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Kompetenzübertragungen – Welche Herausforderungen?. Christliche Krankenkasse Juni 2012. Kompetenzen, die den Gemeinschaften übertragen werden sollen LIKIV: betroffene Gremien, Auftrag und Knowhow der Krankenkassen Stärken: beizubehaltende Verfahren Risiken Herausforderungen
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Kompetenzübertragungen – Welche Herausforderungen? Christliche Krankenkasse Juni 2012
Kompetenzen, die den Gemeinschaften übertragen werden sollen LIKIV: betroffene Gremien, Auftrag und Knowhow der Krankenkassen Stärken: beizubehaltende Verfahren Risiken Herausforderungen Welches Modell für morgen? Plan
1. Zu übertragende Kompetenzen Ausgaben der sozialen Sicherheit 2011: 80,9 Milliarden Euro
AH, AHP, CCS, Tagespflegestätten 2.425 Mio. € Krankenhäuser 742 Mio. € Abkommen LIKIV 170 Mio. € Hilfe für Senioren und Menschenmit eingeschränkter Mobilität 573 Mio. € Psychische Gesundheit 175 Mio. € Prävention und Grundversorgung 126 Mio. € INSGESAMT 4.211 Mio. € 1. Zu übertragende Kompetenzen
AH, AHP, CCS, Tagespflegestätten:2.425 Mio. EUR heute: • Festbeträge A, B, C, Cd und O über Krankenkassen • Unterbringungskosten trägt der Insasse • FÖD + LIKIV Krankenhäuser: • A1 und A3 du BFM: 531 Mio. EUR(BFM = Budget der Finanzmittel) • Festlegung der Zulassungsnormen • Geriatrieeinrichtungen gesondert (G): 45,2 Mio. EUR • Fachkliniken gesondert (Sp):165,8 Mio. EUR heute:FÖD (Gesamtbudget) + LIKIV (Haushaltsziele): die Mittel für die Einrichtungen werden von den KV-Trägern bereitgestellt (Festbetrag Zwölftel, schankende Kosten nach Tagespflegesatz und Aufnahme)
1. Zu übertragende Kompetenzen • Reha-Abkommen:170 Mio. EURAmbulante Reha-Einrichtungen, Einrichtungen für Suchtkranke, Hörgeschädigte, Sehbehinderte, für psychosoziale Rehabilitation bei Erwachsenen, funktionelle Rehabilitation für Frühstörungen im Eltern-Kind-Verhältnis, Autismus, für Kinder mit schweren medizinisch-psychologischen Störungen, für motorische Rehabilitation • heute: Abkommen zwischen dem LIKIVund den Einrichtungen. Die Finanzierung deckt die Betriebskosten (einschließlich Ärzte) und die Verwaltungskosten. Vorabgenehmigung durch die Vertrauensärzte.
1. Zu übertragende Kompetenzen Beihilfe für Betagte Menschen (BHB):511 Mio. EUR heute: Beihilfe durch den FÖD Soziale Sicherheit Mobilitätshilfen: 62,2 Mio. EUR heute: LIKIV • Verwaltung der Hilfe durch die Krankenkassen • Regionale Fonds (Dienststelle für Personen mit einer Behinderung, AWIPH): Anpassungen, Unterhalt und Instandsetzungen bei Anträgen, die vor dem Alter von 65 Jahren angenommen wurden
1. Zu übertragende Kompetenzen Psychische Gesundheit: • Psychiatrische Plattformen:2,1 Mio. EUR heute: Finanzierung über den FÖD Öffentliche Gesundheit • PPH und PKH (Psychiatrische Pflegeheime & psychiatrische Krankenhäuser : 172,7 Mio. EUR heute: • PPH: FÖD + LIKIV: im Schnitt 34 Euro/Tag. Inbegriffen: Festbetrag 1,20 Euro/Tag (alle Medikamente, auch Kat. D). Finanzierung durch das LIKIV ergänzt durch den Staat je nach Statut des Patienten • PKH: FÖD + LIKIV • In beiden Fällen werden die Kosten direkt mit den Kassen abgerechnet über das „Drittzahlersystem“
1. Zu übertragende Kompetenzen Prävention (Impfung, Reihenuntersuchungen, Ernährungsplan, Mundhygiene, Raucherentwöhnung):76,6 Mio. EUR heute: gemeinsam LIKIV – Gemeinschaften (Impfung, Screening) – Ernährungsplan (FÖD)- Mundhygiene (LIKIV) und Raucherentwöhnung (LIKIV) künftig: • Programme und Impfungen: Gemeinschaften allein, außer für Leistungen des LIKIV-Leistungskatalogs • Beratung für Raucherentwöhnung wird aus dem LIVIK-Leistungskatalog genommen und direkt von den Gemeinschaften finanziert Fonds für Suchtbekämfung: 5 Mio. EUR heute:FÖD + LIKIV
1. Zu übertragende Kompetenzen Grundversorgung: • Integrierte Häusliche Versorgung (IHV): 4,7 Mio. EUR • Plattformen + fachübergreifende Teams für Palliativpflege: 14,7 Mio. EUR • Hausarztkreise, darunter lokale fachübergreifende Netze (LFÜN):3,1 Mio. EUR • Fonds Impulseo: 22,4 Mio. EUR heute: • Hausarztkreise: FÖD und LIKIV für die Finanzierung • LFÜN, HA-Kreise, Impulseo: LIKIV • Plattform Palliativversorgung (FÖD) – fachübergreifendeTeams (LIKIV)
Finanzierung Wachstumsnorm Der historische Verteilerschlüssel entspricht nicht immer dem im Abkommen vorgesehenen Schlüssel
Allgemeiner Rat Ausschuss Versicherung, Gesundheitsleistungen, Arbeitsgruppen Ausschuss Budgetkontrolle Kollegium der Ärztedirektoren Ausschuss Abkommen: Krankenhäuser, AH, APH, Bandagisten Ausschuss Ärzte-Krankenkassen: die von der Übertragung betroffenen Materien betreffen nur die Ärzte für Allgemeinmedizin 2. LIKIV: betroffene Gremien
Festlegung der Gesundheitspolitik:Konzertierung zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Krankenkassen, Leistungserbringern und öffentlichen Behörden Beispiel: Mobilitätshilfen Technischer Rat für Rollstühle: erstellt Liste der zugelassenen Produkte Ausschuss Abkommen mit Bandagisten: legt Bedingungen für die Kostenerstattung (Kauf oder Ausleihen) und Höhe der Kostenerstattung fest (Gebührenordnung) Ausschuss Haushaltskontrolle: prüft, ob das Budget vorgesehen ist und ausreicht; erstellt Gutachten für den Versicherungsausschuss und den allgemeinen Ausschuss Versicherungs- und allgemeiner Ausschuss: Absegnen der vom Ausschuss für Abkommen vorgeschlagenen Vereinbarungen 2. LIKIV: Auftrag & Knowhow Krankenkassen
Finanzierung der Versicherten bei den KV-Trägern Beispiele: die APH-AH Fester Tagespflegesatz für jeden Insassen durch LIKIV-Ausschuss (Abkommen mit Altenheimen, Versicherungsrat, allgemeiner Rat). Berücksichtigung u.a.: Pflegestufe des Insassen (KATZ) Personal, das vom AH beschäftigt wird Ausgleichsregeln im Falle von Unterqualifizierung Rechnung an die Krankenkasse je Quartal ausgehend von den Vorschusszahlungen zur Begleichung der Kosten
Initiativ- und Entscheidungsrecht der Akteure vor Ort (Krankenkassen, Versorgungseinrichtungen, Leistungserbringer usw.) bei der Feststellung des Bedarfs und der Mittel Transparenz, Gleichheit, demokratische Mitbestimmung bei der Entscheidungsfindung Einheitliches Kompetenz- und Entscheidungszentrum zwischen den verschiedenen Sektoren: ganzheitliche Versorgungspolitik Finanzierung: die Absicherung über ein versicherungsgestütztes System erlaubt eine horizontale und vertikale Solidarität Überwachung und Interessenvertretung der Patienten durch die Akteure vor Ort 3. Stärken: Verfahren die beibehalten werden sollten
Ende der Kontinuität der Finanzierung Mangelnde Kohärenz zwischen der föderalen Politik und der Politik der föderierten Körperschaften, komplexer Verlust des Knowhow und der Größenvorteile Wegen der mangelnden Kohärenz könnten weiter Übertragungen erforderlich werden: Häusliche Versorgung, Krankenhäuser Größere soziale Ungleichheiten wegen mangelnder Ressourcen (Beispiel Altenheime) Ende der gesellschaftlichen Solidarität Bürger haben nicht mehr überall die gleichen Ansprüche Privatisierung der chronischen Versorgung Verlängerung der Krankenhausaufenthalte weil Übergang zu alternativen Strukturen fehlen, Konkurrenz zwischen den Einrichtungen 4. Risiken
Für den Zeitraum 2000-2011: Vergleich: beobachtete Ausgaben = Budgets, die tatsächlich verwendet wurden und theoretische Ausgaben = Anwendung der im Abkommen 2000 vorgesehenen Wachstumskriterien und geschätzte Fehlebeträge BEISPIEL DER ALTENHEIME Entwicklung inflationsbereinigt
Finanzierungsreform APH, AH und TagespflegestättenEntwicklung LIKIV-Finanzierung 2000-2011 in Mio. Euro und nach Preisstand 2010 Festgestellte und theoretische Kosten
Finanzierungsreform APH, AH und Tagespflegestätten Entwicklung der (theoretisch) entgangenen Einnahmen 2000-2011 in Moi. Euro nach dem Preisstand von 2010
Herausforderung Bevölkerungsalterung und Notwendigkeit einer innovativen Politik Notwendigkeit einer Koordinierung der Politiken Wahrung der Versicherungslogik. Doppelte Solidarität: territorial und zwischen den Zweigen der sozialen Sicherheit Wahrung der Rolle der Sozialpartner als Träger = mehr Fachwissen und mehr Kohärenz Globalisierung der Mittel = Entscheidung über die Strategien und Verlagerung je nach Bedürfnissen Sich möglichst auf bestehende Akteure stützen – Wirtschaftlichkeit der Verwaltung Stabilität und Kohärenz im Vergleich zur föderalen sozialen Sicherheit 5. Worum es geht
Schere zwischen Unterbringungskosten und Durchschnittsrente öffnet sich weiter Données 2008
Durchschnittliche Unterbringungskosten je Provinz Stand 2008
4. Aktive Politik zur Senkung der Heimkosten • Szenario 1: Bei konstanter Politik Schätzung 2030/2050: (Betten AH-APH /Bevölkerung + 80 im Jahr 2011) * (Bevölkerung + de 80 von 2030/2050)
Szenario 2: Häusliche Versorgung nicht pflegebedürftiger Menschen (O)
Szenario 3: Häusliche Versorgung nicht pflegebedürftiger Menschen (O) und spätere Aufnahme in ein AH Schätzung 2030/2050: (Betten AH-APFH / Bevölkerung + 80 im Jahr 2011) * (Bevölkerung + 82 von 2030/2050)
6. Welches Modell für morgen? Niveau 1 OIP de Gestion globale Comité général de la santé Comité général de l'action sociale Comité général de la famille Comité général de l'emploi Niveau 2 Niveau 3 Com. de l'insertion socio-prof Com. pol. hospitalière Com. de l'aide à la jeunesse Com. de l'action sociale Com. de l'accueil de l'enfance Com de la formation Com. des aides à l'emploi Com. des aînés Com. des personnes handicapées Com. de l'aide aux familles Com. de l'accompagnement des aides à l'emploi 27
6. Welches Modell für morgen? • Gesetzgeber: föderierte Körperschaften • Träger: • Gemeinnütziger Träger als Dachorganisation zur Sicherung einer bereichsübergreifenden Verwaltung (Gesundheit, Beschäftigung, Familie) unter Einbezug der Sozialpartner • Gesundheitsleistungen: übergeordnete Verwaltungseinrichtung nach dem Muster des LIKIV, die paritätische zusammengesetzt wird und sich auf die Unterstützung von Ausschüssen verlassen kann
6. Welches Modell für morgen? • Akteure: eigens zu diesem Zweck eingerichtete gemeinnützige Organisationen, Krankenkassen, Kindergeldkassen usw. • Finanzierung: Gesamtbudget finanziert durch: • Steuergelder nach geltendem Steuerrecht • eine Dotation des Föderalstaates, die über die alternative Finanzierung des sozialen Sicherungssystems sowie über die Sozialversicherungsbeiträge zu finanzieren wäre
6. Welches Modell für morgen? • Betroffene föderierte Körperschaften? • Schaffung einer Doppelstruktur für die Modelle der Verwaltung und der Entscheidung zwischen den förderierten Körperschaften • Schaffung einer einheitlichen Regulierungsstelle • Beispiel: gemeinsame Normen zur Harmonisierung der Kindergeldbeträge