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Rechtlicher Rahmen. SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe §1: Recht auf Erziehung, Elternverantwortung und Jugendhilfe d.h. für junge Menschen: Recht auf Förderung und Erziehung; Vermeidung von Benachteiligungen, Schutz vor Gefahren; Schaffung positiver Umweltbedingungen
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Rechtlicher Rahmen • SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe • §1: Recht auf Erziehung, Elternverantwortung und Jugendhilfe • d.h. für junge Menschen: Recht auf Förderung und Erziehung; Vermeidung von Benachteiligungen, Schutz vor Gefahren; Schaffung positiver Umweltbedingungen • d.h. für Eltern: Erziehung als Recht und Pflicht; Recht auf Beratung und Unterstützung
Rechtlicher Rahmen • SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe • § 28: Erziehungsberatung Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und –einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.
Rechtlicher Rahmen • Erstinstanz, Teil der Psychosozialen Grundversorgung • Niederschwelligkeit (direkter Zugang, geringe Wartezeit, unbürokratische Anmeldung, gute Erreichbarkeit…) • Kooperation mit weiteren Institutionen und Fachstellen • Aufgaben: Erziehungshilfe durch Beratung, Therapie, Prävention, Information
Wer kann zu uns kommen? • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene • Eltern(-teile) • Erzieherinnen und Erzieher • Lehrerinnen und Lehrer • Alle Personen, die in der Erziehung von Kindern oder Jugendlichen Verantwortung übernehmen
Grundsätzlich gilt: • Schweigepflicht • Kostenfreiheit für Klienten • Unabhängigkeit von • Nationalität • politischer Weltanschauung • Religion
Angebote • Beratung • Psychologische Diagnostik • Referate und Vorträge (z.B.: Pubertät) • Präventionsprojekte (z.B. zum Thema sex. Missbrauch) • Gruppenangebote (z.B. Scheidungskindergruppe)
Wir können helfen: • Bei Schwierigkeiten im Kleinkind- und Kindergartenalter • Bei Schwierigkeiten in der Schule • Bei Störungen im Bereich der Körperfunktionen • Bei Schwierigkeiten im Sozialverhalten
Wir können helfen • Bei Schwierigkeiten in der Familie • Bei Gewalterfahrung oder sexuellem Missbrauch an Kindern oder Jugendlichen • Bei weiteren Problemen Jugendlicher oder junger Erwachsener
Adresse • St.-Ulrichsplatz 3 (Seitenflügel Amtsgericht) 89407 Dillingen • Telefon: 09071/8066 • Fax: 09071/726623 • e-mail: info@eb-dillingen.de (Außenstelle Wertingen: Kontakt über DLG)