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Abschließende Beurteilung einer Verhandlungslösung und das ökonomische Grundmodell des Umwelthaftungsrechts. Ressourcenökonomie. Verhandlungslösung. Bereits identifizierte Schwächen Zuordnung von Eigentumsrechten beeinflusst Lage der GVK und GSK
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Abschließende Beurteilung einer Verhandlungslösung und das ökonomische Grundmodell des Umwelthaftungsrechts Ressourcenökonomie
Verhandlungslösung • Bereits identifizierte Schwächen • Zuordnung von Eigentumsrechten beeinflusst Lage der GVK und GSK • Bilaterales Monopol und Problem der Ausbeutung • Weitere Probleme • Das Trittbrettfahrerproblem • Das Transaktionskostenproblem
Trittbrettfahrerproblem • Laissez faire Regel (Verursacher ist Eigentümer) • Viele Geschädigte • Reduktion wird als öffentliches Gut empfunden • Der einzelne Geschädigte nimmt Trittbrettfahrerposition ein – beteiligt sich nicht an Kompensation • Ergebnis: keine kollektive Aushandlung • Gefangenendilemma
Transaktionskostenproblem • Ökonomische Grundmodell • Von den Grenzkosten zu den Vollkosten • Definition der Transaktionskosten • Bestimmungsgründe der Transaktionskosten • Konsequenzen • fixe Transaktionskosten • variable Transaktionskosten
Das Grundmodell Minimum
Das Grundmodell GVK GSK VK+SK SK+VK GSK GVK X
Transaktionskosten • Kosten der Organisation des Gütertausches zwischen • zwei Produktions- oder • einer Produktions- und der Konsumstufe. • Kostenarten • Such-, Anbahnungs-, Informations-, Zurechnungs- • Verhandlungs-, Entscheidungs-, Vereinbarungs- • Abwicklungs-, Absicherungs-, Durchsetzungs- • Kontroll-, Anpassungs- und Beendigungskosten
Transaktionskosten • Ex ante (bevor die Transaktion ausgeführt wird) • Informationsbeschaffungskosten (z. B. Informationssuche über potenzielle Transaktionspartner) • Anbahnungskosten (z. B. Kontaktaufnahme) • Vereinbarungskosten (z. B. Verhandlungen, Vertragsformulierung, Einigung) • Ex post (nachdem die Transaktion ausgeführt wurde) • Abwicklungskosten (z. B. Maklercourtage, Transportkosten) • Kontrollkosten (z. B. Einhaltung von Termin-, Qualitäts-, Mengen-, Preis- und Geheimhaltungsabsprachen, Abnahme der Lieferung) • Änderungskosten/Anpassungskosten (z. B. Termin-, Qualitäts-, Mengen- und Preisänderungen)
Fixe Transaktionskosten GVK GSK VK+SK SK+VK GSK GVK X
Fixe Transaktionskosten GVK GSK VK+SK SK+VK GSK GVK X Ressourcenverbrauch der fixen Transaktionskosten beeinflusst nicht Lage des sozialen Optimums
Fixe Transaktionskosten • Transaktionskosten können Einigungen von Teilgruppen zu Lasten Dritter zur Folge haben • Zuordnung der Eigentumsrechte ist von der Höher der Transaktionskosten abhängig GVK GSK VK+SK SK+VK GSK GVK X
Variable Transaktionskosten – Laissez Faire Prinzip GVK + GTK GVK GSK VK+SK SK+VK GSK GTK GVK X
Variable Transaktionskosten – Verursacherprinzip GSK + GTK GVK GSK VK+SK SK+VK GSK GTK GVK X
Variable Transaktionskosten – Vergleich GVK + GTK GVK GSK VK+SK SK+VK GSK GTK GVK X
Variable und fixe Transaktionskosten – Vergleich GVK + GTK GVK GSK VK+SK SK+VK GSK Bei Mengenumlage der fixen Transaktionskosten kann Seite mit variablen Transaktionskosten vorteilhafter sein GTK GVK X Optimum berücksichtigt nicht fixe Transaktionskosten
Haftungsrecht • Internalisierungsstrategie • Formen • Verschuldungshaftung • Gefährdungshaftung
Haftungsrecht Verschuldungshaftung Gefährdungshaftung Emittent haftet für jeden Schaden den er verschuldet hat verschuldungsunabhängig Dominiert im Umweltrecht • Emittent muss den Geschädigten entschädigen, wenn • er die im „Verkehr erforderliche Sorgfalt hat vermissen lassen“ • und der Geschädigte dadurch zu Schaden kam
Externalität • Unilaterale Externalität • Nur der Verursacher kann wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen treffen • Geschädigter hat keine Einfluss auf Schadenshöhe • Dominiert im Unweltrecht • Bilaterale Externalität • Der Geschädigte hat Einfluss auf die Schadenshöhe • Schadensminderungspflicht • Verkehrsunfall
Verschuldungshaftung • Was ist Verschuldung? • Annahmen: • Staatliche Norm • Norm entspricht gesellschaftlichem Optimum • Normverstoß: Vermeidungskosten und Schadenskosten werden fällig • Normunterschreitung: nur Vermeidungskosten • Keine Transaktionskosten
Verschuldungshaftung GVK GSK VK+SK SK+VK GSK SK VK GVK X Norm
Verschuldungshaftung GVK GSK VK+SK SK+VK GSK SK VK GVK X Norm
Verschuldungshaftung mit Transaktionskosten GVK GSK VK+SK SK+VK GSK SK VK GVK X Norm
Gefährdungshaftung – Verursacher muss immer kompensieren! GVK GSK VK+SK SK+VK GSK SK VK GVK X Norm
Probleme der Gefährdungshaftung • Kollektives Versagen auf der Seite der Geschädigten • Transaktionskosten • Anspruch wird nicht durchgesetzt • Verschiebung des Optimums nach rechts (Erhöhung der optimalen Emission) • Verteilungsfolgen • Grenzvermeidungskostenfunktion verschiebt sich tendenziell nach rechts durch Einkommens- und Nachfrageeffekt • Grenzschadensfunktion steigt an, da höheres Einkommen zu einer höheren Zahlungsbereitschaft für Schadensvermeidung führt