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Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit ohne wesentliche Einschränkungen des Leistungskatalogs!

Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit ohne wesentliche Einschränkungen des Leistungskatalogs!. Das Gesundheitssystem steht angesichts demografischer Verschiebungen und medizinischen Fortschritts vor erheblichen Herausforderungen

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Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit ohne wesentliche Einschränkungen des Leistungskatalogs!

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Presentation Transcript


  1. Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit ohne wesentliche Einschränkungen des Leistungskatalogs! • Das Gesundheitssystem steht angesichts demografischer Verschiebungen und medizinischen Fortschritts vor erheblichen Herausforderungen • Die Beibehaltung des ineffizienten, demografieabhängigen Systems im Status quo könnte diese Herausforderungen kaum ohne Leistungskürzungen überstehen • Die Schaffung eines wettbewerblichen Systems ermöglicht es, diese Herausforderungen ohne wesentliche Einschränkungen des Leistungskatalogs zu meistern • Die Etablierung eines wettbewerblichen Systems erfordert insbesondere eine grundlegende Änderung des Finanzierungssystems • Die hier vorgeschlagene Bürgerprivatversicherung stellt einen gangbaren Weg dar, die Herausforderungen zu meistern, indem sie • den Versicherungen Anreize zu Innovation, Prävention und Effizienz setzt • einen echten Wettbewerb um alle Versicherten unabhängig von ihrem Risiko etabliert • die Abhängigkeiten zwischen den Generationen beseitigt, dadurch die Verschiebung von Lasten auf Kinder und Enkel verhindert und Nachhaltigkeit gegenüber demografischen Veränderungen schafft

  2. Warum ein Alternativvorschlag?Die Nachteile bestehender Versicherungssysteme • PKV • Die Vererbung von Altersrückstellungen beschneidet die Wechselmöglichkeiten • In der Folge besteht kaum Wettbewerb um Bestandsversicherte (evtl. sogar Anreize Bestandsversicherte zu „vergraulen“) • Kein Anreiz zu qualitativ hochwertiger Versorgung und effizienter Versicherungsarbeit • GKV • Erhebliche Anreize zur Risikoselektion → Ressourcenverschwendung! • Keine Nachhaltigkeit, da Umlagefinanzierung • Keine Anreize zu Prävention/keine Innovationsanreize, da nicht lukrativ • Unsystematische Umverteilung • Keine systeminhärente Kostenkontrolle, da Ausweitungen der Leistungen von nachfolgenden Generationen bezahlt werden • GKV mit Morbi-RSA • Anreize zur Risikoselektion bleiben bestehen • zentral organisierte Verfahren schaffen nur einen sehr ungenauen Ausgleich • Manipulations- und Fehlanreize • Kassen können die Klasseneinteilung beeinflussen • Umverteilung, Präventionsfeindlichkeit und Nachhaltigkeitsproblem bestehen fort

  3. Alternativvorschlag Bürgerprivatversicherung: Wesentliche Merkmale Versicherungspflicht Definition eines Mindestleistungskatalogs, der die Versicherungspflicht abdeckt Versicherung aller Bürger in einem einheitlichen, wettbewerblich organisierten System Der Mindestleistungskatalog kann dem Leistungskatalog der GKV entsprechen Verzicht auf versicherungsinterne Umverteilung zwischen Einkommensgruppen Ausgliederung dieser Umverteilung in das Steuer-Transfer-System Versicherungsinhärente Umverteilung zwischen Kranken und Gesunden bleibt bestehen Keine höheren Prämien für kranke Versicherte! Versicherung bei privaten Versicherungsunternehmen auf Kapitalbasis Unternehmen haften mit Eigenkapital und tragen Insolvenzrisiko → Nachhaltigkeitsanreiz Auffangpool übernimmt ggf. Versicherte bei Insolvenz eines Unternehmens Langfristverträge ohne ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers Versicherung zu real konstanten Prämien Bildung von Altersrückstellungen, die später abgebaut werden → Nachhaltigkeit! Übertragung individueller risikogerechter Altersrückstellungen bei Anbieterwechsel → Wettbewerb, Innovations- und Präventionsanreize! Weitgehende Vertragsfreiheit zwischen Versicherungen und Leistungserbringern

  4. Bürgerprivatversicherung:Ausgliederung der Umverteilung Umverteilung innerhalb der GKV: willkürlich und nicht bedürftigkeitsorientiert Keine Unterstützung der Einkommensschwächsten im System, sondern aus Steuern (Beiträge der Empfänger von Sozialhilfe und AlG II) Mindestbeitrag nicht am Einkommen von Geringverdienern orientiert (überproport. hoch) Nicht alle Einkommen/Bürger werden zur Umverteilung herangezogen Verzerrung der Preise durch Vermischung von Versicherung und Umverteilung Intransparenz der tatsächlichen Versicherungskosten Verhinderung von Wettbewerb Transparenz und Effizienz durch die Ausgliederung der Umverteilung Doppelung des bürokratischen Aufwands entfällt Tatsächliche Versicherungskosten transparent und ersichtlich Finanzierung der Umverteilung durch die Gesamtbevölkerung gemäß individueller steuerlicher Leistungsfähigkeit Konzentration der Unterstützung auf tatsächlich Bedürftige → Höhere Treffsicherheit → Verringerung der Kosten bei gleichem Unterstützungsniveau oder großzügigere Unterstützung tatsächlich Bedürftiger bei gleichen Kosten

  5. Bürgerprivatversicherung: Real konstante Prämien durch den Auf- und Abbau von Altersrückstellungen Kosten, Prämie Verlauf der Gesundheitskosten über den Lebenszyklus: i. d. R. steigend Abfluss von Altersrückstellungen Verlauf der Prämie: real konstant Zufluss zu den Altersrückstellungen Alter

  6. Bildung individuell risikogerechter Altersrückstellungen • Kalkulation der real konstanten Prämie bei Versicherungseintritt • Orientierung an lebenslang zu erwartenden Kosten • Abhängig von individuellem Risiko, jedoch Versicherungseintritt mit Geburt → Keine Risikounterschiede erkennbar, Einheitsprämie eines Jahrgangs eines Tarifs • Bildung von Rückstellungen aus Prämienüberschüssen in den ersten Versicherungsjahren • Durchschnittliche Krankheitskosten liegen zunächst unter kalkulierten Prämien • Gesamtheit der Prämienüberschüsse eines Kollektivs wird individuell zugerechnet • Individuelle Zuteilung der rechnungsmäßigen, bilanziellen Altersrückstellungen • Unterschiedlich hohe individuelle Rückstellung gemäß individueller Risikoentwicklung → Nicht individuelles Ansparen der Differenz zwischen eigener Prämie u. Kosten! Individuelle risikogerechte Altersrückstellung eines Versicherten (IAR) = Barwert der erwarteten zukünftigen Gesundheitsaufwendungen, die er verursacht – Barwert der erwarteten zukünftigen Prämienzahlungen des Versicherten → Hohe IAR für hohe Risiken, geringe IAR für niedrige Risiken

  7. Übertragung individuell risikogerechter Altersrückstellungen ermöglicht Versicherungswechsel für alle, unabhängig vom Risiko Ausgleich der Risikounterschiede durch die risikogerechten Altersrückstellungen Kranke müssen bei Versicherungswechsel keine höhere Prämie zahlen als Gesunde Neue Prämie berücksichtigt zu erwartende Kosten und Prämien, aber auch die überdurchschnittlich hohe Altersrückstellung Alle Risiken werden interessante Kunden: Anreize zur Risikoselektion entfallen! Gefahr der Ausweisung falscher Altersrückstellungen durch die Versicherer? Weisen Versicherer zu geringe Rückstellungen aus, um Versicherte zu halten? Keine attraktive Strategie! Ohne einen Wechsel muss die abgebende Versicherung das Risiko und die (Netto-) Kosten des Versicherten tragen Die individuelle Altersrückstellung entspricht diesen Nettokosten IAR als „Preis“, den ein Versicherer zu zahlen bereit ist, um das Risiko abzugeben → Grundsätzlich Anreiz, „korrekte“ individuelle Altersrückstellung auszuweisen → Eine objektiv „korrekte“ Altersrückstellung gibt es allerdings nicht! Abhängig von der Risikoeinschätzung der Versicherung; Schätzung kann zwischen Unternehmen variieren Übertragung individuell risikogerechter Altersrückstellungen

  8. Übertragung individueller Altersrückstellungen:Summenregel Falls dennoch eine Hold-up-Problematik erkennbar würde: Einführung der Summenregel schafft von außen zusätzliche Erfordernis sinnvoller Zuteilung Regel: Die Summe der ausgewiesenen IAR muss den bilanziell ausgewiesenen, rechnungsmäßigen, kollektiven Altersrückstellungen entsprechen Letztere sind kontrollierbar Wirkung der Summenregel: Da Rückstellungen komplett individuell zugewiesen werden müssen, führt eine zu geringe Altersrückstellung eines Versicherten zu einer zu hohen Altersrückstellung bei einem anderen Die IAR übersteigt dann die zu erwartenden Nettokosten dieses Versicherten Dieser Versicherte hat damit einen großen Wechselanreiz, da er bei einer gleich effizienten neuen Versicherung eine geringere Prämie zahlen müsste Ein Wechsel mit einer zu hohen IAR bedeutet für die abgebende Versicherung einen Verlust, da sie mehr Kapital verliert, als sie beim Verbleib des Versicherten hätte aufwenden müssen → Mit einer falschen Zuteilung der Rückstellungen schadet die Versicherung sich selbst → Versicherungswechsel/Einigungen zwischen Versicherungen auch ohne Schlichter Allerdings nur bei Effizienz des Wechsels! Kein „Recht“ auf gleich günstige Prämie

  9. Bürgerprivatversicherung und Entwicklung des Leistungskatalogs Entwicklung des Leistungskatalogs im Umlageverfahren der GKV Umverteilung zwischen Generationen: Kosten für Leistungsausweitungen zu Gunsten heute Versicherter werden zu großen Teilen von künftigen Generationen getragen Starke Anreize zur Lastenverschiebung durch Leistungsausweitung Bei sinkender Geburtenrate: Weniger Beitragszahler → können steigende Last kaum tragen → Vermeidung steigender Last erfordert Einschränkung der Leistungen für Ältere Leistungskatalog im Kapitaldeckungssystem der Bürgerprivatversicherung Jede Generation sorgt durch Rückstellungen für ihre eigenen Krankheitskosten vor Die Kosten zusätzlicher Leistungen fallen bei den Nutznießern an Nicht einkalkulierter technischer Fortschritt erfordert Prämienerhöhung Anreize zur Leistungsausweitung zu Lasten künftiger Generation entfallen Tatsächliches Kosten-Nutzen-Verhältnis neuer Leistungen wird für Versicherte und Wähler relevant → unverzerrte Abwägung Demografischer Wandel hat keinen Einfluss auf Kosten und Umfang des Katalogs

  10. Weitere Effizienzreserven heben durch Vertragsfreiheit und Reformen auf der Leistungsseite Vertragsfreiheit zwischen Versicherungen und Leistungserbringern Mindestkatalog muss erfüllt werden, auch hinsichtlich des Zugangs zu und der Qualität von Leistungserbringern Weitgehende Freiheit, wie die Anforderungen erfüllt werden: (auch selektive) Verträge mit Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten, neue Unternehmensformen etc. Nicht bindende Kollektivverhandlungen zur Senkung von Transaktionskosten denkbar Sicherstellung der Versorgung wird Aufgabe der Krankenversicherungen Flächendeckende Versorgung durch regional differenzierte Prämien Keine staatliche Krankenhausfinanzierung, kein Defizitausgleich öffentlicher Häuser Staatliche Ausschreibungen nur für Überkapazitäten für seltene Katastrophenfälle und bei drohender Unterversorgung Aufhebung der Trennung zwischen ambulantem und stationärem Sektor Krankenhäuser dürfen unbeschränkt ambulant behandeln, keine Budgets Sicherstellung der Qualität von Leistungserbringern Entwicklung und Publikation von Qualitätsindikatoren (u.a. BQS-Daten) Einrichtung einer Regulierungsbehörde für das Gesundheitswesen

  11. Warum ein Systemwechsel? Bürgerprivatversicherung vs. System mit Morbi-RSA

  12. Organisation des Systemwechsels:Übergang von der GKV zur Bürgerprivatversicherung Bisher GKV-Versicherte haben keine Altersrückstellungen gebildet Übergang erfordert Ausstattung der Übergangsgeneration mit IAR Sonst extrem hohe Prämienbelastung der Übergangsgeneration Dennoch kostenneutraler Übergang möglich Keine Doppelbelastung der Umstellungsgeneration Keine Erhöhung der Verschuldung → lediglich Umwandlung impliziter Schuld des Umlagesystems in explizite Schuld Ohne gravierende Kapitalmarkteffekte organisierbar Bildung eines Sondervermögens, um Umstellungsgeneration mit IAR auszustatten Altersrückstellungen werden an Versicherungen ausgezahlt → Anlage am Kapitalmarkt, Erzielung von Zinserträgen → Ermöglicht Absenkung der Prämien – Abschöpfung durch Versicherungssteuer → Verwendung zur Tilgung der Zinsen auf das Sondervermögen

  13. Finanzierungsströme im Status quo Finanzierungsströme nach der Umstellung Welche Unternehmen bekommen welche Altersrückstellung? Festlegung einer identischen, real konstanten Durchschnittsprämie für alle Versicherten Versicherungen geben Forderungen für Höhe der Altersrückstellungen zu festgesetzer Prämie ab (Ausschreibungsverfahren) Niedrigste Altersrückstellungen werden aus dem Sondervermögen finanziert Versicherte können die Versicherung frei wählen, müssen aber ggf. höhere Prämie zahlen, falls freiwillig gewählte teurere Versicherung mit finanzierter IAR nicht auskommt Beiträge: 165 Mrd. € Versicherte Krankenkassen Beiträge: 130 Mrd. € Versicherte Versicherungen Steuern: 35 Mrd. € Zinsen: 35 Mrd. € Sondervermögen: - 800 Altersrückstellungen: + 800 Organisation des Systemwechsels:Übergang von der GKV zur Bürgerprivatversicherung

  14. Warum ein Systemwechsel?Vorteile der Bürgerprivatversicherung Kostenkontrolle und Nachhaltigkeit Keine weiteren Lastverschiebungen auf Kosten künftiger Generationen Der Prozess steigender impliziter Verschuldung wird gestoppt Anreize zur nachhaltigen Leistungsausweitung Effizienzvorteile durch echten Wettbewerb der Versicherungen Innovationsanreize Intensiver Wettbewerb um hohe Versorgungsqualität Besonders kranke Menschen profitieren Gleichbehandlung aller Versicherten Alle Versicherten sind interessante Kunden Effektive Vermeidung von Risikoselektion De facto höhere Prämienbelastung Kranker im Status quo entfällt Jeder Versicherte kann jederzeit die Versicherung wechseln Wahlfreiheit unabhängig vom Gesundheitszustand und der bisherigen Vertragslaufzeit Effiziente Aufteilung der Versicherten auf die Versicherungen Besserstellung aller Generationen

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