1 / 23

Einführung in den Religionsunterrcht

Einführung in den Religionsunterrcht. Wintersemester 2012/13. 5.Welche Gestalten hat der RU in Europa? (18. November 2011). Religionsunterricht in Europa(mit klassischen Bildern angereichert) 5.1 Vorbemerkungen zum RU in Deutschland 5.2 RU in Osteuropa (Russland)

washi
Download Presentation

Einführung in den Religionsunterrcht

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Prof. Dr. Stephan Leimgruber Lehrstuhl für Religionspädagogik und Didaktik des RU Einführung in den Religionsunterrcht Wintersemester 2012/13

  2. 5.Welche Gestalten hat der RU in Europa? (18. November 2011) • Religionsunterricht in Europa(mit klassischen Bildern angereichert) • 5.1 Vorbemerkungen zum RU in Deutschland • 5.2 RU in Osteuropa (Russland) • 5.3 RU in Nordeuropa (Skandinavien, Norwegen) • 5.4 RU in Zentraleuropa (Österreich, Schweiz) • 5.5 RU in Westeuropa (Frankreich) • 5.6 Fazit • Literatur • Christina Kalloch/Stephan Leimgruber/Ulrich Schwab, Lehrbuch der Religionsdidaktik. Für Studium und Praxis in ökumenischer Perspektive, Freiburg 2009, S. 361-397. Prof. Dr. Stephan Leimgruber

  3. Prof. Dr. Stephan Leimgruber

  4. 5.1Vorbemerkungen zum RU in Deutschland Der Religionsunterricht ist in Deutschland im Grundgesetz § 7.3 verankert. Er ist ordentliches Schulfach gleichberechtigt mit anderen Fächern. Der RU in D wird in allen Klassen konfessionell erteilt mit Öffnung auf Kooperationen mit anderen Fachvertretern. Der RU ist eine res mixta, weil Kirche und Staat verantwortlich sind. Es gibt auch RU für Juden (israelitischer Religionsunterricht) und RU für orthodoxe Kinder. Er ist ein Notenfach.Um die Religionsfreiheit der Schüler und Schülerinnen zu achten, gibt es das Fach „Ethik“ als Alternativfach. Prof. Dr. Stephan Leimgruber

  5. ist Teil des Lehrplans ist mit anderen Fächern gleichgestellt, sowohl hinsichtlich der personellen und materiellen Ausstattung als auch hinsichtlich der Mindeststundenanzahl Staat hat den RU zu finanzieren, die Lehrkräfte anzustellen und die Räume zur Verfügung zu stellen. RU ist in Deutschland schulisch verankert 5 Prof. Dr. Stephan Leimgruber

  6. Der RU als res mixta -Verbindung zwischen Kirche & Staat beim RU: Staat übernimmt Mitverantwortung für Erziehung und Bildung  RU als ordentliches Lehrfach (Art 7,3 GG) Inhaltliche Verantwortung für die Ausgestaltung dieses Lehrfaches liegt nicht beim Staat selbst, sondern bei den Religionsgemeinschaften: „Die Antworten auf die letzen Fragen des Menschen kann der religiös und weltanschaulich neutrale Staat nicht selbst geben. Deshalb kooperiert er mit den Kirchen und Religions-gemeinschaften, die für die Ziele und Inhalte des RU verant-wortlich sind. Der Staat hat für den RU wie für jedes andere ordentliche Lehrfach die erforderlichen rechtlichen und orga-nisatorischen Rahmenbedingungen zu gewährleisten.“ Sekretariat der DBK: Der RU vor neuen Herausforderungen. Bonn 2005, S. 7 6 Prof. Dr. Stephan Leimgruber

  7. Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen. Der Religionsunterricht ist an den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen. Auszug aus dem GrundgesetzArt. 7 7 Prof. Dr. Stephan Leimgruber

  8. 5.2 Osteuropa: Russland • Seit dem 19. Jht. gab es orthodoxen RU in der Schule als Glaubenslehre. • Nach 1917 (Oktoberrevolution) Verbot des RU • Seit 1997 optionaler RU an den Schulen • In der Schule gibt es das Fach „Grundlagen orthodoxer Kultur“ • Neu wird das Fach „Weltsicht“ (Miroredenie) • Also in Russland heute orthodox geprägter RU in der Schule, aber vom Staat als ein allgemein bildendes Fach als „Religionskunde“ gewünscht Prof. Dr. Stephan Leimgruber

  9. 5.2 RU in Osteuropa (Russland) • Russland ist ein Vielvölkerstaat mit 143 Mio. Menschen • diverser Religionen • 57% russisch-orthodoxe Konfession • 7,6% Muslime • 4,5% andere Bekenntnisse • 30% ohne Religionszugehörigkeit • Religion gewinnt im heutigen Russland an Bedeutung. Das zeigt sich in einem Aufschwung der theologischen Fakultäten • Die orthodoxe Kirche hat viele theologischen Ausbildungsstätten. • Bild von Wassili Kandinski über die russisch-orthodoxe Welt folgt Prof. Dr. Stephan Leimgruber

  10. Prof. Dr. Stephan Leimgruber

  11. Kandinski: Orthodoxe Welt mit ewigem Jerusalem Prof. Dr. Stephan Leimgruber

  12. Prof. Dr. Stephan Leimgruber

  13. 5.3 Nordeuropa (Skandinavien, Norwegen) • Skandinavien ist konfessionell mehrheitlich evangelisch Beispiel: Norwegen hat 4,7 Mio. Einwohner • 86% evangelisch • 1% römisch-katholisch (Privatschulen) • 1% Muslime • 12% andere oder ohne Bekenntnis • Staatskirche mit König als Oberhaupt • Seit 1974 Fach „Christentumskunde“ • (für alle seit 1997) • Als Ersatzfach gibt es „Ethik“ • 2008: „Religion, Lebenssinn, Ethik“ ohne expliziten Bezug zum Christentum (Bild „Der Schrei“ von Eduard Munch folgt!) Prof. Dr. Stephan Leimgruber

  14. Prof. Dr. Stephan Leimgruber

  15. Vergleich zur Situation in D Prof. Dr. Stephan Leimgruber

  16. 5.4 Zentraleuropa (Österreich+CH) • Österreich: 8 Mio. Einwohner • 73% römisch-katholisch • 4,7% evangelisch • 4,2% Muslime • 12% ohne bzw. andere Konfession(en) In Österreich hat jede Glaubensgemeinschaft (12) das Recht auf Erteilung von Religionsunterricht So ist seit den 1980er Jahren islamischer RU eingeführt. Es gibt organisatorische Probleme; oft findet RU am Nachmittag statt. Prof. Dr. Stephan Leimgruber

  17. Zentraleuropa (Österreich) • Gesetz des RU: • Der bekenntnisorientierter RU ist Pflicht an allen öffentlichen Schulen • Alle Religionen und Konfessionen können RU erteilen • Seit 1997 ist Ethik Ersatzfach • Damit kann Vielfalt und Toleranz geübt werden • Österreich hat eine sehr religionsfreundliche Verfassung, die sich günstig auf RU auswirkt. Prof. Dr. Stephan Leimgruber

  18. Zentraleuropa Schweiz) • Schweiz: 7,2 Mio. Einwohner • 40% katholisch • 40% evangelisch • 11% ohne Konfession • Für Schule und RU sind die Kantone zuständig • Es ergibt sich eine Vielzahl von Modellen, die vom konfessionellen RU (konfessionellen Schulen) • über das relligionskundliche Fach „Religion und Ethik“ (Zürich) • Hin zu 1+1 (1 h Religionskunde und 1 h Katechese)im Kanton Graubünden • Bis zum Fach Ethik und Religionen (Luzern)in der Sek.I • bis zu keinem RU reichen (Westschweiz: Waadt und Genf) Prof. Dr. Stephan Leimgruber

  19. Prof. Dr. Stephan Leimgruber

  20. 5.5 Westeuropa (Frankreich) • Bevölkerung: 60 Mio. • Katholiken: 51% • Muslime: 4% • Protestanten 3% • Juden 1% • Ohne Religion 31% Prof. Dr. Stephan Leimgruber

  21. Westeuropa (Frankreich) • Absolute Trennung von Kirche und Staat (keine Kirchensteuer) • Es gibt keinen RU in der Schule; Ausnahme: Elsass und Lothringen • Viele Privatschulen mit konfessionellem RU • Es gibt keine staatlichen theologischen Fakultäten zur Ausbildung von Religionslehrern • Die theologischen Hochschulen sind kirchlich • Überlegt wird die Einführung von religionskundlichen Inhalten in den Fächern Geschichte und Französisch Prof. Dr. Stephan Leimgruber

  22. 5.6 Fazit: RU in Europa • Es gibt eine große Vielfalt von institutionellen Gestalten des Religionsunterrichts in Europa. • Hierbei ist eine Verlagerung von kirchlichem, konfessionellem Unterricht zu einem religionskundlichem „neutralem“ Religionsunterricht „für alle“ in einer „Schule für alle“ festzustellen. • Deutschland mit konfessionellem, bekenntnisorientiertem RU ist wie eine „Insel der Seligen“. Es gibt Erosionserscheinungen auch in D. • Einig ist man sich über die Notwendigkeit eines allgemein wertebildenden Unterrichtsfachs, das eine geistige Verwurzelung und Sinnfindung ermöglicht. • Religionskunde würde viele Planstellen einsparen+Arbeitsplätze gefährden Prof. Dr. Stephan Leimgruber

  23. Meinungsbildung unter den Studierenden Pro Contra Prof. Dr. Stephan Leimgruber

More Related