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Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus der BK Beschlusskommission und der RK Regionalkommission. Beschlusskommission Grundstruktur, Mantel (Allg. Teil und Anlage 1), Mittelwert-Tabelle, Eingruppierung, Altersversorgung, sowie Vorgaben für Bandbreiten Verhandlungskommission 6 DN und 6 DG.

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Zukünftiges Arbeitsrecht Bundesebene

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Presentation Transcript


  1. Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus derBK Beschlusskommissionund derRK Regionalkommission

  2. Beschlusskommission Grundstruktur, Mantel (Allg. Teil und Anlage 1), Mittelwert-Tabelle, Eingruppierung, Altersversorgung,sowie Vorgaben für Bandbreiten Verhandlungskommission 6 DN und 6 DG 28 DG und 28 DN durch einen Beschluss ¾ Mehrheit in die künftige AVR Zukünftiges ArbeitsrechtBundesebene

  3. Bundeskommission Beschluss Juni 2008 • Die zweijährigen Lebensaltersstufen werden zu • Regelvergütungsstufen • - Kinderortszuschlag bleibt, (für neue Mitarbeiter 90 Euro) • - Verheiratetenortszuschlag (Besitzstand Stichtag 30.06.08) • - Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld bleibt unverändert • - AZV Tag bleibt unverändert • - Tabellenwert wird um 50 Euro Sockelbetrag erhöht • und ab 01.01.08 plus 1,6% • und ab 01.01.09 um weitere 4,3% erhöht • - Einmalzahlung 225 Euro im Januar 2009 • - 70 Euro mtl. mehr für Azubis und Schüler • - 39 Stunden-Woche ab 01.09.09

  4. Zulässige Bandbreiten zur Abweichung in der Regionalkommission in der Vergütung 7% für 2008 in der Arbeitszeit 6% für 2008 in der Vergütung 10% für 2009 in der Arbeitszeit 6% für 2009

  5. Regionalkommission Entgelthöhe, wöchentliche Arbeitszeit und Urlaubstage, sowie Abweichungen zur Beschäftigungssicherung,innerhalb der durch die Bundeskommission vorgegebenen Bandbreiten Augsburg alle 7 bayerischen Bistümer Bambergmit je 2 Vertretern Eichstätt als RKzusammengefasst München Freising Passau Regensburg Würzburg Bayern 14 DG und 14 DN durch einen Beschluss ¾ Mehrheit in die künftige AVR Zukünftiges ArbeitsrechtRegionalebene

  6. Beschlussergebnisse vom 09.07.08aus der Regionalkommission • Grundlage ist die Zusammenführung von Grundvergütung, allgemeiner Zulage und Ortszuschlag der Stufe 1 • Diese werden zur Regelvergütung ohne finanzielle Verluste für die am 30.06.08 bereits beschäftigten Mitarbeiter.

  7. Beschlussergebnisse vom 09.07.08aus der Regionalkommission • Diese neuen Tabellenwerte werden ab 01.07.08 um den Sockelbetrag von 50Euround danach um 1,6% erhöht. Dies gilt für die VG 1-9 und Kr 14-3 • Ohne Sockelbetrag aber auch 1,6% mehrfür die VG 10-12 und Kr 1 und Kr 2Sonderregelung: Mitarbeiter die bereits am 30.06.08 beschäftigt waren, erhalten 50,80 Euro als Zulage zusätzlich.

  8. Beschlussergebnisse vom 09.07.08aus der Regionalkommission • Ab 01.07.08 gibt es eine Zulage in gleicher Höhe (Differenz zwischen Juni- und Juli-Gehaltals Ersatz für das erste Halbjahr und damit gibt es ein höheres Weihnachtsgeld für 2008) • Auch für Mitarbeiter die in der zweiten Jahreshälfte eingestellt werden. • Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zulagen anteilig.

  9. Beschlussergebnisse vom 09.07.08aus der Regionalkommission • Eine weitere Erhöhung der Tabellenwerte um 4,3%ab 01.01.09 • Eine Einmalzahlung von 225Euro im Januar 2009Bitte beachten: die Einmalzahlung von 450 € im Dez. 2008erfolgt zusätzlich und ist nicht Teil dieses Beschlusses ! • 70Euro mtl. mehr für Azubis und Schüler rückwirkend ab dem 01.01.08

  10. Regelvergütungstabelle ab 01.07.08

  11. Vergütungsgruppenzulagen Anlage 2d die Anmerkungen A-F • werden rückwirkend ab dem 01.01.08 dynamisiert in Eurobeträgen festgelegt(bisher prozentuale Berechnung auf Basis der Grundvergütung) 20082009 • A 84,63 € 88,27 € • B 101,56 € 105,93 € • C 112,17 € 116,99 € • D 124,19 € 129,53 € • E 103,49 € 107,94 € • F 137,81 € 143,73 €

  12. Modellberechnung Beispiel: VergGr 5b, Stufe 6, verheiratet, zwei Kinder Vergütung bis 31.12.2007Vergütung ab 01.01.2008 • Grundvergütung 1937,96 € Regelvergütung 2554,92 € • Ortszuschlag Stufe 4 790,40 € Zulage „verheiratet“ 108,61 € • Allg. Zulage 114,60 € Zulage „Kinder“ 184,04 € • Schichtzulage 35,79 € Schichtzulage 35,79 € • Heimzulage 61,36 € Heimzulage 61,36 € • Vergütung 2940,11 € Vergütung 2944,72 € Vergütung ab 01.07.2008Vergütung ab 01.01.2009 • Regelvergütung 2646,60 € Regelvergütung 2760,40 € • Zulage „verheiratet“ 108,61 € Zulage „verheiratet 113,28 € • Zulage Kinder 184,04 € Zulage Kinder 191,96 € • Zulage „Differenz“ 91,68 € • Schichtzulage 35,79 € Schichtzulage 35,79 € • Heimzulage 61,36 € Heimzulage 61,36 € • Vergütung 3128,08 € Vergütung 3163,79 €

  13. Beschlussergebnisse vom 09.07.08aus der Regionalkommission • Weihnachtsgeld(Berechnung Septembergehalt/1993)80,84% für 2008 und 77,51% für 2009 • Urlaubsgeldbleibt unverändert(255,65 € /332,34 €) • AZV Tag bleibt unverändert • 38,5 Std. Woche bis 30.06.09 • 39 Std. Woche ab 01.07.09(als Kompensation für das erhöhte Weihnachtsgeld in2008)

  14. Beschlussergebnisse vom 09.07.08aus der Regionalkommission • Besitzstandsregelung: • Gelten für alle Mitarbeiter die am 30.06.08bereits beschäftigt waren und deren AVR Dienstverhältnis nach dem 01.07.08 fortbesteht. Erhöhung der Bezüge beim Ausscheiden im zweiten Halbjahr/ keine Nachzahlung beim Ausscheiden im ersten Halbjahr

  15. Beschlussergebnisse vom 09.07.08aus der Regionalkommission • Besitzstandsregelung: • Ortszuschlag der Stufe 2 für Mitarbeiter die bereits am 30.06.08 verheiratet waren. Für neue Mitarbeiter, oder bei Heirat nach dem 01.07.08 entfällt der Ehegattenbezogene Ortszuschlag • Besitzstandsmitarbeiter erhalten diesen Ehegattenbezogene OZ dynamisiert und rückwirkend ab 01.01.08 108,61 € für 2008 und 113,28 € für 2009(Die Konkurrenzregelung bleibt weiterhin bestehen!)

  16. Beschlussergebnisse vom 09.07.08aus der Regionalkommission • Besitzstandsregelung: • Ortszuschlag (Kinder) der Stufe 3-8für Mitarbeiter die bereits am 30.06.08 beschäftigt waren.Neue Mitarbeiter die ab dem 01.07.08 eingestellt sind bekommen eine Kinderbezogene Zulage von 90 € mtl.(Die Konkurrenzregelung entfällt!) • Besitzstandsmitarbeiter erhalten diese Kinderzulage dynamisiert und rückwirkend ab 01.01.0892,02 € für 2008 und 95,98 € für 2009 (Die Konkurrenzregelung bleibt weiterhin bestehen!)

  17. Anerkennung von Vordienstzeiten • Die Umwandlung der Lebensaltersstufen in Berufserfahrungsstufen(=Regelvergütungssätze in Stufen) führen u. U. zu Nachteilen - für neue Mitarbeiter,(wenn die Person deutlich älter als 30 Jahre ist)- aber auch für kirchliche Mitarbeiter (anderer Wohlfahrtsverbände) die zu einem anderen Träger wechseln: • Ein Arbeitgeberwechsel innerhalb des kirchlichen Bereiches ist bei der Einstufung zu den Berufserfahrungsstufen unschädlich, wenn das neue Dienstverhältnis nicht durch einen Werktag unterbrochen ist. • Sonderregelung: Der neue Arbeitgeber kann Vordienstzeiten anrechnen, wenn die Unterbrechung nicht länger als ein Jahr beträgt.

  18. Anerkennung von Vordienstzeiten • Die Überleitungsregelungen gelten zwingendfür ununterbrochene Arbeitsverhältnisse.Ein Dienstverhältnis besteht auch ununterbrochen fort: - bei der Verlängerung von befristeten Verträgen- sowie bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb der AVR.In beiden Fällen sind Unterbrechungen bis zu einem Monat unschädlich. • Pflichtanrechnung von Zeitenbei anderen Arbeitgebern, wenn der Berufsabschluss (Ausbildungsnachweis) Vorraussetzung für die Einstellung ist.

  19. Einrichtungsspezifische Regelungen Einrichtungs-Anträge nach § 11 der neuen AK-Ordnung zur Genehmigung von befristeten Abweichungen • Über einen solchen Antrag muss innerhalb vondrei Monaten mit einer ¾ Mehrheitin der Regionalkommission entschieden werden. • Bei Nichtentscheidung oder nicht erreichter Mehrheit kann ein Vermittlungsverfahren in Gang gesetzt werden.

  20. Einrichtungsspezifische Regelungen • Wird ein Antrag (§11) durch gemeinsame Aufforderungvon Dienstgeber und (G)MAV eingebracht, (ist das Quorum verändert!) dann entscheidet die Kommission mit der absoluten Mehrheit (50%+1) • Antragsvoraussetzungenfür §11 Anträge:- der Antrag muss begründet sein- aussagekräftige Unterlagen müssen vorliegen- er muss innerhalb der zulässigen Beschlussfassung liegen(nur für befristete Regelungen zu Vergütungsbestandteilen und der regelmäßigen Arbeitszeit)

  21. Einrichtungsspezifische Regelungen • Für die Beratung und Beschlussfassung von §11 Anträgen werdenunterschiedliche Gebührenerhoben. • Gebühren richten sich nach der Anzahl der Mitarbeiter- Beratungsgebühr (100 – 900 Euro)entsteht mit Einreichung des Antrages an die RK- Beschlussgebühr(300 – 5.000 Euro)für ganz oder teilweise beschlossene Anträge • Für zurückgenommene Anträge vor der Beratung halbiert sich die Gebühr.

  22. Betriebsebene • Dienstvereinbarungen (DV)können abgeschlossen werden: • aber nur wenn ausdrücklicheine Öffnung hierzu erfolgt ist !Rechtsgrundlage nach AVR im Konfliktfall einklagbar • Beispiel: die Einmalzahlung 2008 (450 €)Diese Dienstvereinbarung kann nur mit Unterschrift vom DG und der MAVin der Höhe der Auszahlung undim Auszahlungszeitpunkt verändert werden.

  23. Regionalkommissionnächste Sitzung: 15.+16.10.08 25.+26.11.08 Bundeskommissionnächste Sitzung: 22.+23.10.08 Terminplanung zur Beschlussfassung der AK

  24. Danke für die gute Zusammenarbeit Martin Pickel Jürgen Gerbig Präsentation für die RK erstellt von Susanne Neubauer und Josef Taudte, Würzburg

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