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Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen. 29. April 2005 Maison de France Mayence. Dr. Bernhard Einig • Abteilung Studium und Lehre • Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Gliederung. Sachstand Strukturmodelle Modularisierung der Studieninhalte Leistungspunktesystem Praxisbeispiele
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Einführung vonBachelor- und Masterstudiengängen 29. April 2005Maison de FranceMayence Dr. Bernhard Einig • Abteilung Studium und Lehre • Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Gliederung • Sachstand • Strukturmodelle • Modularisierung der Studieninhalte • Leistungspunktesystem • Praxisbeispiele • Arbeitshilfen
Gliederung • Sachstand • Strukturmodelle • Modularisierung der Studieninhalte • Leistungspunktesystem • Praxisbeispiele • Arbeitshilfen
Sachstand Entwicklung hin zu Regelabschlüssen an deutschen Hochschulen • kontinuierlich zunehmende Tendenz, inzwischen (SS 05): • 1.447 Bachelorstudiengänge von insg. 9.157 grundständigen Studienangeboten (~ 15,8%) • 1.313 Masterstudiengänge von insg. 2.066 weiterführenden Studienangeboten (~ 63,6%) [Q: Hochschulrektorenkonferenz, „Information: Statistische Angaben zur Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen, Akkreditierung, Studierenden und Absolventen. Wintersemester 2004/2005“, mit Ergänzung für das Sommersemester 2005 aus dem Hochschulkompass der HRK (Statistik); Stand: 22.01.2005]
Rechtsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen: • 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes vom 8. August 2002, § 19 Abs. 1: • „(1) Die Hochschulen können Studiengänge einrichten, die zu einem Bachelor- oder Bakkalaureusgrad und zu einem Master- oder Magistergrad führen. • Umsetzung in Landesgesetzgebung, z.B. Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz vom 21. Juli 2004, § 19 Abs. 4: • „(4) Die Hochschulen können Studiengänge einrichten, die zu einem Bachelorgrad und zu einem Mastergrad führen (Bachelor- und Masterstudiengänge).
Rechtsgrundlagen Rahmenvorgaben: • Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (KMK vom 15. September 2000) • Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (KMK vom 10. Oktober 2003), Pkt. 7 • vgl. auch: BLK (Hg.), Modularisierung in Hochschulen. Handreichung zur Modularisierung und Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen, (Materialien zur Bildungsplanung und zur Forschungsförderung 101), Bonn 2002 • ggf. länderspezifische Rahmenvorgaben
Gliederung • Sachstand • Strukturmodelle • Modularisierung der Studieninhalte • Leistungspunktesystem • Praxisbeispiele • Arbeitshilfen
Studiengangstrukturen Ein-Fach / Zwei-Fächer / Mehr-Fächer-Studiengang • Bachelor- und Masterstudiengänge können sich auf • 1 Fach • 2 Fächer • oder mehrere Fächer • erstrecken. • Interdisziplinäre Ausrichtung ist aber in jedem Fall angestrebt
Gliederung • Sachstand • Strukturmodelle • Modularisierung der Studieninhalte • Leistungspunktesystem • Praxisbeispiele • Arbeitshilfen
Modularisierung Definition, Grundansatz, Auswirkung • Modularisierung:Zusammenfassung von Lehr- und Lernveranstaltungen unterschied-lichen Typs (Vorlesungen, Seminare Übungen, Praktika etc.) zu thematisch zusammenhängenden Veranstaltungsblöcken • Ansatz ist explizite Lernziel-Orientierung: Konzeption aller Studienangebote eines Moduls von den definierten Qualifizierungszielen des Moduls her; überprüfbar in Modulprüfung • Auswirkung:Bedeutet in der Regel Um- oder Neuorganisation der Studienstruktur
Modularisierung Ziele • Eindeutige und transparente Strukturierung des Studiums • Ermöglichen der flexiblen und individuelleren Gestaltung des Studiums bei gleichzeitig hoher Planungssicherheit für das Fach • Gleichmäßigere Verteilung der Prüfungsbelastungen auf das gesamte Studium, Entlastung der Zwischen- und Abschlussprüfung(en) • Erhöhung der Relevanz aller Studienleistungen für Gesamtstudium • Gewährleistung des leichteren Transfers erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen
Modularisierung • Länderübergreifende Vorgaben • In der Regel ein bis zwei Semester; in besonders begründeten Einzelfällen auch über mehrere Semester • Abschluss mit Modulprüfung (studienbegleitende Prüfungen) • Mit Leistungspunktesystem verknüpft • Erforderlich: Beschreibung der Inhalte, Qualifikationsziele, Verwend-barkeit, Lehrformen, Dauer, Arbeitsaufwand, Leistungspunkte und Noten, formale Bedingungen etc. („Modulhandbuch“) • Verpflichtend für konsekutive Studiengänge, empfohlen auch für traditionelle Studiengänge
Modularisierung b) Länderspezifische Vorgaben (Bsp. Rheinland-Pfalz) • Umfang:in der Regel 8 SWS ± 2 SWS (12 LP ± 3 LP) • Modulbezeichnungen:sind festgelegt (Prüfungsordnung); aber Titel der Lehrveranstaltungen nicht festgelegt • Teilnahme-/Zulassungsvoraussetzungen:können im Einzelfall bestimmt werden (aber kein „interner Numerus Clausus“) Festlegung in Prüfungsordnung • Reihenfolge:kann geregelt werden; aber Umsetzbarkeit ohne Studienzeitver-längerung beachten
Modularisierung b) Länderspezifische Vorgaben (Bsp: Rheinland-Pfalz) • Modulprüfung: • in der Regel abschließende Prüfung; kumulative Modulprüfung nur in begründeten Einzelfällen zulässig; • Prüfungsformen nicht festgelegt (schriftlich, mündlich, andere Formen) • sollen zeitnah nach dem Absolvieren sämtlicher Lehrveranstal-tungen des Moduls stattfinden • Grundsatz: Gesamtprüfung des Erreichen des Qualifikationsziels • eine unter Prüfungsbedingung erbrachte qualifizierte Studienleistung kann eingerechnet werden;
Modularisierung b) Länderspezifische Vorgaben • Modulprüfung (2): • Modulnoten gehen in der Regel anteilig gewichtet in Examensnote ein • zwei Wiederholungsmöglichkeiten, sofern für Modulprüfung kein Freiversuch gewährt wird; • bei endgültigem Nichtbestehen der Prüfung eines Pflichtmoduls kann das Studium in dem betreffenden Fach nicht mehr fortgesetzt werden
Modularisierung weitere Merkmale • Unterscheidung zwischen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen ( Wahlmodul) • Ein Modul kann gleichzeitig • Lehrveranstaltungen aus einem Modul können auch Bestandteil eines anderen Moduls (eines anderen Studiengangs) sein • Einheitliches Qualifikationsziel erfordert enge Abstimmung zwischen den Lehrenden innerhalb eines Moduls • in unterschiedliche Studiengänge integriert und dabei • zugleich Pflicht- und Wahlpflichtmodul sein
Gliederung • Sachstand • Strukturmodelle • Modularisierung der Studieninhalte • Leistungspunktesystem • Praxisbeispiele • Arbeitshilfen
Leistungspunktesystem Wesensmerkmale • System zur: • Grundlage: durchschnittlicher Arbeitsaufwand der Studierenden für erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltung („student workload“) Perspektivenerweiterung: Zur Berechnung der Kapazität der Lehrenden tritt die Betrachtung der Kapazität der Studierenden • formalisierten Bestimmung und Erfassung qualifiziert erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen • Quantifizierung sämtlicher zum erfolgreichen Studium erforderlichen Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (einschließlich Praktika und Prüfungen)
Leistungspunktesystem Wesensmerkmale • Gedacht als Instrument zur Erleichterung der nationalen und internationalen Mobilität (Transfersystem) • Verbreitetes Leistungspunktesystem = „European Credit Transfer System“ (ECTS)
Leistungspunktesystem Vorgaben • pro Jahr 60 Leistungspunkte („credits“) 180 cr für erfolgreichen Studienabschluss (einschl. Prüfungen) eines dreijährigen Bachelor-studiengangs • 300 cr. Voraussetzung für Vergabe des Master-Titels • Leistungspunkte nur für qualifizierte (= erfolgreich bestandene) Studien- und Prüfungsleistungen • Vergabe der Leistungspunkte nach Abschluss der Modulprüfung
Leistungspunktesystem „student workload“ • bildet das durchschnittliche zeitliche Arbeitspensum der Studierenden ab, das für das erfolgreiche Erbringen sämtlicher für den Abschluss des Studiums erforderlichen Studien- oder Prüfungsleistung benötigt wird • erfasst alle Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen (einschl. Praktika und Prüfungen) • umfasst sämtliche studentischen Arbeitszeiten für Vorbereitung, Teilnahme, Nachbereitung • Ansatz:ca. 46 Arbeitswochen à 32 - 40 Arbeitsstunden mind. 1.500 / max. 1.800 Stunden pro Jahr (Vorbereitung, Nachbereitung, Durchführung einschl. Prüfungen) • 1 Leistungspunkt entspricht ca. 25 - 30 Std. studentischer Arbeitszeit
Leistungspunktesystem „student workload“ Arbeitshilfe zur ersten Ermittlung der geschätzten studentischen Arbeitsbelastung: Der Leistungspunkte-Rechner der Universität Mainz:www.uni-mainz.de/studium
Leistungspunktesystem weitere Erfordernisse • Festlegung des (theoretischen) rechnerischen Ansatzes für Leistungspunktberechnung • Unterstützung durch umfassendes edv-gestütztes Studien- und Prüfungsverwaltungssystem erforderlich
Gliederung • Sachstand • Strukturmodelle • Modularisierung der Studieninhalte • Leistungspunktesystem • Praxisbeispiele • Arbeitshilfen
Beispiele Umstellung der Studienstruktur im Fach Deutsche Philologie / Deutsch bisher ab SS 2006 ab WS 2007/08? MA LehramtDeutsch MA Germanist.Literaturwiss. MA Germanist.Sprachwiss. MADeutsch alsFremdsprache MA Germanist.Literaturwiss. MA Germanist.Sprachwiss. MADeutsch alsFremdsprache Lehramt Deutsch Magister Deutsche Philologie Lehramt Deutsch BAGermanistik BALehramtDeutsch BScMathematik
6. Vertiefungsphase 5. 4. Aufbauphase 3. 2. Einführungphase 1. Beispiele Der Bachelorstudiengang Germanistik Sem Veranstaltungen Sprach-wissenschaft Prüfung Literatur- wissenschaft Praxis derGermanistik Zusatzmoduleaus Nachbar-disziplinen
In den ersten beiden Semestern werden Grundlagen der Sprach- und Literaturwissenschaft gelehrt. Insbesondere geht es darum, die Studierenden an die spezifische Thematik und wissenschaftliche Methodik des Faches heranzuführen, einen vorläufigen Überblick über seine Gegenstände, seine Arbeits- und Berufsfelder zu vermitteln und den Zusammenhang von theoretischen Kenntnissen und praktischen Fertigkeiten erfahrbar zu machen. Umstellung Studienstruktur Dt. Institut Definition der Einführungsphase (= 1. Studienjahr)
Beispiele Der Bachelorstudiengang Germanistik Sem Veranstaltungen Umfang Vertiefungsphase Epochen derLit.Geschichte 4 Kontrast.Ling. 2 Sprache u.Kognition 2 Medienkultur undLiteratur 2 Bachelorprüfung(einschl. BA-Arbeit) 6. 16 SWS30 cr (6 cr) (6 SWS / 10 cr) (4 SWS / 4 cr) Prakt. Epochen derLit.Geschichte 3 Kontrast.Ling. 1 Sprache u.Kognition1 Medienkultur undLiteratur 1 Wahlfach 3 5. 16 SWS30 cr (6 cr) (4 SWS) (6 SWS / 10 cr) (4 SWS / 4 cr) Epochen derLit.Geschichte 2 Periodenu. Prinzi-pien 2 Strukturu. Bedeu-tung 2 Text undKontext 2 Wahlfach 2 4. Aufbauphase 18 SWS30 cr (6 SWS / 10 cr) (4 SWS) (6 SWS / 10 cr) 3. Epochen derLit.Geschichte 1 Periodenu. Prinzi-pien 1 Strukturu. Bedeu-tung 1 Text undKontext 1 Wahlfach 1 18 SWS30 cr (6 SWS / 10 cr) (4 SWS) (6 SWS / 10 cr) Einführungsphase 2. Grundlage derLiteraturwiss. 2 Grundlagen derSprachwiss.2 Praxis derGermanistik 2 Nachbar-disziplin 2 16 SWS30 cr (6 SWS / 10 cr) (6 SWS / 10 cr) (4 SWS / 4 cr) (4 SWS / 6 cr) 1. Grundlage derLiteraturwiss. 1 Grundlagen derSprachwiss. 1 Praxis derGermanistik 1 Nachbar-disziplin 1 16 SWS30 cr (6 SWS / 10 cr) (6 SWS / 10 cr) (4 SWS / 4 cr) (4 SWS / 6 cr)
Beispiele Umstellung der Studienstruktur im Fach Mathematik bisher ab SS 2005 ab WS 2007/08? MSc ComputationalSciences MSc Mathematik MSc Mathematikmit Informatik MSc LehramtMathematik MSc ComputationalSciences MSc Mathematik MSc Mathematikmit Informatik Lehramt Mathematik Diplom Mathematik Lehramt Mathematik BScMathematik BScLehramtMathematik BScMathematik
Beispiele Der Bachelorstudiengang Mathematik Pflichtmodul Sem Veranstaltungen (V+Ü+Pr in SWS) 6. Bachelorarbeit Aufbaumodul 3 (6) 5. Hauptseminar Aufbaumodul 1 Aufbaumodul 2 Nebenfach (4) (2) (6) (6) 4. Einführung in dieStochastik Differentialgl. undFktionentheorie Computeralgebra Nebenfach (3) (4+2+2) (4+2+2) (4+2) 3. Einführung in dieNumerik Analysis aufMannigfaltigkeiten Lineare Algebra Nebenfach (4) (4+2+2) (4+2) (4+2) 2. Seminar Analysis mehrererVeränderlicher Elementare Algebraund Zahlentheorie Nebenfach (4) (2) (4+2) (4+2) 1. Programmierkurs Einführung in dieHöhere Mathematik Modellierung Nebenfach (3) (4+2) (2) (6+4+1)
Beispiele Bachelor „Archäologie“ Ziel:Vermittlung der Inhalte und Methoden archäologischer Disziplinen und Heranführung an die berufliche Praxis. Regelstudienzeit: 3 Jahre (6 Semester) Beteiligte Fächer: -Klassische Archäologie - Vor- und Frühgeschichte - Christliche Archäologie - Altorientalistik / Vorderasiatische Archäologie - Biblische Archäologie - Sprachen - nichtarchäologische Wahlpflichtfächer Prüfung: studienbegleitende Prüfungen, sechswöchige Bachelorarbeit, mündliche Abschlussprüfung Akad. Grad: Bachelor of Arts (B.A.)
Einführungsmodul (4 archäolog. Fächer) 24 cr je 1 Basismodul in 2 Wahlfächern 24cr Sprachen 26 cr 4 Basismodule Archäologie Klass. A. • Vor- u. Frühgesch. • 3. u. 4. archäolog. Fach je 14 cr Aufbaumodul in einem von 4 arch. Fächern 18 cr Praktischer Teil Exkursionen Praktika 17 cr je 1 Basismodul in 3 Wahlfä- chern (36 cr) Sprachen 14 cr Beispiele Bachelor „Archäologie“ (2) Archäologischer Teil nicht-archäologischer Teil oder Abschlussarbeit u. mündliche Prüfung (15 cr)
Gliederung • Sachstand • Strukturmodelle • Modularisierung der Studieninhalte • Leistungspunktesystem • Praxisbeispiele • Arbeitshilfen
Arbeitshilfen Hochschulrektorenkonzerenz / Kultusministerkonferenz • Bologna Reader. Texte und Hilfestellungen zur Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses an deutschen Hochschulen, (Beiträge zur Hochschulpolitik 8/2004), Bonn ²2004 • HRK-Servicestelle Bologna, s. im Internet unter: http://www.hrk.de/de/home/1695_1696.php
Arbeitshilfen Online-Handbuch unter www.universität-mainz/studium/6905.php
Arbeitshilfen Themen • Einführung „Studienreform und Internationalisierung“ • Akkreditierung • Bachelor- und Masterstudiengänge • Bologna-Prozess • Diploma Supplement • Internationalisierung von Studiengängen • Leistungspunktesysteme, ECTS • Modularisierung • Qualitätssicherung in Studium und Lehre • Reform der Doktorandenausbildung
Arbeitshilfen Inhalte Formularvorlagen Modulbeschreibung Diploma Supplement an der Universität Mainz Leistungspunkte-Modellrechner Checklisten Akkreditierungsverfahren Moderiertes Forum Studienstrukturreform
Arbeitshilfen Musterordnungen für Bachelor- und Masterprüfungsordnungen • beschlossen vom Senat am 5. November 2004 (Empfehlung) • abgestimmt mit dem Ministerium • wird fortlaufend aktualisiert ( relative Genehmigungssicherheit)
Auszug aus der Musterprüfungsordnung I. Allgemeines § 1 Geltungsbereich, Ziel des Studiums, akademischer Grad (1) Diese Ordnung regelt die Prüfung im Bachelorstudiengang ▀ des Fachbereichs ▀ an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. (2) Der Bachelorstudiengang ist ein grundständiger wissenschaftlicher Studiengang, der zu einem ersten berufsqualifizierenden akademischen Abschluss führt. Er hat zum Ziel, wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen zu vermitteln. (3) Nach erfolgreich absolviertem Studium und bestandener Prüfung verleiht der zuständige Fachbereich den akademischen Grad eines „▀“. Dieser Hochschulgrad darf dem Namen der Absolventin oder des Absolventen beigefügt werden. Arbeitshilfen Eingefügt sind interaktive Hinweise und Zusatzinformationen zu bestimmten Regelungen
Auszug aus der Musterprüfungsordnung: I. Allgemeines § 1 Geltungsbereich, Ziel des Studiums, akademischer Grad (1) Diese Ordnung regelt die Prüfung im Bachelorstudiengang ▀ des Fachbereichs ▀ an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. (2) Der Bachelorstudiengang ist ein grundständiger wissenschaftlicher Studiengang, der zu einem ersten berufsqualifizierenden akademischen Abschluss führt. Er hat zum Ziel, wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen zu vermitteln. (3) Nach erfolgreich absolviertem Studium und bestandener Prüfung verleiht der zuständige Fachbereich den akademischen Grad eines „▀“. Dieser Hochschulgrad darf dem Namen der Absolventin oder des Absolventen beigefügt werden. Arbeitshilfen • Gemäß KMK-Beschluss vom 10.10.2003 können bei Bachelorstudiengängen vier akademische Grade entsprechend der Fachrichtung vergeben werden: • Bachelor of Arts (B.A.): Sprach- und Kulturwissenschaften, Sport und Sportwissenschaften, Sozialwissenschaft, Kunstwissenschaft, • Bachelor of Science (B.Sc.): Mathematik, Naturwissenschaft, Medizin, Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften • Bachelor of Laws (LL.B): Rechtswissenschaften • Bachelor of Engineering (B.Eng.): Ingenieurwissenschaften. • Fachliche Zusätze sind ausgeschlossen. • Für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge kann – je nach inhaltlicher Ausrichtung – der B.A. oder der B.Sc. vergeben werden. Bei interdisziplinären Studiengängen richtet sich die Abschlussbezeichnung nach demjenigen Fachgebiet, dessen Bedeutung im Studiengang überwiegt.
Einführung vonBachelor- und Masterstudiengängen 29. April 2005Maison de FranceMayence Dr. Bernhard Einig • Abteilung Studium und Lehre • Johannes Gutenberg-Universität Mainz