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Anforderungen an ein Kindergartengesetz. Qualität der Kindergärten als Einrichtung der Elementarerziehung soll steigen Stärkung des Bildungsauftrags Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexiblere Öffnungszeiten U3 Ausbau. Rechtsgrundlagen der Kinderbetreuung.
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Anforderungen an ein Kindergartengesetz • Qualität der Kindergärten als Einrichtung der Elementarerziehung soll steigen • Stärkung des Bildungsauftrags • Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexiblere Öffnungszeiten • U3 Ausbau Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW
Rechtsgrundlagen der Kinderbetreuung • Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) • NRW: 2. Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz - "Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder" (GTK) • NRW: untergesetzliche Regelungen wie Erlasse und Vereinbarungen (z.B. Betriebskosten-verordnung, Budgetvereinbarung, Personalvereinbarung) Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW
Finanzierung des jetzigen GTK Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW
Spitz abzurechnen sind… • "angemessene" Personalkosten laut Betriebskostenverordnung • Kaltmiete Pauschal gewährt werden… • Sachkostenzuschüsse (gekürzt) • Erhaltungspauschale für Einrichtungseigentümer Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW
Gesondert gewährt werden… • Zuschüsse für Einrichtungen in Problemstadtteilen (Land) • Sprachfördermaßnahmen (Land und teils kommunale Mittel) • Leistungen nach dem SGB XII für Kinder mit Behinderungen (Landschaftsverbände) • Seit August 2007 Förderung von Familienzentren Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW
Systemwechsel GTK: • Spitzabrechnung, nachträgliche Abrechnung plus Sonderfinanzierungen KiBiz: • Finanzierungsrisiko voll auf Träger verlagert, Kosten müssen über Kindpauschalen gedeckt werden • Fixkosten bestimmen Anzahl, Alter und Betreuungszeit der Kinder • prospektives Budget auf Basis von Kindpauschalen plus Sonderfinanzierungen Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW
Finanzierungssystem des KiBiz • Elternbeiträge weiterhin bei 19% an Gesamtfinanzierung festgelegt • Reale Einnahmen Kommunen ca. 13 %, keine Beteiligung des Landes an den Kosten • Absenkung des kirchlichen Trägeranteils zu Lasten von Land und Kommunen (ca. 120 Mio €) • "Gedeckelte" Beteiligung des Landes an den Betreuungskosten für unter Dreijährige und bei den Öffnungszeiten Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW
Finanzpolitische Steuerung statt Bedarfsgerechtigkeit • Landesfinanzierung von Ganztagsplätzen wird auf 25% gedeckelt • Landesweit jetzt schon 28% Ganztagsplätze • Entwicklung der Platzzahlen für unter 3-Jährige wird alljährlich durch das Haushaltsgesetz festgelegt, unterteilt in Tageseinrichtungen und Tagespflege • Vorgesehen für 2008/2009: 34.000 (jetzt 44.600) Kitaplätze und 18.000 Tagespflege U3 Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW
Gruppenformen Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW
45 Wochen-stunden 35 Wochen-stunden 25 Wochen-stunden Kindpauschale Gruppenform I: 2 Jahre bis Einschulung • Kinderzahl: 20 Kindpauschale: 4.288 € 5.746 € 7.369 € Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW
45 Wochen-stunden 35 Wochen-stunden 25 Wochen-stunden Kindpauschale Gruppenform II: unter 3 Jahre • Kinderzahl: 10 Kindpauschale: 8.841 € 11.863 € 15.215 € Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW
45 Wochen-stunden 35 Wochen-stunden 25 Wochen-stunden Kindpauschale Gruppenform III: ab 3 Jahre • Kinderzahl: 25 Kindpauschale: 3.165 € 4.225 € 6.771 € Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW
Zusätzliche Mittel für • Sprachförderung: 340 € jährlich bei festgestelltem Förderbedarf • Kinder mit Behinderungen (3,5-facher Satz der Gruppenform 3b: 4.225 x 3,5 = 14.787,50 €) • Eingruppige Einrichtungen: bis zu 15.000 € • Einrichtungen in sozialen Brennpunkten: bis 15.000 € (nachträglich eingefügt) • Tagespflege: Landeszuschuss 725 € pro Kind/Jahr Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW
Kirchliche Träger Familienzentren Landes-zuschuss 940 Mio € Sprachförderung Sprachförderung Landes-zuschuss 875 Mio € U3 Landes-zuschuss incl. U3 Ausbau 894 Mio € Taschenspielertricks des Ministers 2005 2007 2008 Summe 948 Mio € 899 Mio € 969 Mio € Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW
Taschenspielertricks des Ministers Tatsache ist: Es gibt im Kernbereich der Arbeit ohne Sonderfinanzierungen nicht mehr Landesmittel, sondern weniger für die Kitas! Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW
Aus dem Koalitionsvertrag • „Wir werden die Förder- und Arbeitsbedingungen in Kindertageseinrichtungen verbessern.“ • „Wir entwickeln ein vereinfachtes und gerechteres Finanzierungssystem für Kindertageseinrichtungen im Dialog mit Verbänden, Trägern und Beschäftigten.“ Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW
Kritikpunkte • Kontingentierung nach Haushaltslage. Nachfrage von 25% Ganztagsplätze ist unrealistisch (Inanspruchnahme Ostdeutschland 72%; DJI 2005) • Frühe und starre Festlegung der Eltern auf bestimmte Betreuungszeiten (Betreuungsverträge) • Der Ausbau der U 3 Betreuung wird keine Pflichtaufgabe; der Rechtsanspruch ab einem Jahr fehlt! Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW
Kritikpunkte • Der U 3 Ausbau geht zu Lasten der pädagogischen Standards: Kinder unter 3 Jahren werden nur noch von 2 statt von bisher 2 Fachkräften + 1 Ergänzungskraft betreut • Höhe der Kindpauschale errechnet sich aus Lohnkosten des Jahres 2005 und einer gekürzten Sachmittelpauschale • Keine flexibleren Betreuungszeiten, da für maximal 45 Stunden Zuschüsse gezahlt werden • Einrichtungen in sozialen Brennpunkten werden schlechter gestellt Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW
Kritikpunkte • Finanzierungsanteil der Eltern von 19% ist unrealistisch hoch angesetzt • Land setzt keine eigenen investiven Mittel für U 3 Ausbau ein (nur Bundesprogramm) • Fehlende Finanzierung BerufspraktikantInnen • Fehlende Finanzierung Fortbildungskosten (GTK 0,25% des öffentlichen Zuschusses) • Fachkräfte für gruppenübergreifende Arbeit werden nicht mehr vom Land mitfinanziert Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW
Einrichtungsbezogene Kritikpunkte • Pauschalen zu gering: bei Trägern mit älterem Personal, kleinen Einrichtungen und langen Betreuungszeiten • Die Freistellung der Leitungen verschlechtert sich: bei kleinen Einrichtungen im Ganztagsbetrieb und bei 4-gruppigen Einrichtungen aufwärts • Elternmitbestimmung wird abgebaut, weniger Kompetenzen für den Elternrat • Das Ziel des Bürokratieabbaus wird verfehlt (Berechnung von 9 Pauschalen und 6 Sonder-zuschüssen, kindbezogene Schlussabrechnung) Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW
Vorteile des Gesetzentwurfs • Landesausgaben für Betriebskostenzuschüsse sind besser planbar • mehr Gruppenformen als bisher (Kombinationen möglich) • Rauchverbot • Quantitativ mehr U 3 • Landeszuschuss zur Tagespflege Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW
Verordnungen • Verwaltungsverfahrensverordnung inklusive Mietpauschalen • Investitionskosten Krippenausbau: 90% Bundesmittel, 10% Kommune, 0% Land;auch privat-gewerbliche Zuwendungsempfänger • Personalvereinbarung zwischen Trägern, Kommunen und Landesregierung (z.B. wer ist "Fachkraft", wie viele Einrichtungen pro Leitung) • Gütesiegelverordnung "Familienzentren NRW" • Betriebserlaubnisse müssen erneuert werden Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW
Fazit • Schlechtere Arbeitsbedingungen durch mehr Aufgaben bei weniger Personal • Weniger Zeit für Kinder = weniger Betreuungsqualität, weniger Förderung • Krippenplätze = Quantität auf Kosten der Qualität • Höhere Belastung der Kommunen Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW