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Produkthaftung und Strafrecht

Produkthaftung und Strafrecht. Rechtsanwalt Sami Negm Rechtsanwälte Dr. Pribilla Kaldenhoff Negm Goebenstr. 3 50672 Köln s.negm@prikalneg.de www.prikalneg.de. Produkthaftung relevante Straftatbestände des StGB. Körperverletzungsdelikte

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Produkthaftung und Strafrecht

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Presentation Transcript


  1. Produkthaftung und Strafrecht Rechtsanwalt Sami Negm Rechtsanwälte Dr. Pribilla Kaldenhoff Negm Goebenstr. 3 50672 Köln s.negm@prikalneg.de www.prikalneg.de

  2. Produkthaftungrelevante Straftatbestände des StGB • Körperverletzungsdelikte • Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB Geldstrafe, Freiheitsstrafe 3 Mon. bis zu 3 Jahre • einfache Körperverletzung, § 223 StGB Geldstrafe, Freiheitsstrafe 3 Mon. bis 5 Jahre • Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB Freiheitsstrafe 6 Mon. bis 10 Jahre • Schwere Körperverletzung, § 226 StGB Freiheitsstrafe 1 Jahr bis 10 Jahre • Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB nicht unter 3 Jahren • Tötungsdelikte • Fahrlässige Tötung, § 222 StGB Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre • Totschlag, § 212 StGB nicht unter 5 Jahren • Mord, § 211 StGB lebenslang RA S. Negm

  3. Produkthaftungandere relevante Straftatbestände • § 20 GPSG: • Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 19 Abs. 1 Nr. 1 • Buchstabe Nr. 5 (entgegen § 7 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 4 ein dort genanntes Zeichen verwendet oder mit ihm wirbt) oder • Buchstabe Nr. 6 a (einer vollziehbaren Anordnung nach • § 8 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 oder 5 bis 8 zuwiderhandelt) • bezeichnete vorsätzliche Handlung beharrlich wiederholt oder durch eine solche vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. • § 51 LMBG (Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis 3 Jahre) und • § 52 LMBG (Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis 1 Jahr) • § 95 AMG (Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis 3 Jahre) • § 96 AMG (Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis 1 Jahr) RA S. Negm

  4. Wer ist strafrechtlich verantwortlich? • Unternehmen selbst kann nicht bestraft werden. • In Betracht kommen die Mitarbeiter • Originäre Verantwortlichkeit der Entscheidungsträger steht im Vordergrund (top down Betrachtungsweise) • In Krisen- und Ausnahmesituationen ist eine Berufung auf horizontale bzw. vertikale Arbeitsteilung strafrechtlich nicht von Belang RA S. Negm

  5. Strafrechtliche ProdukthaftungVerhalten bei Durchsuchungen • der Durchsuchung widersprechen! • nach Durchsuchungsbeschluss fragen (widersprechen, wenn älter als 6 Monate (BVerfGE 96, 44)  • Durchsuchungsbeschluss nicht erforderlich, wenn Gefahr im Verzug. Nach Begründung fragen • Obwohl § 104 Strafprozessordnung (StPO) generell vorsieht, dass eine Durchsuchung zur Nachtzeit - also im Zeitraum vom 1. April bis 30. September von 21 Uhr bis 4 Uhr morgens und im Zeitraum vom 01.10. bis 31.03. von 21 Uhr bis 6 Uhr morgens - nicht stattfinden darf, ist bei „Gefahr im Verzug“ die Durchsuchung zu jeder Tag- und Nachtzeit möglich und zulässig (auch bei Verfolgung auf frischer Tat oder zur Ergreifung eines entwichenen Gefangenen). • Strafverteidiger hinzuziehen. Verteidiger hat zwar keinen Rechtsanspruch auf Anwesenheit. Wenn aber der Inhaber der Räume (also der betroffene Mieter oder Eigentümer) die Anwesenheit des Verteidigers gestattet, darf dem Verteidiger die Anwesenheit nur verboten werden, wenn er die Amtshandlung stört, wovon ohne weitere Anhaltspunkte nicht auszugehen ist. • Keine Versuche, „Beweismaterial beiseite zu bringen“! Haftbefehl wg. Verdunklungsgefahr droht!  • unbedingt Verzeichnis der in Verwahrung genommenen Gegenstände geben lassen • Sie haben ein Recht darauf, dass Papiere und Datenträger, Filme und Tonträger versiegelt und nur vom Staatsanwalt, nicht von der Polizei, durchgesehen werden. Hierbei haben Sie ein Anwesenheitsrecht. Sie können hierzu einen Verteidiger heranziehen. Achten Sie auch bei der Beschlagnahme von Papieren auf eine genaue Auflistung. Es kommt vor, dass entlastendes Material beschlagnahmt wird und dies später nicht mehr zu finden ist.  RA S. Negm

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