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Lizenz-(Options-)Vertrag. MMag. Sabine Fehringer, LL.M. Anwendungs-bereich. Definition Optionsvertrag. Lizenz-(Options-)Vertrag. Vor Abschluss eines Lizenzvertrages Zusätzlich zu einem Forschungs- und (oder) Entwicklungsvertrag Integriert in Forschungs- und Entwicklungsvertrag,
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Lizenz-(Options-)Vertrag MMag. Sabine Fehringer, LL.M.
Anwendungs-bereich Definition Optionsvertrag Lizenz-(Options-)Vertrag • Vor Abschluss eines Lizenzvertrages • Zusätzlich zu einem Forschungs- und (oder) Entwicklungsvertrag • Integriert in Forschungs- und Entwicklungsvertrag, Geheimhaltungs-vereinbarung, LoI • Absicherung des Rechts (z.B. Zur Erprobung der F & E Ergebnisse • Rechteeinräumung auf Abschluss eines Hauptvertrages (z.B. Lizenzvertrag) 383971
Lizenz-(Options-)Vertrag Form • Grundsätzlich Formfreiheit • Schriftlichkeit geboten wesentlicher Inhalt • Anbot auf Abschluss eines Hauptvertrages • Annahmefrist, in der Optionsnehmer Anbot annehmen kann • Exklusivität (sachliche / räumliche Beschränkung?) • Geheimhaltungsverpflichtung • (Nicht-) Übertragbarkeit • Optionsentgelt zahlbar durch Optionsnehmer • Hauptvertrag liegt dem Optionsvertrag als Entwurf bei 383971
UnterscheidungOptionsvertrag und Vorvertrag Optionsvertrag Vorvertrag • Vereinbarung, künftig einen Vertrag mit bestimmtem Inhalt abzuschließen • Einseitig / Zweiseitig verbindliche Gestaltung • Vertragsgegenstand ist die Verpflichtung zum Abschluss eines Hauptvertrages (nicht die im Vertrag geregelten Verpflichtungen) • Vorvertrag muss alle wesentlichen Punkte des Hauptvertrages enthalten • Auf Abschluss des Hauptvertrages muss innerhalb eines Jahres geklagt werden, ansonsten ist das Recht erloschen • Optionsnehmer erhält ein Recht, ein inhaltlich vorausbestimmtes Schuldverhältnis in Geltung zu setzen • Ausübung begründet unmittelbar vertragliche Verpflichtung des Optionsgebers 383971
Lizenz-(Options-)Vertrag Pflichten des Optionsgebers • Aufrechterhaltung des Schutzrechts • Unterlassung der Vereitelung der Ausübung der Option (Verstoß gegen Exklusivität, Verkauf des Rechts,…) Optionsentgelt • Pauschale, monatliche Pauschale • Anrechnung / Nichtanrechnung auf Lizenzentgelt Kartellrecht • Fällt die Vereinbarung unter eine Gruppenfreistellungs-verordnung (GVO Technologietransfer) • Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten • Anzeigepflicht beim Kartellgericht? • Marktbeherrschung? 383971
Kontakt MMag. Sabine Fehringer, LL.M. Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbHASchottenring 12, A-1010 WienT 01/537 70 – 324F01/537 70 – 70E-Mail sabine.fehringer @ fwp.at 383971