Stand vom 21. April 2003 verabschiedeter Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Gesamtkoordination zustimmende Kenntnisnahme vom Zwischenbericht durch die Regierung am 7. Januar 2003 neuer Termin Schlussbericht: Ende April 2003
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Der Revisionsprozess Situationsbeurteilung Hinter dem jetzt ausgesprochenen Willen für eine Totalrevision verbirgt sich die Annahme, dass ein Gesamtpaket – auch mit Kompromissen – politisch leichter zu realisieren ist als eine Teilrevision mit Leistungsverbesserungen.
Totalrevision der Verordnungüber die Versicherungskasse für das Staatspersonal Der Revisionsprozess Situationsbeurteilung Es geht in den nächsten Wochen darum, in einer sorgfältigen Güterabwägung unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen und (finanz)politischen Umfeldes ein Gesamtpaket zu schnüren, das die Interessen des Staatspersonals und die politische Akzeptanz verbindet.